General-Pape-Straße – MUF oder Container, wo klemmt es?

Kleine Anfrage, Harald Gindra (LINKE)

Frage 1:

Bereits 2018 wurde dieser Standort gegenüber dem Senat als MUF-Standort benannt. Welche Hindernisse bestehen seitdem dies umzusetzen?

Antwort auf Frage 1:

Das Grundstück des ehemaligen Kasernengeländes an der General-Pape-Straße befindet sich im Besitz des Bundes (BImA). Bei dem in Rede stehenden Standort handelt es sich um ein Teilobjekt des Denkmalbereichs "Kaserne General-Pape-Straße", konkret um die ehem. Landwehrinspektion Berlin, errichtet 1895-97 als nördlicher von drei Kasernenhöfen.

Bereits seit 2018 ist der Standort im Gespräch, nachdem dort ein MUF (modulare Unterkünfte für Flüchtlinge) auf Grundlage einer mit dem Stadtentwicklungsamt abgestimmten Planung errichtet werden soll. Das städtebauliche Konzept wurde 2019-2021 mit dem Stadtentwicklungsamt (insb. FB Stadtplanung und FB Denkmalschutz) intensiv erörtert und der erarbeitete Planstand im November 2021 seitens des Bezirks durch die Amtsleiterin des Stadtentwicklungsamtes bestätigt (per Email am 15.11.2021). Hiermit wurde der "Masterplan" als Planungssicherheit für alle Beteiligten im Hinblick auf die folglich geplante Einreichung eines genehmigungsfähigen Bauantrags hergestellt.

Das betreffende Areal befindet sich wie bereits ausgeführt im Eigentum der BImA, die jedoch mittel- bis langfristig diesen Teil veräußern möchte. Nach derzeitigen Kenntnisstand des Stadtentwicklungsamts führt das Land Berlin seit 2019 (BIM / BGG / Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH) Verhandlungen mit der BImA über die Veräußerung des nördlichen Grundstücksteils. Allerdings konnte bis heute keine Einigung bzgl. genauer Größe und Preis des zu veräußernden Areals erzielt werden und somit der Eigentumsübergang (Bund -> Land) nicht zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden.

 

Frage 2:

Warum gibt es nun neue Planungen des Senats dort eine Container-Notunterkunft zu errichten?

Antwort auf Frage 2:

Da die Zuzugszahlen geflüchteter Menschen und deren Verteilung nach Berlin weiterhin relativ konstant sind, ergeben sich Bedarfe zur Schaffung zusätzlicher Unterbringungskapazitäten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Die Schaffung zusätzlicher Unterbringungskapazitäten zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ist durch die Aufstellung von Containern zur ersatzweisen temporären Unterbringung schneller realisierbar als durch die Errichtung permanenter modularer Neubauten. Darüber hinaus befinden sich bereits berlinweit knapp 10.000 geflüchtete Menschen in einer zeitlich befristeten Notunterbringung. Die Unterbringung dieser Personengruppe in einer qualitätsgesicherten temporären Container-Unterkunft ist ein erster Schritt bis zur Errichtung eines permanenten modularen Neubaus und der dortigen dauerhaften Unterbringung von geflüchteten Menschen.

 

Frage 3:

Welchen Realisierungsstand hat das Vorhaben?

Antwort auf Frage 3:

Nach Senatsbeschluss zu den geplanten Wohncontainerstandorten vom 26.03.24 ist die Errichtung des Wohncontainerstandortes General-Pape-Str. durch das LAF für das zweite Halbjahr 2026 grob avisiert.

 

Frage 4:

Erwartet das Bezirksamt eine zügige Umsetzung?

Antwort auf Frage 4:

Die Zuständigkeit für die Errichtung des Wohncontainerstandortes General-Pape-Str. liegt beim LAF. Da zusätzliche qualitätsgesicherte Unterbringungskapazitäten für geflüchtete Menschen benötigt werden, ist eine möglichst zügige Umsetzung durch das LAF am Standort erwartbar.

 

Frage 5:

Wie ist das Bezirksamt bei der Umsetzung eingebunden?

Antwort auf Frage 5:

Die Zuständigkeit für die Errichtung des Wohncontainerstandortes General-Pape-Str. liegt beim LAF. Die bezirkliche Koordination für Flüchtlingsangelegenheiten (in Vertretung) ist jedoch im Austausch mit den LAF zum Planungs- und Umsetzungsstand des Vorhabens.

 

Frage 6:

Welche Aufgaben werden vom Bezirksamt dabei übernommen um eine schnelle Realisierung möglich zu machen?

Antwort auf Frage 6:

Die Zuständigkeit für die Errichtung des Wohncontainerstandortes General-Pape-Str. liegt beim LAF.

 

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