Ändert die Verwaltungsreform das Machtgefüge innerhalb des Bezirksamts?

GrünflächenStadtentwicklungLinksfraktion in der BVV

Große Anfrage, Drucks. Nr: 0987/XX, Bezirksverordnete Elisabeth Wissel (Fraktion DIE LINKE)

Große Anfrage
der Fraktion DIE LINKE


Ändert die Verwaltungsreform das Machtgefüge innerhalb des Bezirksamtes?

1. Sind die sogenannten Empfehlungen aus dem „Schlussbericht der Expertenkommission zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung“ für die Bezirke, ohne Sanktionen befürchten zu müssen, bindend oder können die Bezirke auch von den Empfehlungen abweichen?

Der Bericht befasst sich mit den Erwartungen, die die Bürger_innen und Unternehmen Berlins an eine kompetente und dienstleistungsorientierte Verwaltung stellen und stellt eine Diskussionsgrundlage dar, wie die Verwaltung (Senatsverwaltungen, nachgeordnete Institutionen und Bezirke) diese Erwartungen erfüllen könnten. Es handelt sich also keinesfalls um eine Anleitung, die ohne Diskussion abgearbeitet und umgesetzt werden soll. _Vielmehr soll der Bericht als Anstoß und Orientierung dienen, um Lösungen – ggf. auch andere – für eine besser funktionierende Verwaltung zu finden. Sanktionen sind demzufolge weder vorgesehen noch erwünscht.

Die Bezirksbürgermeister_innen haben daraufhin im Oktober 2018 eine Stellungnahme zum Bericht vorgelegt, in welcher sie sich zu den Empfehlungen positionen und die Bereitschaft erklären, für eine leistungsstarke und einheitliche Verwaltung die vorhandenen Strukturen, Verfahren und Zuständigkeiten auf den Prüfstand zu stellen.

Auch die Staatssekretär_innen haben sich in dieser Zeit auf die aus ihrer Sicht wichtigsten Punkte verständigt.

Beide Stellungnahmen waren Grundlage für die Erarbeitung einer gemeinsamen Positionierung von Bezirksbürgermeister_innen und den Staatssekretär_innen. Im November 2018 haben sich der Senat und die Bezirksbürgermeister_innen daraufhin in einer gemeinsamen Sitzung auf ein Diskussionspapier für die weitere Debatte verständigt.

Es ist einhelliges Ziel, alle Prozesse voranzutreiben, da Einvernehmen darüber besteht, dass der gemeinsame Wille zu Veränderung besteht. Für tragfähige Lösungen müssen beide Ebenen - Bezirke und Senatsverwaltungen – aufeinander zugehen und gemeinsame Lösungen finden. Dieser Wille ist erkennbar.

Es wurde sich darauf verständigt, in drei Arbeitsgruppen

  1. Personal/ Führung
  2. Steuerung/ Prozesse
  3. Struktur/ Digitales

die zentralen Handlungsfelder dieses gemeinsamen Papiers zu vertiefen und zu konkretisieren.

Ich bin genauso wie Herr Oltmann Mitglied in der Arbeitsgruppe Personal/ Führung.

Die Arbeitsergebnisse aller drei Arbeitsgruppen werden bis März 2019 vorliegen und auf dem Verwaltungskongress im April 2019 präsentiert.

Um schnellstmöglich starten zu können, ist es sinnvoll, zunächst mit der Umsetzung der Maßnahmen zu beginnen, bei denen Konsens besteht.

Ich denke, es ist deutlich geworden, dass anders als durch das Gewicht einer Überschrift das Machtgefüge des Bezirksamtes nicht im Mittelpunkt des Papiers und der Diskussion steht. Die Zielgruppe ist die Bevölkerung. Die in der Anfrage angesprochenen Themen sind aber natürlich Teil der Diskussion in der Arbeitsgruppe Struktur/ Digitales bzw. Steuerung/ Prozesse. Über einzelne Diskussionsergebnisse kann z.Zt. nicht berichtet werden.

2. Hatte der Bezirk Tempelhof-Schöneberg bei der Bearbeitung der Empfehlungen zur gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung ein Mitspracherecht, bzw. konnte auch sein Veto einlegen?

Die Expertenkommission bestand aus Personen, die nicht (mehr) politisch aktiv sind, aber über Erfahrungen im politischen Bereich und/

oder dem Verwaltungshandeln verfügen. Zu einzelnen Fachthemen waren jeweils drei Bezirke in beratender Funktion zugelassen.

Ein Vetorecht ist bei dem vorgeschlagenen Maßnahmenkatalog nicht vorgesehen. Durch die nun entstehende Diskussion sind die Bezirke aber sehr wohl in der Lage, eigene Auffassungen darzustellen und neue Vorschläge zu machen.

 

3. Befürwortet das Bezirksamt die vorgeschlagene, sogenannte Richtlinienkompetenz für das Bürgermeister_innenamt?

Die Fragen 3 und 6 stehen in eingem Zusammenspiel, da hier das gemeinsame Miteinander von Senat und Bezirken berührt wird.

Das Ziel, „gemeinsam die Aufgaben und Leistungen für die Bürger_innen“  zu erfüllen mit klaren und möglichst einheitlichen Standards eint die Bezirke und den Senat. Dazu gehören ein verlässliches Miteinander der Bezirke genauso wie der Umgang zwischen Senat und Bezirken auf gleicher Augenhöhe.

Dafür ist es notwendig, dass sowohl die Bezirke gegenseitig als auch Senat und Bezirke aufeinander zugehen. Das heißt aber auch für alle Seiten, einen Teil der Gesamtverantwortung zu tragen und gefundene Lösungen umzusetzen. Dafür ist es notwendig, das Binnenverhältnis Senat-Bezirke, Bezirke untereinander, aber eben auch Bezirksbürgermeister_innen und Stadträt_innen zu überdenken und entsprechend zu gestalten.

Nun konkret zu Frage 3:

Zunächst möchte ich klarstellen, dass der Begriff „Richtlinienkompetenz“ zur Zeit nicht definiert ist. Jede_r kann hierunter etwas Unterschiedliches verstehen. Das erschwert die Diskussion.

Ich befürworte grundsätzlich Maßnahmen, die die Stellung und die Steuerungskompetenzen der Bezirksbürgermeister_innen erhöhen. Eine Erweiterung der Kompetenzen ist z.B. für mich sinnvoll, für die Begleitung maßgeblicher und bezirksweiter Veränderungsprozesse bzw. Entscheidungen.

Hierbei jedoch eine Richtlinienkompetenz analog zum Regierenden Bürgermeister in Erwägung zu ziehen, halte ich für überzogen. Eine Lösung müsste meiner Einschätzung nach irgendwo dazwischen liegen.

 

2. Sind die vorgeschlagenen höheren Anforderungen an fachlicher Eignung für Stadträtinnen und Stadträte aus der Sicht des Bezirksamts, politisch vertretbar?

Höhere Anforderungen an die fachliche Eignung von Stadträt_innen als unabdingbare Voraussetzung zu stellen, passt nicht zu der Definition der Stadträt_innen im Berliner System. Es soll sich ja gerade nicht um leitende Fachbeamte oder die_den „Obersachbearbeiter_in“ handeln. Eine Nähe zum Thema sollte aber natürlich vorhanden sein. Diese kann aber nicht an allgemeine formale Nachweise geknüpft werden.

 

5. Welchen Erfolg verspricht man sich durch die Ausweitung, bzw. Weiterentwicklung der KLR, für alle Leistungen der Verwaltung, die für die Mittelzuweisung herangezogen werden sollen, wird damit der Wettbewerb unter den Bezirken nicht noch mehr forciert?

In dem Bericht wurden keine konkreten Maßnahmen für die Ausweitung bzw. Weiterentwicklung der KLR vorgeschlagen. Grundsätzlich geht es jedoch darum, Fehlentwicklungen der KLR anzusprechen, Verbesserungsmöglichkeiten zu finden und vor allem alle Bereiche der Verwaltung (z.B. auch die Hauptverwaltungen) abzubilden.

Zudem sollen Qualitätsfaktoren berücksichtigt werden.

 

6. Befürwortet das Bezirksamt die Empfehlung Fachaufsichten für die Bezirke einzuführen und welche Verbesserungen verspricht man sich dadurch?

Eine stärkere Steuerung durch die Senatsverwaltungen ist durchaus gewünscht, um einheitliche Standards zu gewährleisten (z.B. Arbeitshinweise), Geschäftsprozesse zu optimieren (z.B. durch die Einführung berlineinheitlicher Software) und Veränderungsprozesse zu moderieren und die Umsetzung zu begleiten.

 

7. Wie beurteilt das Bezirksamt den Pkt. bzgl. Planungsrecht, wenn es sinngemäß im Schlussbericht heißt “...alle Baufvorhaben über 200 Wohnungen sollen regelmäßig zu einem Eingreifen des Senats führen“?

Nach § 7 AGBauGB besteht für das zuständige Mitglied des Senats die Möglichkeit, einen Eingriff in geplante Bauvorhaben vorzunehmen, wenn der Entwurf eines Bebauungsplans dringende Gesamtinteressen Berlins betrifft. Hierzu gehören nach Nr. 5 Wohnungsbauvorhaben, die wegen ihrer Größe (ab 200 Wohneinheiten) oder Eigenart von besonderer Bedeutung für den Berliner Wohnungsmarkt sind.

Von dieser Möglichkeit wird bisher nach Auffassung der Alt-Kommission nicht ausreichend Gebrauch gemacht. Dem Bericht ist die Aufforderung zu entnehmen, von dieser rechtlichen Regelung grundsätzlich Gebrauch zu machen. Es bleibt abzuwarten, ob die Senatsverwaltung für Stadtentwiclung und Wohnen in Anbetracht der eigenen knapper personeller Ressourcen die Nutzung dieses Eingriffsrechts zur Regel machen kann.

 

8. Gibt es auf Bezirksebene schon Vorhaben in der Umsetzung der aktuellen Verwaltungsreformen?

Alle Bezirke haben bereits begonnen.

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat – unabhängig von dem Bericht – bereits mehrere Veränderungsprozesse angestoßen:

Im Bereich der Personalgewinnung und Personalentwicklung wurden bereits Anfang 2018 Veränderungen in Angriff genommen und der Bereich personell aufgestockt. So konnten bereits Maßnahmen durchgeführt werden, die nun auch Inhalt des Berichts sind, z.B.

  • wurde ein zentrales Bewerber_innenbüros zur Beschleunigung von Stellenbesetzungsverfahren eingerichtet,
    • werden - wann immer es möglich ist - Sammelausschreibungen gleichartiger Stellen durchgeführt,
    • wird das Betriebliche Eingliederungsmanagement  (BEM) konsequent angewendet.

Auch die Digitalisierung wurde und wird in unserem Bezirk stetig vorangetrieben. Hier sind exemplarisch

  • die Einführung der eAkte im Sozialamt und
    • die Einführung des e-recruiting im Bewerber_innenbüro

zu nennen.

Auch diverse Geschäftsprozessanalysen (z.B. Umweltamt) und die Einrichtung der Regionale Geschäftsstellen der Berliner Schulbau Offensive dienen der Weiterentwicklung einer kompetenten und effektiv arbeitenden Verwaltung.

 

Angelika Schöttler

Bezirksbürgermeisterin

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