Vollständige Übernahme der Wohnkosten bei Sozialleistungsbezieher:innen

Antrag, BV Elisabeth Wissel, LINKE

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass geprüft wird die Wohnkosten, die über dem Regelsatz liegen (Wohnkostenlücke) vom Sozialamt und vom Jobcenter für mindestens zwei Jahre geleistet werden und damit ein Moratorium zur sonstigen Praxis bestehen kann.

Begründung:

Die sozialen Leistungsbezieher:innen brauchen Unterstützung in der Krise, besonders diejenigen, die mit ihrer Miete über dem Regelsatz liegen und den Ausgleich über die Leistungen zum Lebensunterhalt schaffen müssen und dadurch eine geringere Zuwendung haben. In Berlin betrugen 2021 die durchschnittlich nichtgezahlten Wohnkosten ca. 144 Euro. Diese Kürzungen der Unterkunfts- und Heizkosten müssen zumindest für zwei Jahre ausgesetzt werden. Die Menschen haben diese Krise nicht verursacht.