Welche Änderungen gibt es in der Sanktionspraxis bei ALG-II-Bezieher:innen?

Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE)

1. Wie hoch war die Zahl und die prozentuale Quote der von Sanktionen betroffenen Bezieher:innen von SGB-II-Leistungen in den Jahren 2020 und 2021?

Die Anzahl der Sanktionen ist in 2020 und 2021 geringer als in den Vorjahren. Ursächlich ist hierfür die Corona-Pandemie, da in manchen Monaten gar nicht sanktioniert wurde.

Jahr

Anzahl neu festgestellter Sanktionen

Sanktionsquote in %

2020

1054

3,6

2021

697

1,5

 

2. Wie hoch war der Anteil an: a) Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, b) Alleinerziehende, c) Männer d) Frauen, die im o.g. Zeitraum von Sanktionen betroffen waren? (Bitte prozentuale Aufgliederung und in absoluten Zahlen)

Für die Jahre 2020 und 2021 ergibt sich folgende Aufteilung:

Jahr

Anzahl Kund_innen

davon

mit Kindern

(exkl. Allein-erziehende BGs)

davon Alleinerziehende BGs

Männer

Frauen

2020 absolut

1054

197

149

706

348

2020

in %

 

18,7

14,1

67

33

2021

absolut

697

127

33

488

209

2021

in %

 

18,2

11,1

70

30

 

3. Welche Gründe führten zu den verhängten Sanktionen 2020 und 2021: a) Meldeversäumnisse?, b) Ablehnung eines Arbeitsverhältnisses oder einer Jobcentermaßnahme? c) anderer Grund?

In den Jahren 2020 und 2021 führten alle drei aufgeführten Gründe zu Sanktionen. Nachfolgend wird die prozentuale Verteilung dargestellt:

  

Jahr

Meldeversäumnisse in %

Ablehnung einer Arbeit oder Maßnahme in %

andere Gründe in %

2020

81,7

11,8

6,5

2021

62,4

25,7

11,9

 

4. Wie viele von Sanktionen Betroffene haben im genannten Zeitraum Widerspruch eingereicht?

In der nachfolgenden Übersicht wird die Anzahl der Widersprüche, unterteilt nach Personen über und unter 25 Jahren dargestellt. Meldeversäumnisse sind separat aufgelistet.

Anzahl erhobener Widersprüche gegen:

 

2020

2021

Gesamt

55

57

Sanktionen

27

39

Sanktionen U25

1

4

Meldeversäumnisse

27

14

 

5. In wie vielen Fällen musste den eingereichten Widersprüchen stattgegeben werden?

2020

2021

Gesamt

44

21

Sanktionen

19

18

Sanktionen U25

1

0

Meldeversäumnisse

24

3

 

6. Was ändert sich mit dem Bürgergeld für die ALG-II-Beziehenden?

Hierzu liegen derzeit noch keine konkreten Informationen vor.

 

7. Welche Sanktionen fallen beim angekündigten Sanktionsmoratorium weg?

Nach aktuellem Kenntnisstand sollen durch die geplante Aussetzung der Sanktionsvorschrift nach § 31a SGB II im Zeitraum des Moratoriums keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen nach § 31 SGB II festgestellt werden. Minderungen, die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens festgestellt werden, sind dann ab dem Inkrafttreten aufzuheben. Zuweisungen in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die über den Zeitraum des Moratoriums hinausgehen, erfolgen auch im Zeitraum des Sanktionsmoratoriums weiterhin mit Hinweis auf die Rechtsfolgen, die eintreten können, wenn die Mitwirkungspflichten nach Ablauf des Moratoriums verletzt werden.

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