Wie geregelt sind die Nutzung von E-Scootern und Jelbi-Stationen in Tempelhof-Schöneberg

Elisabeth Wissel

1. Frage Wie viele E-Scooter erfassen die beiden sich im Bezirk befindlichen Jelbi-Stationen?

Antwort auf 1. Frage Das Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Straßen, kann keine konkrete Anzahl nennen. Für die Ausgestaltung der Stationen ist Jelbi bzw. die BVG zuständig. Grundsätzlich unterscheidet Jelbi zwischen Jelbi-Stationen (hier gibt es alle Mobilitätsangebote inklusive Car-Sharing) und Jelbi-Punkten (hier gibt es nur Zweirad-Angebote). In unserem Bezirk gibt es nur eine Jelbi-Station. Die Station am U-Bahnhof Nollendorfplatz bietet Abstellfläche für ca. 20 E-Scooter auf einer Fläche von ca. 2 Parkplätzen. Um sie herum befinden sich 14 weitere, kleinere Jelbi-Punkte in Schöneberg. Die für E-Scooter angebotene Fläche auf den Jelbi-Punkten liegt bei durchschnittlich 10 E-Scootern.

2. Frage An welchen Orten und mit wie vielen Plätzen sind weitere Jelbi-Stationen geplant?

Antwort auf 2. Frage Eine weitere Jelbi-Station ist für das Jelbi-Netz Tempelhofer Feld geplant. Dieses umfasst auch noch 3 Jelbi-Punkte. Die Station soll am U-Bahnhof Platz der Luftbrücke eingerichtet werden. Die Stellplätze für die Punkte sind am Columbiadamm/Golßener Straße, in der Oberlandstraße und am Rathaus Tempelhof (auf der Fläche des Fachbereichs Facility Management) geplant. Für die Station sind Abstellflächen für ca. 20 E-Scooter geplant. Die Jelbi-Punkte werden entsprechend der anderen Punkte ca. 10 Stellplätze haben. Zudem ist eine weitere Station in Friedenau in der Schmiljanstraße geplant und wird demnächst eingerichtet. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hatte gemeinsam mit der BVG außerdem eine Jelbi-Station Marienfelde vorgeschlagen und war hierzu bereits in Abstimmung mit der Degewo. Hierfür wurde die in Aussicht gestellt Finanzierung seitens der SenMVKU jedoch gesperrt. Darüber hinaus sollte das bereits errichtete Netz in Schöneberg Nord ausgeweitet werden, um aus dem Pilotnetz eine größere Skalierung zu erreichen. Daher können derzeit keine zusätzlichen Jelbi-Netze realisiert werden, weder über die Finanzierung im BVG-Verkehrsvertrag (erschließt Außenbezirke mit Sharing-Mobilität) noch über die Finanzierung im Ordnungsrahmenprojekt (reduziert das „wilde Parken“ der Sharing-Zweiräder auf dem Bürgersteig v.a. in der Innenstadt). Deshalb sieht es derzeit so aus, dass es 2025 praktisch keinen Zubau an weiteren Jelbi-Standorten geben wird. Der Bezirk setzt sich seit geraumer Zeit gegenüber der SenMVKU für eine Verstetigung und Weiterführung des Jelbi-Netz-Programms ein, da dies zu substanziellen Verbesserungen der Abstellsituation auf der einen Seite und auf der anderen Seite ein attraktives Angebot zur Ergänzung des Mobilitätsmixes darstellt. Für die Bezirksstadträt_innen-Runde, die am kommenden Montag angesetzt ist, habe ich das Thema angemeldet.

3. Frage Wie teilen sich die Kosten für eingerichtete und zukünftige E-Scooter-Abstell-Plätze zwischen Anbieter und Bezirk bzw. Senatsverwaltung auf?

Antwort zur 3. Frage: Die Flächen werden von der BVG geplant, realisiert, finanziert und bewirtschaftet. Das Straßen- und Grünflächenamt ist für die Unterhaltung und Verkehrssicherheit der umliegenden Grünanlagen, Zufahrten und Fahrgassen zuständig. Die Standorte werden gemeinsam identifiziert und besprochen. Formell fungiert das Straßen-und Grünflächenamt als Genehmigungsbehörde für die Sondernutzung.

4. Frage An welchen Orten fallen für Jelbi-Stationen öffentliche Parkplätze weg?

Antwort zur 4. Frage Da die Jelbi-Stationen auf bestehenden KFZ-Parkplätzen eingerichtet werden, werden diese für Parkplätze für E-Scooter, Leihräder und Roller umgewandelt. Der Umfang ist abhängig von der Größe des Jelbi-Angebots. Für E-Scooter fallen zwischen 1-2 reguläre Parkplätze je Punkt bzw. Station weg.

5. Frage: Wäre eine Zulassungsbegrenzung- verbot für E-Scooter, aufgrund der erhöhten Unfallgefahr und unökologischer Verkehrsangebote, erforderlich?

Antwort zur 5. Frage: Eine Zulassungsbegrenzung bzw. –verbot liegt in der Verantwortung der SenMVKU und nicht beim Bezirk.

6. Frage: Wo sind im Bezirk die Verbotszonen für das Abstellen der E-Scooter?

Antwort zur 6. Frage: Im nahen Umfeld von Jelbi-Punkten bzw. Stationen ist das Abstellen in den Jelbi-Netzen technisch ausgeschlossen. Daher besteht eine faktische Verbotszone rund um den Nollendorfplatz. Auch einzelne Grünanlagen wie das Tempelhofer Feld sind technisch gesperrt als Abstellorte. Nutzer_innen von E-Scootern sind darüber hinaus angehalten, sich an die in Berlin geltenden Bestimmungen, wo E-Scooter nicht abgestellt werden dürfen, zu halten. Dies betrifft zum Beispiel Zugänge zu Gebäuden, Haltestellen, Fußgängerzonen oder Grünanlagen. Auftretende Ordnungswidrigkeiten werden vom Ordnungsamt geahndet. Das Straßen- und Grünflächenamt sieht Jelbi-Stationen und –Punkte als eine wichtige Möglichkeit, das „Wildparken“ von E-Scootern einzugrenzen. Die Erfahrungen mit dem Jelbi-Netz Schöneberg Nord belegt die Wirksamkeit dieser Maßnahme.

7. Frage: Ist die derzeitige Radwege-Infrastruktur, mit z.T. sehr schmalen Radwegen, für die immer stärker aufkommende Nutzung von E-Scootern ausreichend?

Antwort zur 7. Frage: Nein, die derzeitige Radwege-Infrastruktur entspricht an Stellen mit schmalen Radwegen weder dem Berliner Mobilitätsgesetz noch den Qualitäts- und Sicherheitsansprüchen für Radfahrende und E-Scooter Fahrende, für die insbesondere Hochbordradwege mit Wurzelaufbrüchen gefährlich sein können. Bei Neubau-Projekten und umfangreichen Sanierungen findet die Ausführungsvorschrift für Geh- und Radwege Anwendung, so dass nach einem Umbau sichere und ausreichend breite Infrastrukuren zur Verfügung stehen.

8. Frage: Wo werden E-Scooter in unserem Bezirk bzw. in Berlin entsorgt?

Antwort zur 8. Frage: Für das Entsorgen von E-Scootern sind die Anbieter des E-Scooterverleihs verantwortlich.