Selbstverwaltete Jugendeinrichtungen Potse und Drugstore

Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE)

1.

Frage

Welche Vereinbarungen wurden mit wem getroffen, um die selbstverwaltete Jugendeinrichtung Potse in der Alten Zollgarage am ehemaligen Flughafen Tempelhof 2021 unterzubringen?

 

Antwort

Es besteht derzeit ein Mietvertrag zwischen der Tempelhof Projekt GmbH und dem Verein Untendurch e. V. Der Bezirk hat eine Mietübernahmeerklärung gegenüber der Tempelhof Projekt GmbH abgegeben.

2.

Frage

Welche Erkenntnisse hat das Lärmgutachten für zukünftige laute Nutzungen für die Potse ergeben?

 

Antwort

Auftraggeber für das Gutachten war die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Welche Erkenntnisse die Senatsverwaltung daraus gezogen hat, kann der Bezirk leider nicht beantworten.

3.

Frage

Wie hoch wären die Kosten für eine lärmschutzgerechte Ausstattung des Raumes?

 

Antwort

Siehe Antwort zu 2.

4.

Frage

Wer übernimmt die Kosten für eine lärmschutzgerechte Ausstattung, das Land Berlin, der Bezirk, Tempelhof Projekt, Fördergelder, oder gibt es eine Mischfinanzierung?

 

Antwort

Das Bezirksamt hat von Anfang erklärt, dass lediglich die Mietkosten übernommen werden können. Weitere Mittel stehen im Bezirkshaushalt nicht zur Verfügung.

Welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden können, ist dem Bezirksamt leider nicht bekannt.

5.

Frage

Aus welchen Gründen verzögert sich die Umsetzung, da für die Potse-Jugendlichen nur ein Umzug von der Potsdamer Straße 180 in die Alte Zollgarage mit der Option, dass auch Konzerte dort stattfinden können, erfolgte?

 

Antwort

Diese Frage kann das Bezirksamt leider nicht beantworten.

6.

Frage

Warum sind Lärmschutzmaßnahmen an diesem Ort überhaupt erforderlich, welche konkreten Vorschriften gibt es diesbezüglich?

 

Antwort

Die Alte Zollgarage als Veranstaltungsort für Konzerte ist als Anlage im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu werten. Damit bestehen für die Nachbarschaft, d.h. Anwohnende wie auch gewerblich Nutzende, immissionsschutzrechtliche Abwehr­ansprüche gegenüber schädlichen Umwelteinwirkungen, in diesem Fall vor allem gegenüber Lärmimmissionen. Das Maß für die Zumutbarkeit bzw. Schädlichkeit von Lärmimmissionen des Veranstaltungsortes sind die Immissions­richtwerte, die in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm festgeschrieben sind.

7.

Frage

Welche Arbeiten mussten in dieser Zeit außerdem für die Nutzung des Raumes durchgeführt werden?

 

Antwort

Das Bezirksamt hat in der Zollgarage keine Baumaßnahmen durchgeführt.

8.

Frage

Wann kann das Drugstore, nach über viereinhalb Jahren Wartezeit, die für sie vorgesehenen Räume in der Potsdamer Straße 134 endlich nutzen?

 

Antwort

Die SE FM teilt dazu mit:

Voraussichtlich werden die für den Drugstore vorgesehenen Räume in der Potsdamer Straße 134 bis Mitte Oktober 2022 bezugsfertig sein. Die baulichen Maßnahmen haben sich aufgrund einer von der GEWOBAG kurzfristig angesetzten Strangsanierung verzögert.

9.

Frage

Wie ist die derzeitige genaue Regelung für Drugstore und Potse für die Durchführung von Konzerten im Rockhaus Lichtenberg?

 

Antwort

Der Saal im Rockhaus Lichtenberg wurde explizit für und mit dem Kollektiv des Drugstores angemietet. Die Nutzungsvereinbarung für diese Räume richtet sich an den Träger der selbstverwalteten Jugendarbeit Drugstore, d.h. an den Träger sozialpädagogische sondermaßnahmen berlin e. V. (ssb e.V.).

Die Zusammenarbeit zwischen Potse und Drugstore an diesem Ort ist erwünscht, obliegt jedoch den Nutzer*innen (ssb). Prioritär ist durch den Drugstore die Kooperationsvereinbarung mit den Nutzer*innen des Rockhauses abzusichern.

10.

Frage

Müssen Drugstore und Potse sich für eine Konzertdurchführung absprechen, oder hat Potse und Drugstore jeweils ein bestimmtes Kontingent (bestimmten Anspruch)?

 

Antwort

Es gibt keine vom Bezirksamt vorgegebene Kontingentierung der Nutzung durch Drugstore und Potse. Eine solche vorab festgelegte Nutzungsteilung besteht nur hinsichtlich der Nutzer*innen des Rockhauses. Darüber hinaus ist der Drugstore im Auftrag des ssb e.V. souverän in der Nutzung der Räumlichkeiten. Wie in den letzten Jahr(zehnt)en auch, besteht in diesem Rahmen für jede*n – also auch für die Nutzer*innen der Potse - über das Institut des Plenums die Möglichkeit, Zugang zur Nutzung zu erhalten. 

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