Volksentscheid Tempelhofer Feld einhalten

Ersetzungsantrag zur Willensbekundung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV steht weiterhin zur Unantastbarkeit des Tempelhofer Feldes, die durch das Tempelhofer-Feld-Gesetz vom 25. Mai 2014, mit über 64,3% beschlossen wurde.

Die Bedingungen und der Bedarf bzgl. Tempelhofer Feld hat sich in keiner Weise geändert, die Erfordernis hat sich durch die großen Besucherströme mit über 70.000 Besucherinnen und Besuchern pro Tag übertroffen. Eine erneute Befragung zur Änderung des Gesetzes würde nicht nur den Willen für Erholung, Sport u.s.w., sowie in der Pandemie erlebt, die Gesunderhaltung der vielen Nutzerinnen und Nutzern ignorieren, sondern auch der großen und immer wichtiger werdenden Bedeutung des Feldes als Kaltluftschneise, für den Arten- und Klimaschutz.

Begründung:

Wir brauchen weder eine „Volksbefragung“, noch einen erneuten Volksentscheid für die Grünfläche Tempelhofer Feld. Für eine Stadt, die lebenswert sein soll, gehören Grünflächen unbedingt dazu. Es gibt sehr viele Gründe das Tempelhofer Feld zu erhalten, als Grünfläche im FNP auszuweisen und wie es schon geschieht, über den Entwicklungs- und Pflegeplan kontinuierlich attraktiver zu gestalten.

Bauen, sollte da umgesetzt werden, wo es schon lange B-Pläne gibt und auch die infrastrukturellen Voraussetzungen gegeben sind, die aber noch nicht Gestalt angenommen haben.