Hilfen für Geflüchtete im Bezirk?

Große Anfrage, Drucks. Nr: 1586/XX (Fraktion DIE LINKE)

1. Frage

Welche Geflüchteten-Projekte werden, lt. Haushaltsplan, 2020 mit 1 Mio. und 2021 mit 3 Mio. gefördert?

Antwort

Es ist nicht ersichtlich auf welchen Haushaltsplan sich die Frage bezieht. Im bezirklichen Haushaltsplan ist kein Posten in der Höhe von 1 Mio. in 2020 bzw. 3 Mio. in 2021 für Geflüchteten-Projekte enthalten. Es stehen dem Bezirk über Landesmittel in 2020 und 2021 je 943.702,00 Euro für den bezirklichen Integrationsfonds aus Masterplanmitteln zur Verfügung. Die Verausgabung der Mittel wurden wie folgt vom Bezirksamt beschlossen:

Projekt

Bewilligung 2020

Bewilligung 2021

Geflüchtete in Arbeit (GIA)

24.000,00 €

Projekt abgeschlossen

Begleitung Wohnungsanmietung

101.577,00 €

104.117,00 €

Servicegeschäftsstelle Integration

33.000,00 €

33.000,00 €

Raus in die Stadt – Rein ins Leben

35.250,00 €

35.250,00 €

Familienhebammen

75.000,00 €

75.000,00 €

Peer-Projekt

15.000,00 €

15.000,00 €

Integr. Bildungs- und Beschäftigungsangebote

124.000,00 €

125.000,00 €

Bezirksjugendfonds Integration

82.500,00 €

82.500,00 €

Präventives Kinderschutzteam

197.000,00 €

201.000,00 €

Berliner Krisendienst

1.500,00 €

1.500,00 €

Projekt Start-Hilfe

135.000,00 €

140.000,00 €

Geflüchtete Menschen mit Behinderung

40.000,00 €

40.000,00 €

Angebote für alleinreisende Männer

48.000,00 €

50.000,00 €

Pilotprojekt Partizipation Geflüchtete

15.000,00 €

15.000,00 €

Psychosoziale Versorgung Geflüchteter

15.000,00 €

20.000,00 €

 

2. Frage

Wie viele Menschen sind durch das Ausbildungs- und Arbeitsmarkt-Konzept Arivo in Arbeit bzw. Ausbildung vermittelt worden und wie bewertet das Bezirksamt diese Vermittlungsergebnisse?

Antwort

Die zuständige Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales, welche für das Programm Arrivo zuständig ist, teilte dem Bezirksamt mit, dass das Programm „ARRIVO“ berlinweit in 10 Teilprojekten umgesetzt wird. Eine statistische Auswertung nach Bezirken erfolgt dabei nicht. An den Teilprojekten von ARRIVO haben in den Jahren 2017 bis 2019 insgesamt 2.713 Personen teilgenommen. Davon konnten insgesamt 729 Personen vermittelt werden.

 

3. Frage

Wie viele Geflüchtete sind derzeit, in eigenen Wohnungen, in Hostels, und ASOG-Unterkünften untergebracht?

Antwort

Die Frage kann vom Bezirksamt nicht beantwortet werden. Die Anzahl der Geflüchteten, die in eigenen Wohnungen leben, ist im Amt für Soziales nicht bekannt. Das wird in keiner amtlichen Statistik erfasst.

Der Personenkreis der untergebrachten Menschen in Hostels und ASOG-Unterkünften wird in der Sozialen Wohnhilfe statistisch nur nach dem Merkmal „Staatsangehörigkeit“ erfasst, das Merkmal „geflüchtet“ wird nicht gesondert erhoben. Eine Aussage dazu ist deshalb nicht möglich.

 

4. Frage

Wie häufig wurde das Beschwerde- und Kontrollmanagement „Heim-TÜV“ wahrgenommen und welche Beschwerden gab es?

Antwort

Auf Nachfrage bei der zuständigen Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Soziales wurde dem Bezirksamt die Frage wie folgt beantwortet: Bei dem genannten Instrument dürfte der "Unterkunfts-Check" gemeint sein und dabei handelt es sich nicht um ein Beschwerde- und Kontrollinstrument, sondern um ein Qualitätsinstrument, das die Unterbringungssituation geflüchteter Menschen multiperspektivisch untersucht, indem sowohl Mitarbeitende (Leitung, Mitarbeiter*innen), Partner*innen der Unterkunft und Bewohner*innen (Eltern und Kinder) befragt werden. So wurde es auch in Berlin angewendet. Das Instrument, eigentlich der "Unterbringungs-TÜV für Kinder", wurde im Rahmen einer Kooperation zwischen "Save the Children e. V." und dem LAF zwischen Juli 2019 und Januar 2020 im Rahmen eines Evaluationszeitraumes in drei Berliner Gemeinschaftsunterkünften dazu genutzt, diese Unterkünfte auf Kinder- und Familienfreundlichkeit und auf mögliche Defizite und Verbesserungsmöglichkeiten zu untersuchen. Derzeit und noch bis mindestens April 2020 befindet sich das Projekt in der Umsetzungsphase und werden anhand der Ergebnisse der Evaluation Verbesserungsmaßnahmen entwickelt.

 

5. Frage

Familienzentren sollten ausgebaut werden, wie ist der Planungsstand in unserem Bezirk?

Antwort

Zu einem weiteren finanziellen Ausbau von Familienzentren im Rahmen des vorhandenen Landesprogramms können vom Bezirksamt z.Z. keine Angaben gemacht werden. Konkrete Planungen dazu bestehen nicht. Im Rahmen der Koalitionsvereinbarung der Parteien, die in der Regierungsverantwortung stehen, ist vereinbart worden, dass im Laufe der aktuellen Legislaturperiode ein Gesetz zur Familienförderung erarbeitet werden soll. Die Arbeiten dazu haben begonnen, werden aber frühestens Ende des Jahres 2020 abgeschlossen werden. Ob dies im Ergebnis zu einem Ausbau bestehender und zu neuen Familienzentren führt, kann z.Z. nicht seriös beantwortet werden. Es gibt daher noch keinen neuen Planungsstand.

Im bestehenden Landesprogramm Berliner Familienzentren werden aktuell im Bezirk Tempelhof-Schöneberg vier Standorte von der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie gefördert, dies sind im Einzelnen:

 

Familienzentrum Marienfelde (Förderung seit 2012)

Luckeweg 15

12279 Berlin

Träger: Nachbarschafts- und Selbsthilfezentrum in der UFA-Fabrik e.V.

 

Evangelisches Familienzentrum Tempelhof (Förderung seit 2012)

Götzstraße 24e

12099 Berlin

Träger: Diakoniewerk Simeon gGmbH

 

Kinder- und Familienzentrum Bülowstraße (Förderung seit 2014)

Bülowstraße 35

10783 Berlin

Träger: INA.KINDER.GARTEN gGmbH

 

Familienzentrum in Friedenau (Förderung seit 2018)

Menzelstraße 5-7 (im Kinderfreizeittreff Menzeldorf)

12157 Berlin

Träger: Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V.

 

Hinzu kommt - ebenfalls über das Landesprogramm gefördert- das Regenbogenfamilien-zentrum Berlin, das zwar im Bezirk verortet ist, aber als Konsultationsangebot für alle Berliner Familienzentren eine gesamtstädtische Aufgabe hat.

Das Jugendamt finanziert aus bezirklichen Mitteln zwei weitere Standorte der Familienförderung nach § 16 SGB VIII: den Nachbarschaftstreff Britzer Straße (Mariendorf) und Familien- und Nachbarschaftszentrum im Gemeinschaftshaus Lichtenrade. Der Träger beider Einrichtungen ist Nachbarschafts- und Selbsthilfezentrum in der ufaFabrik (NUSZ) e.V.

Des Weiteren betreiben verschiedene Träger im Bezirk Standorte der Familien-und Nachbarschaftsförderung.

 

6. Frage

Welche Qualifizierungsmaßnahmen für die Integrations-Lotsen (Mittel wurden vom Land aufgestockt) wurden oder werden zukünftig vorgenommen?

Antwort

Die zuständige Abteilung für das Landesrahmenprogramm Integrationslots_innen bei der Landesbeauftragten für Integration und Migration im Land Berlin teilte dem Bezirksamt mit, dass für das Jahr 2020 die Durchführung von zwei Basisqualifizierungen und ca. zwölf Zusatzqualifizierungen für die Integrationslotsinnen und Integrationslotsen im Landesrahmenprogramm Berlin vorgesehen waren.

 

7. Frage

Mit wie vielen Schülerinnen und Schülern rechnet das Bezirksamt zum Schuljahr 2020/21 und 2022, die in den Sprachlernklassen unterrichtet werden müssen?

Antwort

Das Schul- und Sportamt kann diesbezüglich leider auf keine validen Prognosedaten zurückgreifen. Grundlage der Schulplatzplanung für die Beschulung von Kindern ohne Deutschkenntnisse sind daher vor allem die in den großen Gemeinschaftsunterkünften und Aufnahmeeinrichtungen im Bezirk vorhanden Platzkapazitäten und die Erfahrungswerte der vergangenen Jahre.

Als Konsequenz der so nicht erwarteten Übernachfrage Ende 2019 infolge der verspäteten Information über die Schließung größerer Notunterkünfte in anderen Bezirken und der Zuweisung der Betroffenen in Gemeinschaftsunterkünfte im Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat das bezirkliche Schul- und Sportamt mit der Schulaufsicht Tempelhof-Schöneberg ein neues Regelverfahren für die Bereitstellung von Schulplätzen für Kinder ohne Deutschkenntnisse vereinbart und mit den Schulen abgestimmt. Damit soll besser auf eine kurzfristig gestiegene Schulplatznachfrage reagiert werden können. Grundsätzlich sollen in den nächsten Jahren die Kapazitäten leicht ausgebaut werden. Es besteht dahingehend Konsens, dass die reine Fixierung auf temporäre Lerngruppen dabei nicht zielführend ist und es neuer konzeptioneller Überlegungen bedarf. Die Beschulung von Kindern ohne Deutschkenntnisse soll zunehmend zu einer Form der Regelbeschulung werden, die von allen Schulen zu leisten ist.

Die bisherige Verfahrensweise hinsichtlich der Einrichtung der temporären Lerngruppen für jeweils ein Jahr und der befristeten Beschäftigung der entsprechenden Lehrkräfte erschwert die Organisation und die konzeptionelle Arbeit für die Schulen. Die Schulen sollten daher dahingehend unterstützt werden, entsprechend ihrem schulischen Konzept entscheiden zu können, wie die Beschulung der Kinder erfolgt. Das kann in speziellen Lerngruppen ebenso erfolgen wie im Rahmen einer Differenzierung in Regelklassen.

Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gehen wir daher verstärkt dazu über, Schulen zu motivieren, Kinder ohne Deutschkenntnisse inklusiv zu beschulen, wenn keine zusätzlichen Lerngruppen möglich oder gewollt sind. Diese Schulen nehmen die Kinder direkt in ihre Regelklassen auf und organisieren eine Binnendifferenzierung. Insgesamt erhöht sich dadurch die Flexibilität bei sich verändernder Nachfrage und bei der Verteilung der Kinder.

Das zwischen Schul- und Sportamt und Regionaler Schulaufsicht abgestimmte Konzept sieht vor, auf Bedarfsspitzen sowohl mit der direkten Aufnahme in Regelklassen als auch mit einer temporären Überschreitung der Zumessungsfrequenz von 12 Schülerinnen und Schülern (Richtfrequenz) auf bis zu 14 Schülerinnen und Schülern zu reagieren und parallel zusätzliche Lerngruppen einzurichten. Für diese zusätzlichen Lerngruppen gibt es bereits Vorabstimmungen mit einzelnen Schulen. Die Schulaufsicht will künftig auch flexibler hinsichtlich der Befristung von Verträgen mit WK-Lehrkräften agieren, um schneller auf gestiegene Bedarfe reagieren zu können. Mit der zuständigen Abteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird eine Klärung dahingehend erfolgen müssen, dass Lerngruppen, die temporär nicht ausgelastet sind, geschlossen werden müssen.

Derzeit werden etwa 650 Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse in Tempelhof-Schöneberg beschult. Ausgehend von der Tatsache, dass eine Auslastung der derzeit noch ca. 350 freien Plätze in den bezirklichen Gemeinschaftsunterkünften und Aufnahmeeinrichtungen mittelfristig erfolgen wird und einem Anteil schulpflichtiger Kinder von ca. 30 %, ist für die kommenden Schuljahre mit durchschnittlich ca. 750 Schülerinnen und Schülern zu rechnen, die gezielt beim Erwerb der deutschen Sprache unterstützt werden müssen.

Diese Annahmen unterliegen selbstverständlich einer hohen Schwankungsbreite, da politische Ereignisse und Entscheidungen nicht vorhergesehen werden können. Dass die Tempohomes auf dem Tempelhofer Feld reaktiviert werden sollen, stellt eine solche Unwägbarkeit dar. Die dort als Reserve geplanten 1.000 Plätze bedeuten bei einer Quote Schulpflichtiger von 30 % - bei vorrangiger Aufnahme von Familien entsprechend höher – einen zusätzlichen Schulplatzbedarf von ca. 300. Selbst wenn erneut eine Einigung mit den Nachbarbezirken hinsichtlich der Zuständigkeit erreicht werden sollte, würde das die Schulen und das bezirkliche Schul- und Sportamt vor eine enorme Herausforderung stellen.

Bezirksbürgermeisterin Angelika Schöttler

Dateien