Umgang mit verkehrsbelasteten Straßen im Bezirk

Elisabeth Wissel

1. Frage Welche Straßen bzw. Kreuzungen werden in Tempelhof-Schöneberg als Unfallschwerpunkte benannt?

Antwort auf 1. Frage Die Auflistung der Unfallschwerpunkte erfolgt durch die Statistik der Polizei. Diese kann aufgrund der Kürze der Zeit nicht umfassend konsultiert und beantwortet werden. Gemäß der Definition nach dem „Merkblatt zur Örtlichen Untersuchung in Unfallkommissionen“ liegt unter anderem eine Unfallhäufigsstelle vor, wenn innerhalb von drei Jahren mindestens 5 Verkehrsunfälle mit Personenschaden zu verzeichnen sind. In einer öffentlich zugänglichen Anfrage an das Abgeordnetenhaus wurde über den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 30.11.2023 die Top 30 der Unfallhäufigkeitsstellen veröffentlicht. Für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg wurden dort die folgenden Kreuzungen/Straßen genannt:

Barnetstr. / Groß-Ziethener Str. / Lichtenrader Damm

Hauptstr. / Wexstr. / A 100 Bab / Innsbrucker Platz / 100 AS Innsbrucker (Östl T)

Buckower Chaussee / Lichtenrader Damm / Mariendorfer Damm / Marienfelder Chaussee 

Tempelhofer Damm / A 100 BAB / 100 AS Tempelhofer D Ausf N Tempelhofer D Nord

Im Großteil dieser und der im Ranking folgenden nicht genannten Schwerpunkte handelt es sich um Verbindungen des übergeordneten Verkehrsnetzes, sodass hier die Senatsverwaltung tätig werden und der Bezirk dann umsetzen muss. In der Unfallkommission werden zudem einmal im Jahr die Schwerpunkte des jeweiligen Bezirkes und mögliche Maßnahmen, anhand der tödlichen Unfälle, besprochen. Die Statistiken und Maßnahmenvorschläge der Unfallkommission können öffentlich auf der Webseite der Senatsverwaltung für die Jahre 2023, 2024 und 2025 eingesehen werden: Darstellung der Verkehrsunfälle mit Todesfolge nach § 21 MobG BE - Berlin.de

2. Frage Handelt das Bezirksamt, wenn ja wie, mit dieser Kenntnis?

Antwort auf 2. Frage Mögliche Maßnahmen erfolgen nach Beschäftigung in der Unfallkommission und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Mittel. Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz sowie Maßnahmen, die Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwege betreffend sind abhängig von der Planung und Anordnung der Senatsverwaltung. Zudem kommen noch die Planungen Dritter, z.B. der kritischen Infrastruktur wie Berliner Wasserbetriebe, Stromnetz, Gas etc., die dazu führen können, dass Umsetzungen sich verzögern. Im Nebenstraßennetz und in eigener Zuständigkeit plant das Bezirksamt viele einzelne Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, wie die beispielsweise die Umgestaltung von Kreuzungsbereichen mit Markeirungen, Pollern und Fahrradbügeln auf dem letzten Parkplatz zur Erhöhung der Sichtbeziehungen oder Tempo 30 Anordnungen wie zuletzt in der Gotenstraße

1. Nachfrage Sind die verkehrstechnischen Voraussetzungen bei verkehrsbelastenden Straßen eher für Radfahrende und Zufußgehende besonders gefährlich?

Antwort auf die 1. Nachfrage 3 Grundsätzlich sind Fuss- und Radverkehr als ungeschützte Verkehrsteilnehmer_innen besonders gefährdet, was sich in der Unfallstatistik wieder spiegelt. Sie bedürfen daher einen besonderen Schutz durch die Infrastruktur. Hierzu kann aufgrund der Kürze der Zeit und der allgemeinen Anfrage können keine weiteren konkreten Aussagen getroffen werden.

2. Nachfrage Sind die verkehrstechnischen Voraussetzungen für Autofahrende selbst, besonders risikoreich?

Antwort auf die 2. Nachfrage Hierzu kann aufgrund der Kürze der Zeit keine Aussage getroffen werden.

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