Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE)
Welche Änderungen gibt es in der Sanktionspraxis bei ALG-II-Bezieher:innen?
1. Wie hoch war die Zahl und die prozentuale Quote der von Sanktionen betroffenen Bezieher:innen von SGB-II-Leistungen in den Jahren 2020 und 2021?
Die Anzahl der Sanktionen ist in 2020 und 2021 geringer als in den Vorjahren. Ursächlich ist hierfür die Corona-Pandemie, da in manchen Monaten gar nicht sanktioniert wurde.
Jahr | Anzahl neu festgestellter Sanktionen | Sanktionsquote in % |
2020 | 1054 | 3,6 |
2021 | 697 | 1,5 |
2. Wie hoch war der Anteil an: a) Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, b) Alleinerziehende, c) Männer d) Frauen, die im o.g. Zeitraum von Sanktionen betroffen waren? (Bitte prozentuale Aufgliederung und in absoluten Zahlen)
Für die Jahre 2020 und 2021 ergibt sich folgende Aufteilung:
Jahr | Anzahl Kund_innen | davon mit Kindern (exkl. Allein-erziehende BGs) | davon Alleinerziehende BGs | Männer | Frauen |
2020 absolut | 1054 | 197 | 149 | 706 | 348 |
2020 in % |
| 18,7 | 14,1 | 67 | 33 |
2021 absolut | 697 | 127 | 33 | 488 | 209 |
2021 in % |
| 18,2 | 11,1 | 70 | 30 |
3. Welche Gründe führten zu den verhängten Sanktionen 2020 und 2021: a) Meldeversäumnisse?, b) Ablehnung eines Arbeitsverhältnisses oder einer Jobcentermaßnahme? c) anderer Grund?
In den Jahren 2020 und 2021 führten alle drei aufgeführten Gründe zu Sanktionen. Nachfolgend wird die prozentuale Verteilung dargestellt:
Jahr | Meldeversäumnisse in % | Ablehnung einer Arbeit oder Maßnahme in % | andere Gründe in % |
2020 | 81,7 | 11,8 | 6,5 |
2021 | 62,4 | 25,7 | 11,9 |
4. Wie viele von Sanktionen Betroffene haben im genannten Zeitraum Widerspruch eingereicht?
In der nachfolgenden Übersicht wird die Anzahl der Widersprüche, unterteilt nach Personen über und unter 25 Jahren dargestellt. Meldeversäumnisse sind separat aufgelistet.
Anzahl erhobener Widersprüche gegen:
| 2020 | 2021 |
Gesamt | 55 | 57 |
Sanktionen | 27 | 39 |
Sanktionen U25 | 1 | 4 |
Meldeversäumnisse | 27 | 14 |
5. In wie vielen Fällen musste den eingereichten Widersprüchen stattgegeben werden?
2020 | 2021 | |
Gesamt | 44 | 21 |
Sanktionen | 19 | 18 |
Sanktionen U25 | 1 | 0 |
Meldeversäumnisse | 24 | 3 |
6. Was ändert sich mit dem Bürgergeld für die ALG-II-Beziehenden?
Hierzu liegen derzeit noch keine konkreten Informationen vor.
7. Welche Sanktionen fallen beim angekündigten Sanktionsmoratorium weg?
Nach aktuellem Kenntnisstand sollen durch die geplante Aussetzung der Sanktionsvorschrift nach § 31a SGB II im Zeitraum des Moratoriums keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen nach § 31 SGB II festgestellt werden. Minderungen, die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens festgestellt werden, sind dann ab dem Inkrafttreten aufzuheben. Zuweisungen in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die über den Zeitraum des Moratoriums hinausgehen, erfolgen auch im Zeitraum des Sanktionsmoratoriums weiterhin mit Hinweis auf die Rechtsfolgen, die eintreten können, wenn die Mitwirkungspflichten nach Ablauf des Moratoriums verletzt werden.
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