Asbest in Schulgebäuden und Sportanlagen

Kleine Anfrage, Harald Gindra (LINKE)

Frage 1

Welche Schulgebäude inkl. zugehöriger Sportanlagen sind im Bezirk mit Asbest belastet?

Antwort zu 1)

Die mit Asbest belasteten bezirklichen Schulgebäude und Schulsportanlagen sind in der Anlage 1 tabellarisch erfasst.

Da gemäß Arbeitsplanung des Fachbereichs Baumanagement im Haushaltsjahr 2022 in einer konzertierten Aktion alle asbesthaltigen Brandschutzklappen durch schadstofffreie Klappen ersetzt werden, sind diese in der Aufstellung gesondert aufgeführt.

Die Menge der asbesthaltigen Bauteile hat sich seit der Erstbewertung im Jahr 1992 kontinuierlich reduziert. Im Rahmen von Komplett- und Teilsanierungen, aber auch im Rahmen von Kleinreparaturen wurden zahlreiche, asbestbelastete Bauteile bereits entfernt.

 

Frage 2

Welche Schulgebäude inkl. zugehöriger Sportanlagen stehen über die unter Frage 1 gefragten hinaus unter Verdacht, mit Asbest belastet zu sein?

Antwort zu Frage 2)

In den 1990-er Jahren wurden alle bezirklichen Gebäude auf eine Asbestbelastung hin untersucht. Der überwiegende Teil der vorliegenden Erstbewertungen wurde 1992 ausgefertigt. Die Dringlichkeit der Sanierung wurde auf Grundlage der Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie) festgelegt. Da die damalige Erstuntersuchung das komplette Gebäudeportfolio umfasste und die asbesthaltigen Bauteile dokumentiert wurden, gibt es keine darüberhinausgehenden Verdachtsfälle.

 

Frage 3

Welche Punktzahlen und Dringlichkeitsstufen nach der "Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie)" wurden für die asbestbelasteten Schulgebäude inkl. zugehörigen Sportanlagen nach Frage 1 ermittelt?

Antwort zu Frage 3)

Welche Punktzahlen und Dringlichkeitsstufen bei den einzelnen Schulstandorten seinerzeit ermittelt wurden lässt sich nur anhand des jeweiligen Erstgutachtens detailliert benennen und bildet nicht mehr den aktuellen Stand ab.

Grundsätzlich wurden bereits in den 1990-er Jahren in allen bezirklichen Gebäuden die im Erstgutachten in die Dringlichkeitsstufe I eingestuften, asbesthaltigen Bauteile fachgerecht ausgebaut. Damit waren insbesondere die kritischen, schwach gebundenen Asbestprodukte erfasst, die ein besonderes Gefahrenpotential darstellen.

Infolge dieses Vorgehens verblieben nur die Asbestprodukte in den Gebäuden, die gem. Dringlichkeitsstufe II mittelfristig bzw. gem. Dringlichkeitsstufe III langfristig neu zu bewerten waren.

Da auch Asbestprodukte mit fest gebundenen Fasern aufgrund von Verschleiß oder Beschädigungen einer Alterung unterliegen, ist eine regelmäßige Folgebewertung erforderlich. Ergibt die Bewertung dann eine geänderte Einstufung, wird entsprechend der jeweiligen Dringlichkeitsstufe verfahren, sprich wenn ein asbesthaltiges Bauteil von Stufe II oder III in die Stufe I eingeordnet wird, wird das Bauteil unverzüglich unter entsprechenden Schutzvorkehrungen ausgebaut.

Damit ist sichergestellt, dass in den Gebäuden nur Asbestprodukte der Dringlichkeitsstufen II und III vorzufinden sind.

 

Frage 4

Welche Meldungen von möglichen Gesundheitsrisiken durch Asbest in und an Schulgebäuden inkl. zugehöriger Sportanlagen sind seit 2011 bei den zuständigen Ämtern des Bezirksamts eingegangen? (Bitte Schulgebäude, Zeitpunkt und Betreff der Meldungen auflisten).

Antwort zu Frage 4)

Eine Statistik über Meldungen von möglichen Gesundheitsrisiken durch Asbest wird im Bezirk nicht geführt. In der SE FM sind 3 Fälle bekannt, in denen ein derartiger Verdacht geäußert wurde.

Marienfelder Grundschule, Erbendorfer Weg 13, 12279 Berlin

Die Meldung erfolgte im Zuge der Asbestsanierung in der Schule 2015 durch die Betreuenden im Hortbereich. Es bestand der Verdacht, dass im Zuge der Sanierungsmaßnahme Asbestfasern freigesetzt worden sind. Der Verdacht erwies sich als unbegründet. Die Untersuchung wurde federführend durch den Fachbereich Baumanagement durchgeführt und eng vom Gesundheitsamt begleitet.

Finow-Grundschule, Welser Str. 16-22, 10777 Berlin

Die Meldung erfolgte im Zuge der Teilsanierung der Schule 2017 durch die Elternschaft. Es bestand der Verdacht, dass im Zuge der Sanierungsmaßnahme Asbestfasern freigesetzt werden könnten. Der Verdacht war unbegründet, da die Schule bereits Mitte der 1990er-Jahre einer Grundsanierung unterzogen wurde. Hierbei erfolgt eine umfassende PCB- und Asbestsanierung, seither ist das Gebäude asbestfrei.

Theodor-Haubach-Schule, Grimmstr. 9-11, 12305 Berlin

Die Meldung erfolgte 2018 aus dem Lehrerkollegium. Es wurde der Verdacht geäußert, dass sich eine asbesthaltige Fensterbank gelöst haben könnte. Der Verdacht erwies sich als unbegründet, da die Fensterbank neueren Datums aus Werzalit, einem Kunstharzprodukt, gefertigt war.

Dennoch wurden im Rahmen einer Asbest-Folgebewertung in Staubproben Asbestfasern gefunden. Die Suche nach der Ursache der Faserquelle erwies sich als schwierig und wurde von einem Schadstoffsachverständigen und dem Gesundheitsamt begleitet. Eine beschädigte Faserzement-Fensterbank konnte letztlich als ursächlich identifiziert werden. Um Gesundheitsgefahren für die Nutzer auszuschließen, wurden während der Suche im Quartalsabstand Messungen durchgeführt.

 

Frage 5

Gab es entsprechende Meldungen auch bzgl. anderer Schadstoffe und falls ja, um welche Schadstoffe handelte es sich?

Antwort zu Frage 5)

Eine Statistik über Meldungen von möglichen Gesundheitsrisiken durch andere Schadstoffe wird im Bezirk nicht geführt.

Derartige Meldungen werden durch die Bauleiter_innen im Fachbereich Baumanagement einzelfallbezogen bearbeitet.

 

Frage 6

Wann wurden alle Schulgebäude inkl. zugehöriger Sportanlagen systematisch auf Schadstoffe inklusive Asbest geprüft? Aus welchen Anlässen wird eine vertiefende Untersuchung durchgeführt?

Antwort zu Frage 6)

Wie unter Pkt. 2 dargestellt, erfolgte 1992 aufgrund des erheblichen Gefahrenpotentials eine systematische Untersuchung aller bezirklichen Liegenschaften auf den Schadstoff Asbest.

Eine darüberhinausgehende systematische Untersuchung auf weitere Schadstoffe ist nicht zielführend. Aufgrund der Vielzahl an möglichen Schadstoffen erfolgt die Untersuchung einzelfallbezogen und zielgerichtet im Rahmen von Eingriffen in die Bausubstanz oder bei Verdachtsmeldungen.

Im Rahmen von größeren Sanierungsmaßnahmen, insbesondere den Investitionsmaßnahmen der Schulbauoffensive, ist es das erklärte Ziel, die Gebäude von Schadstoffen zu befreien und bewusst nur solche Materialien einzusetzen, die aus heutiger Sicht keine Gesundheitsrisiken bergen.

 

Frage 7

Welche Schulgebäude inkl. zugehöriger Sportanlagen wurden seit 2016 asbestsaniert?

Antwort zu Frage 7)

Grundsätzlich werden bei allen Komplett- und Teilsanierungen schadstoffhaltige Bauteile, wie z. B. Asbest, entfernt. Bauzeitbedingt ist die Menge an asbesthaltigen Bauteilen sehr unterschiedlich. Während in Vorkriegsbauten asbesthaltige Bauteile in Form von Brandschutztüren, technischer Dämmung und vereinzelt Fußbodenbelägen Einzug gehalten haben, wurden ab den 1960-er Jahren viele asbesthaltige Baustoffe in Form von Fassadenplatten, Bodenbelägen, Klebern, Fensterbänken, Dichtungen, Brandschutzklappen etc. verbaut. Daher stellt sich der Aufwand in Bezug auf die Beseitigung der Bauteile objektbezogen sehr unterschiedlich dar.

Folgende Komplettsanierungen mit Entfernung asbesthaltiger Bauteile wurden seit 2016 abgeschlossen bzw. befinden sich aktuell in der Umsetzung:

-  Marienfelder-Grundschule, Erbendorfer Weg 13, 12279 Berlin

Grundinstandsetzung mit Rückbau aller schadstoffhaltigen Bauteile

-  Rheingau-Gymnasium, Schwalbacher Str. 11, 12161 Berlin

Grundinstandsetzung mit Rückbau aller schadstoffhaltigen Bauteile

-  Luise-Henriette-Gymnasium, Germaniastr. 4-6, 12099 Berlin

Grundinstandsetzung mit Rückbau aller schadstoffhaltigen Bauteile

Darüber hinaus wurden ab 2016 folgende Teilsanierungen abgeschlossen bzw. befinden sich noch in der Umsetzung, die auch den Ausbau asbesthaltiger Bauteile beinhalten:

-  Schulgebäude Ella-Barowsky-Str. 62, 10829 Berlin

Entfernung beschädigter, schadstoffbelasteter Bauteile vor Wiederinbetriebnahme

-  Theodor-Haubach-Grundschule

Ausbau div. Fußbodenbeläge und Fensterbänke

- Bruno-H.-Bürgel-Grundschule

Rückbau diverser asbesthaltiger Bauteile (u. a. Brandschutztüren)

-  Kiepert-Grundschule (MUR?)

-  Ausbau aller asbesthaltigen Brandschutzklappen in den bezirklichen Liegenschaften

Die Auflistung ist nicht abschließend. Gerade im Rahmen der baulichen Unterhaltung werden auch bei kleineren Baumaßnahmen immer wieder asbesthaltige Bauteile von den Bauleitungen entfernt, ohne dass dies zentral erfasst wird.