Musikschulangebote in Tempelhof-Schöneberg

Kleine Anfrage, Carolin Behrenwald (LINKE)

1.)     An welchen derzeitigen und künftigen Standorten im Bezirk ist die Musikschule mit Angeboten für alle vertreten?

- Derzeitige Standorte: 48, überwiegend Schulen über den Bezirk verteilt. Oft sind es nur wenige Räume und wenige Tage, da die Nachnutzung wegen der Ganztagsschule und steigender Schüler_innenzahlen seit Jahren immer schwieriger wird.

- Künftige Standorte: Alte Mälzerei, Kurmärkische Straße (ehemals Pestalozzi-Fröbel-Haus als Zwischennutzung), Neue Mitte Tempelhof, eventuell Gemeindehaus Alt-Tempelhof

Die Angebote sind grundsätzlich für alle offen, außer bei den Ensembles und teilweise bei den Schul- und Kitakooperationen ist der Abschluss eines kostenpflichtigen Unterrichtsvertrages erforderlich.

„Angebote für alle“ im Sinne eines kostenfreien Angebotes gibt es in folgenden Kitas und an Schulen: Kita am Kleistpark, Kinderhaus Friedenau, Kita Kleckerbande, Kita Karl-Schrader-Str., Kita am Lassenpark (ab Schuljahr 2021/22), Kita Mariendorfer Damm, Kita Fehlerstr., Kita Mehringdamm, INA Kindergarten, Kita Regenbogen, Kita Haus Salem , Kita Steinchen, Kinderladen Feuerkäfer, Kinderladen Knuddelmuddel, Wunderkids Tempelhof (ab Schuljahr 2021/22), Annedore-Leber Grundschule, Bruno-H.-Bürgel-Grundschule, Grundschule am Barbarossaplatz, Carl-Sonnenschein-Grundschule, Havelland-Grundschule, Finow-Grundschule

 

2.) Mit welchen Schulen gibt es sogenannte Kooperationsvereinbarungen?

Kooperationsvereinbarungen bestehen mit folgenden Schulen:
Finow-Grundschule, Werbellinsee-Grundschule, Havelland-Grundschule, 1. Friedenauer Gemeinschaftsschule, Scharmützelsee-Grundschule, Ruppin-Grundschule, Grundschule am Barbarossaplatz, Käthe-Kollwitz-Grundschule, Annedore-Leber-Grundschule, Carl-Sonnenschein-Grundschule, Bruno-H.-Bürgel-Grundschule, Nahariya-Grundschule, Teltow-Grundschule, Eckener-Gynmasium, Rheingau-Gymnasium

 

3.) Was beinhalten die Kooperationsvereinbarungen im Einzelnen?

Angebot von Halbklassen- und instrumentalem Gruppenunterricht als ergänzende Leistung der Schule im Sinne von §19 Abs. 1 Satz 2 Schulgesetz, der von den Musikschullehrkräften durchgeführt wird. Der Umfang des Unterrichtes wird nicht genannt.

Die Schule stellt passende Räumlichkeiten zur Verfügung.

Jede Schule sowie die Musikschule benennen jeweils eine Ansprechperson.

Bei kostenpflichtigen Angeboten können nur Kinder teilnehmen, deren Eltern einen Vertrag mit der Musikschule über das Entgelt (laut aktueller Entgeltordnung) für den jeweiligen Unterricht abgeschlossen haben.

Die Schule stellt klimatisch geeignete und sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten für die benötigten Musikschulinstrumente bereit bzw. stellt eigenes Instrumentarium zur Verfügung.

Die Musikschule stellt der Schule Informationsmaterial zur Verfügung.

 

4.) Wo liegt der Unterschied zwischen musikbetonten Schulen und Angeboten über Kooperationsvereinbarungen?

Musikbetonte Schulen sind Grundschulen, die wöchentlich 2 zusätzliche Musikunterrichtsstunden anbieten. Diese werden oft für das Erlernen eines Instrumentes in Kleingruppen und/oder Zusammenspiel im Ensemble/Orchester genutzt. Der Unterricht ist kostenlos, lediglich Instrumente müssen versichert werden.

Kooperationen zwischen Musikschulen und Grundschulen sind kostenpflichtig (Instrumentaler Gruppenunterricht ab 4 Teilnehmenden 45 Minuten Unterricht in der Woche kosten 30€ im Monat, Entgeltermäßigungen auf Antrag möglich oder instrumentaler Gruppenunterricht ab 6 Teilnehmenden 45 Minuten Unterricht in der Woche kosten 18€ monatlich, nicht ermäßigungsfähig). Ausnahmen werden vor Beginn der Kooperation mit dem Stadtrat abgesprochen. Wir bieten diese als Halbklassenunterricht vorzugsweise für Kinder mit bildungsfernerem Hintergrund an.

Kostenfreie Kooperationen sind für ISS in Berlin möglich, werden aber wegen der komplizierten Umsetzung nur selten genutzt.

 

5.) Wie hoch ist das Stundenangebot der Musikschule in einer Grundschule für welche Klassen und pro Woche?

Bezogen auf Schulkooperationen im Schuljahr 2021/22:
Finow Grundschule (Kl. 3-6, insgesamt 10 UE /Woche) davon 2 UE HK , 8 UE IG

Werbellinsee Grundschule (Kl. 1-4, insg. 4 UE/W .) davon 2 UE IK , 2 UE IG

Barbarossaplatz (Kl. 1-3, insg. 8 UE/W.) nur HK

Käthe-Kollwitz-Grundschule (Kl. 3-6, insg. 2 UE/W.) nur IG

Annedore-Leber-Grundschule (Kl. 1-3, insg. 13 UE/W.) nur HK

Carl-Sonnenschein-Grundschule (Kl. 1-6, insg. 9 UE/W.) 4 UE HK, 4 UE Chor, 1 UE IK

Bruno-H.-Bürgel Grundschule (Kl, 1-2, insg. 4 UE/W.) nur HK

Nahariya-Grundschule (4 UE Bläserklasse/Woche)

Teltow Grundschule (Kl. 1-3, insg. 1 UE/W.) nur IK

Havelland Grundschule (Kl. 1, insg. 2 UE/W.) nur HK

Friedenauer Gemeinschaftsschule (Kl. 1-2, insg. 1 UE/W.) nur IK

Scharmützelsee-Grundschule (Kl. 1-4, insg. 12 UE/W.) nur HK

Ruppin-Grundschule (Kl. 1, insg. 2 UE/W.) nur IK

 

In den Schuljahren 2019/20 und 2020/21 gestaltete sich die Anzahl der erbrachten Unterrichtseinheiten ähnlich.
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 1 UE (Unterrichtseinheit) sind 45 Min. Unterricht

2 Halbklassen
3 Instrumentaler Gruppenunterricht

4 Woche
5 Instrumentenkarussell

 

6.) Fallen für Eltern Kosten an, bei Musikangeboten ihrer Kinder über die Kooperationsvereinbarungen, wenn ja, wie hoch sind diese?

Instrumentaler Gruppenunterricht ab 4 Teilnehmenden 45 Min. wöchentlich 30€/Monat ermäßigungsfähig oder instr. Gruppenunterricht ab 6 Teilnehmenden 45 Min. wöchentlich 18€/Monat nicht ermäßigungsfähig.

 

7.) Gibt es ein Teilnahme-Limit von Schüler_innen deren Eltern im Leistungsbezug sind bzgl. Musikschulangeboten, außerhalb der Unterrichtszeit?

Nein, es gibt in den AV Musikschulentgelte lediglich Regelungen für Entgeltermäßigungen.

 

8.) Wie hoch sind die Kosten des Bezirks für das Jahr 2020, die über die Kooperationsvereinbarungen getragen werden?

Seit 2020 gab es für die Honorare des Kooperationsunterrichtes je nach Art des Unterrichtes 2 bis 3 Erhöhungen, die wegen erforderlicher Softwareumstellungen teilweise über Nachzahlungen erfolgten. Da dieser Umstand die Berechnung außerordentlich kompliziert macht, wurde mit den seit Anfang 2021 geltenden Honorarsätzen gerechnet. Dies stimmt mit den unter 5. aufgezählten Kooperationen des laufenden Schuljahres überein.

Es entstehen jährliche Honorarkosten in Höhe von 81.995€. Wegen der Einnahmen von 43.341,32€ entstehen tatsächliche Kosten in Höhe von 38.653,68€.

Nicht eingerechnet sind die jährlich 1365 durch angestellte Lehrkräfte erbrachten Unterrichtseinheiten. Ebenso sind die Kosten für eingesetzte Instrumente und Räume nicht ermittelbar.

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