Säntisstraße – Raum für Vieles II

Kleine Anfrage, Harald Gindra (LINKE)

  1. Wie lange ist dem Bezirksamt bekannt, dass die BVG in die konkrete Planung und Ausschreibung des neuen Betriebshofs Säntisstraße übergeht (BVG-Vergabe bereits Feb. 2024)?

Antwort zu 1)

Erste Gespräche gab es bereits im Jahr 2019, dem Stadtentwicklungsausschuss (und somit der BVV) wurde im Bericht aus der Verwaltung darüber berichtet.

 

2. Warum erfolgten noch im Juni 2024 vom Bezirksamt nur vage Antworten auf die Kleine Anfrage (KA 0317/XXI), obwohl die Eckpunkte des Projekts schon feststanden?

Antwort zu 2)

Das Bezirksamt hat auf die in der kleinen Anfrage gestellten Fragen ordnungsgemäß sach- und fachgerecht geantwortet. Alle vorliegenden Informationen sind weitergegeben worden.

 

3. Welche Abstimmungen fanden vom Stadtentwicklungsamt und der BVG vor und nach der Ausschreibung statt (bitte die einzelnen Abstimmungstermine auflisten)?

Antwort zu Frage 3)

Es ist im Rahmen einer kleinen Anfrage aufgrund des dafür notwendigen Zeitaufwandes nicht mögliche ALLE Abstimmungs- und Bauberatungstermine mit der BVG seit 2019 aufzulisten. Mittlerweile sind / waren drei Bezirksamtsmitglieder im Laufe der Zeit mit dem Projekt vertraut, so dass die Verwaltung auch davon ausgehen kann / konnte, der politische Raum sei über die Planung der BVG informiert.

Es handelt sich bei der geplanten Errichtung des Elektrobusbetriebshofes der BVG um ein im Sinne des Bauplanungsrecht zulässiges Vorhaben.

 

4. Ist dem Bezirksamt bekannt bzw. war es beteiligt an einer Informationsveranstaltung der BVG zum geplanten E-Busdepot im Jahr 2024?

Antwort zu Frage 4)

Gemäß §25 Abs.3 Verwaltungsverfahrensgesetzt obliegt die Form der frühen Information der Nachbarn dem Bauherrn. Dazu gehört auch die Entscheidung, den Bezirk einzuladen oder nicht.

 

5. Warum fand zu dem Großprojekt keine frühzeitige Information der BVV und Einladung zu der Informationsveranstaltung statt?

Antwort zu Frage 5)

Siehe Antwort zu Frage 4.

 

6. Wann ist endlich eine Einbeziehung der BVV zu dem Projekt geplant?

Antwort zu Frage 6)

Diese ist nicht geplant, denn eine Zustimmung der Gremien ist nicht erforderlich. Das Vorhaben kann im Rahmen des geltenden Rechts genehmigt werden.  Das Bezirksamt wird über das Bauvorhaben fortlaufend berichten.

 

7. Auf welcher baurechtlichen Grundlage wird das Projekt beurteilt?

Antwort zu Frage 7)

Planungsrechtliche Grundlage ist der Baunutzungsplan von 1960, danach handelt es sich bei der Fläche um ein Gewerbe - / Industriegebiet.

 

8. Wird ein neuer Bebauungsplan notwendig? Falls nicht, aus welchen Gründen?

Antwort zu Frage 8)

Nein. Das Bauvorhaben ist nach der geltenden Rechtsgrundlage allgemein zulässig. Es besteht KEIN Planerfordernis nach § 1 (3) BauGB.

 

9. Gibt es bereits Bauvorbescheide bzw. Bauanträge?

Antwort zu Frage 9)

Es liegt ein Vorbescheidsantrag vom 29.07.2024, mit Eingang Stadtentwicklungsamt vom 30.07.2024 vor. Dieser ist derzeit in Bearbeitung.

 

10. In welchem Rahmen werden Naturschutz-, Verkehrs- und Lärmgutachten notwendig? Antwort zu Frage 10)

Im Rahmen des erforderlichen Bauantrages werden alle notwendigen Gutachten angefordert.

 

11. Wie sieht der Zeitplan der BVG bei diesem Projekt aus?

Antwort zu Frage 11)

Der genaue Stand entzieht sich der Kenntnis des Stadtentwicklungsamtes. In Vorgesprächen wurde die Bauzeit für 2025/26 angegeben.

 

12. Wie groß ist der Flächenbedarf der BVG und bleiben andere Flächen des Gesamtgeländes für andere Nutzungen übrig?

Antwort zu Frage 12)

Die BVG plant, die gesamte Fläche in Anspruch zu nehmen, für andere Nutzungen verbleibt keine Fläche.

 

13. Was wird aus den verbliebenen Kleingärtenflächen?

Antwort zu Frage 13)

Diese verbleiben nach bisherigen Planungen bis 2038. Der Kleingartenentwicklungsplan

kategorisiert die Fläche nach privaten sonstigen Kleingärten mit der Kategorie 5 

(Flächennutzungsplan- Baufläche).

 

14. Wer sind die (evtl. verschiedenen) Eigentümer des Gesamtgeländes (inkl. Kleingärten)?

Antwort zu Frage 14)

Die Fläche insgesamt ist im Besitz der BVG.

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