Verdichtung am Rodelberg (Marienfelde)

StadtentwicklungLinksfraktion in der BVV

Kleine Anfrage, BV Elisabeth Wissel (LINKE)

Sehr geehrter Herr Böltes,

die o. g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Welche baulichen Veränderungen, und ab, wann sind am Rodelberg, in der Waldsassener Straße geplant?

Im Rahmen einer Vorbescheidsanfrage wurde vom Grundstückseigentümer die Errichtung eines mischgenutzten Gebäudes (Kita für ca. 220 Kinder / Wohngebäude mit 24 Wohnungen) abgefragt. Der Vorbescheidsantrag wurde mit Hinweis auf ein erforderliches Bebauungsplanverfahren (die Grundzüge der Planungen sind berührt) negativ beschieden, da von der Festsetzung im B-Plan XIII-157 „Garagen- und Stellplatzgebäude mit vier zulässigen Ebenen“ gemäß § 31(2) BauGB nicht befreit werden konnte.

 

2. Gab es hierzu eine Informationsveranstaltung zu den Bauvorhaben, wenn ja, wurden Einwände oder Anregungen der unmittelbaren Anwohner der Siedlung geprüft bzw. Vorschläge aufgenommen?

Dem Bezirk sind keine von der Wohnungbaugesellschaft durchgeführten Informationsveranstaltungen bekannt. Im  Rahmen des notwendigen Bebauungsplanverfahrens würden diese aufgrund der erforderlichen Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

 

3. Wie werden diese Verdichtungsvorhaben durch Wegfall an Grünflächen in dieser Siedlung in der Tausende Menschen leben ausgeglichen ?

Die Klärung der Frage, inwieweit - ausgelöst durch das geplante Neubauvorhaben - die Anlage von Grün- und Freiflächen erforderlich ist, bleibt dem durchzuführenden Bebauungsplanverfahren vorbehalten. Die betreffende Fläche ist planungsrechtlich bereits Baufläche für ein viergeschossiges Garagen- und Stellplatzgebäude.

 

4. Ist neben der Fläche am Rodelberg auch der neu gebaute Spielplatz (2012), wenn möglicherweise eine Kita dort gebaut wird, für die anwohnenden Kinder dann nicht mehr zugänglich?

In dem im Vorbescheid abgefragten Entwurf war auch die Neuorganisation der Freiflächen vorgesehen. Da der Vorbescheid keinen belastbaren Bauentwurf im Sinne eines Bauantrages darstellt, kann diese Frage derzeit nicht beantwortet werden. Die konkreten Bau- Frei- und Spielplatzflächen werden in einem durchzuführenden Bebauungsplanverfahren berücksichtigt und bestimmt.

 

5. Wurden von der Degewo auch andere Flächen (wenige Hundert Meter entfernt gibt es beispielsweise Freiflächen, oder freies Feld neben der Gustav-Heinemann-Schule) für das Bauvorhaben geprüft?

In unmittelbarer Nähe der Siedlung Mariengrün an der Landesgrenze zu Brandenburg, südlich des Lichterfelder Rings, werden derzeit Möglichkeiten geprüft, hier neue Wohnbauflächen sowie öffentliche Grünflächen durch einen Bebauungsplan zu erschließen. Die Flächen der Gustav-Heinemann-Schule sollen als Gemeinbedarfsflächen vorgehalten werden.

 

6. Wurde von der Degewo versucht die Unterschriftensammlung gegen die Baumaßnahme, die bisher 500 Unterstützer_innen fand, diese zu unterlaufen, durch Unterbinden der Auslegung von Listen?

Dem Bezirk liegen hierzu keine Informationen vor.

 

7. Gibt es eine Analyse über die zukünftige Verkehrsbelastung Tirschenreuther Ring, aufgrund der einzigen PKW-Auffahrt für Kita-Eltern auf das zukünftige Kita-Gelände?

Die Klärung der Frage, welche Verkehrsbelastung das geplante Bauvorhaben in dem Gebiet zukünftig auslöst, bleibt dem durchzuführenden Bebauungsplanverfahren vorbehalten. In einem allgemeinen Wohngebiet gem. § 4 BauNV0 1990 sind Kindertagesstätten allgemein zulässig.