Lucie-Leydicke-Platz

Kleine Anfrage, Martin Rutsch (LINKE)

Frage 1:

Welchen Stand hat das Benennungsverfahren nach Beschluss Drs. 2266/XX zur Ehrung von Lucie Leydicke?

Antwort zu Frage 1:

Eine Mitteilung zur Kenntnisnahme zum Beschluss Drs. 2266/XX befindet sich derzeit im Geschäftsgang zur BVV.

Bei der betreffenden Fläche handelt es sich um öffentlich gewidmetes Straßenland, welches Teil der Crellestraße ist. Es handelt sich demzufolge um eine bereits benannte Fläche.

Rechtsgrundlage für die Benennung von Straßen, wozu auch die Umbenennung gehört, ist § 5 des Berliner Straßengesetzes i.V.m. den entsprechenden Ausführungs-vorschriften (AV Benennung).

Da die Fläche bereits benannt ist, war zu prüfen, ob der betreffende Teil umbenannt werden kann. Umbenennungen von Straßen sind nur in Ausnahmefällen zulässig, beispielsweise zur Beseitigung von Doppel- oder Mehrfachbenennungen oder zur Beseitigung von Straßennamen die nach heutigem Demokratieverständnis negativ belastet sind. Keine der engen Voraussetzungen für eine Umbenennung liegt im vorliegenden Fall vor. Deshalb muss das Bezirksamt eine Umbenennung der Fläche ablehnen.

Frage 2:

Wann ist mit der offiziellen Benennung zu rechnen?

Antwort zu Frage 2:

Siehe Antwort zu Frage 1

Frage 3:

Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um der im Antrag geforderten Aufwertung des dortigen Straßenmobiliars nachzukommen?

Antwort zu Frage 3:

Der Wunsch zur Aufwertung des Straßenmobiliars entspricht grundsätzlich auch den Vorstellungen des Straßen- und Grünflächenamtes. Im konkreten Fall soll am Standort jedoch zeitnah eine öffentliche Toilette ("Berliner Toilette") errichtet werden, um die Infrastruktur des zweimal wöchentlich stattfindenden Wochenmarkts zu verbessern. Hierfür ist ein teilweiser Abbau der vorhandenen Sitzbänke erforderlich. Wieviel Platz bei Betrachtung der räumlichen Gesamtsituation für das Aufstellen von Bänken insgesamt bleibt, wird das Straßen- und Grünflächenamt prüfen.

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