Maaßenstraße 7 – unschöne Veränderungen?

Kleine Anfrage, Harald Gindra (LINKE)

1. Gibt es für dieses Gebäude Anträge auf Teilungs- bzw. Abgeschlossenheitserklärungen?

Weder ein Antrag auf Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum noch ein Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung liegen vor. Das Objekt ist auch derzeit nicht aufgeteilt.

 

2. Wenn Frage 1 bejaht wird: Wie hat das Bezirksamt dazu entschieden und wann?

Entfällt.

 

3. Welche Einschränkungen zur Umgestaltung von Wohnungen in dem Haus ergeben sich aus der Lage
     im Sozialen Erhaltungsgebiet „Schöneberger Norden“?

Bauliche Änderungen in den Wohnungen bedürfen einer Genehmigung. Die jeweiligen baulichen Änderungen werden einzelfallbezogen erhaltungsrechtlich geprüft und bewertet. Die Genehmigung wird jedoch in der Regel nicht erteilt, wenn es sich etwa um Grundrissänderungen, Modernisierungen oder sonstige Aufwertungen handelt, die beispielsweise zu einer Mieterhöhung führen können. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein gesetzlicher Anspruch auf die Genehmigung besteht.

 

4. Welche Einschränkungen zur Umgestaltung des Gebäudes ergeben sich aus der Lage in dem
      Städtebaulichen Erhaltungsgebiet?

Bauliche Änderungen, die die Hülle des Gebäudes (Fassaden incl. Fenster und Dach) betreffen, bedürfen der Genehmigung. Die historische Fassadenabwicklung ist zu erhalten und bei Nutzungsänderungen darf das äußere Erscheinungsbild des Hauses ebenfalls nicht beeinträchtig werden.

 

5. Welche baurechtlichen Anträge gibt es zu dem lange leerstehenden Laden an der Ecke zur
      Nollendorfstraße?

Im Juli 2022 wurde eine Baugenehmigung für einen Feinkostladen mit einer Gaststätte erteilt. Weitere Anträge liegen nicht vor und es erfolgten auch keine weiteren Bauberatungen.

 

6. Welche Gründe hat der lange Leerstand (plakatiert noch mit Werbung als Corona-Teststation)?

Die Gründe sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

7. Ist dem Stadtentwicklungsamt durch Kontakte, Beratung, Gespräche bekannt, welche Änderungen
     der Nutzung des Erdgeschosses beabsichtigt sind?

Ich verweise hierzu auf die Antwort zur Frage Nr. 5.

 

8. Welche Nutzungsbedingungen gelten für Ladengeschäfte in der Maaßenstraße generell und im
      Speziellen für das Erdgeschoss der Nr. 7?

In Ladengeschäften kann für zusätzliche Gastronomien sowie die Erweiterung bestehender Gastronomien keine planungsrechtliche Zustimmung in Aussicht gestellt werden.