SE Baumanagement: Großprojekte – darf es noch eins mehr sein?

Kleine Anfrage, Harald Gindra (LINKE)

Weshalb ist das komplexe Bauvorhaben (vor Jahren geschätzt mit über 50 Mio. €) an der Johanna-Eck-Schule im Rahmen der Schulbauoffensive in der Bauherren-Regie des Bezirks verblieben?

Mit dem Ausrufen der Berliner Schulbauoffensive wurde die Vereinbarung getroffen, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) vorrangig für den Neubau von Schulgebäuden, Schulergänzungsbauten und Großsanierungen in Amtshilfe für die Berliner Bezirke tätig werden soll. Als zusätzliche Akteurin beim Schulbau wurde die HOWOGE vom Land Berlin gebunden. Sie sollte sich fortan auch auf Großsanierungen undauf den Neubau von Schulen spezialisieren.

Ausgenommen von dieser Regelung wurden Maßnahmen, zu denen die Bezirke schon erste Vorüberlegungen, wie beispielsweise Zielplanungen oder erste Kosteneinschätzungen, angestellt hatten. Die Johanna-Eck-Schule wurde auf Basis des Kostentestats vom 13.02.2017 bereits mit der Maßnahme „Erweiterung und Umbau der Johanna‐Eck‐Schule

zugunsten einer 5 1/2 ‐gigen ISS, Ringstr. 103‐106“ im Investitionsprogramm 2017-2021 verankert. Vor dem Hintergrund der Planungen, die Schule zur Gemeinschaftsschule zu entwickeln, wurde diese Maßnahme im darauffolgenden Investitionsprogramm des LandesBerlin umgewidmet (nunmehr „07K07, Johanna-Eck-Schule: Umbau, Sanierung und Erweiterung zur Gemeinschaftsschule einschl. Neubau einer Sporthalle“). Die Maßnahme blieb somit im Zuständigkeitsbereich des Bezirks Tempelhof-Schöneberg, da hierfür bereits eineMaßnahmenanmeldung erfolgt war.

 

In wie viele Bauabschnitte wird das Projekt aufgeteilt und welche zeitliche Stufung der Teilprojekte ist geplant?

Nach Änderung der Bedarfsformulierung mit dem Ziel, die Johanna-Eck-Schule zu einer Gemeinschaftsschule mit 3 Primarzügen und 5 Zügen Sek I sowie 2 Zügen Sek II zu erweitern, wurde 2018 die Zielplanung überabeitet. Hiernach sind sieben Bauabschnitte zur Zielerreichung plus zwei Bauabschnitte für die Gestaltung der Freianlagen vorgesehen. Hiervon konnten finanziert aus dem SIWA der Mensa-Baustein für die Sekundarstufen sowie Instandsetzungen von technischen Anlagen in Außenanlagen aus der Bauunterhaltung vorgezogen werden.

Weitere Bauabschnitte können nur im Rahmen der Gesamtmaßnahme geplant werden. Hierzu zählen die Erweiterungsbausteine Lückenschluss und der nördlichen Grundstücksgrenze (Primarstufe 1+2), Mensa-Baustein für die Primarstufe, Neubau Primarstufe 3-4, Umbau und Sanierung des Bestandsgebäudes (Klassenstufen 5-8), Neubau einer Sporthalle sowie Neubau für die Klassenstufen 9-13 am Standort der bestehenden Sporthalle.

Im Rahmen der Aufstellung des Bedarfsprogramms in Federführung des Schul- und Sportamtes werden die Zielplanung mit Blick auf die vorgeschriebene Wirtschaftlichkeit kritisch überprüft und die erforderlichen Bauabschnitte ggf. neu definiert.

Erst nach Besetzung des Projektteams kann das Bedarfsprogramm abschließend aufgestellt und zur Prüfung bei den zuständigen Senatsverwaltungen eingereicht werden. Mit Vorliegen eines geprüften Bedarfsprogramms dürfen Vergabeverfahren zur Bindung der Planungsbeteiligten durchgeführt werden.

Im Rahmen der sich anschließenden Planung kann ein genauerer Rahmenterminplan aufgestellt werden.

 

Welchen Einsatz von Fachpersonal (Anzahl und Fachrichtung) der Bauabteilung erfordert jeweils jeder Bauabschnitt?

r Maßnahmen in der Größenordnung der Johanna-Eck-Schule vergibt der Bezirk die Projektsteuerung an ein externes Planungsbüro, das den Hauptteil der Architektur- und Ingenieurleistungen wahrnimmt und in der Bauüberwachung die Koordinierung mit den verschiedenen Gewerken - je nach Baufortschritt - übernimmt.

Die Bauherrenaufgaben werden von den Mitarbeitenden des Fachbereichs Baumanagement wahrgenommen. Sie erfordern i.d.R eine Projektleitungsstelle im Bereich der Architektur sowie anteilige Stellenkapazitäten in den Fachplanungsdisziplinen. Darüber hinaus bedarf es Kapazitäten im Bereich der Vertragsgestaltung und Vergabe entsprechend der rechtlichen Vorgaben.

 

Wann erwartet das Bezirksamt nach Abschluss von anderen Projekten, dass ein Projektleiter und weiteres Fachpersonal für diese Maßnahme zur Verfügung steht?

Wie unter „2.4. Methodik“ der Arbeitsplanung des Fachbereichs Baumanagement dargelegt, erfolgt die Arbeitsverteilung einer der Prioritätensetzung (siehe hierzu Antwort zu Frage 6) entsprechenden Logik.

Um den sicheren Betrieb der bezirklichen Liegenschaften zu gewährleisten, muss im Rahmen des baulichen Unterhalts die Instandhaltung der Substanz und die Wartung und Pflege der technischen Anlagen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sichergestellt werden. In der Regel ist den Bauleiter_innen sowohl im Hochbau, als auch in der Fachtechnik (hier getrennt nach Fachdisziplinen) die Betreuung mehrerer Liegenschaften anvertraut. Die nach Abzug dieses Grundbedarfs verbleibenden Personalkapazitäten stehen für größere, planbare Maßnahmen mit Projektcharakter zur Verfügung.

Derzeit befinden sich insgesamt 17 Investitionsmaßnahmen mit Projektcharakter in der Vorbereitung. Für diese Maßnahmen werden in unterschiedlichen Verfahrensständen die Bedarfsprogramme bzw. Bauplanungsunterlagen erarbeitet. Bis zur Fertigstellung werden sie noch mehrere Jahre Personalkapazitäten in Anspruch nehmen. Auch die beiden in der Umsetzung befindlichen Investitionsmaßnahmen (Ersatzneubau der Gustav-Heinemann-Oberschule sowie Sanierung, Umbau und Erweiterung des Luise-Henriette-Gymnasiums) werden einschließlich der erforderlichen Abschlussarbeiten voraussichtlich noch mindestens zwei Jahre Personal binden. Eine zeitnahe Besetzung des Projektteams für die Maßnahme der Johanna-Eck-Schule kann somit nur über Neueinstellungen erfolgen.

Hier besteht aktuell die Schwierigkeit, dass insbesondere in den Fachplanungsdisziplinen der Elektrotechnik und Versorgungstechnik die Bewerber_innenlage äerst dürftig ist. Bereits mehrere Bewerbungsverfahren sind aufgrund fehlender geeigneter Bewerber_innen fruchtlos verlaufen. 

 

Wie bewertet das Bezirksamt die Erfahrungen des Bezirks in der Betreuung komplexer Projekte, wie z.B. den Neubau der Gustav-Heinemann-OS und der Sanierung des Luise-Henriette-Gymnasiums?

Die Aufgaben der Bauherrenvertretung bei komplexen Projekten sind äerst umfangreich und erfordern entsprechende Personalkapazitäten mit hohem fachlichem Ausbildungsgrad und entsprechender Projekterfahrung, um den vielfältigen Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.

 

Müssen durch die Bindung von vielen Fachmitarbeitern an ein neues Großprojekt zahlreiche kleinere Maßnahmen (unterhalb 5 Mio. €) an anderen Schulen zurückstehen?

Der Fachbereich Baumanagement steht seit Jahren vor der Herausforderung, dem grundsätzlich hohen Sanierungsstau in den bezirklichen Gebäuden mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen entgegenzuwirken. Daher wird in Abstimmung mit den Bedarfsträger_innen eine Priorisierung der baufachlich notwendigen Baumaßnahmen vorgenommen. Die Weiterführung laufender Maßnahmen nimmt dabei einen hohen Stellenwert ein, genauso wie Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Maßnahmen zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Belange. Zudem liegt der Schwerpunkt im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive auf Maßnahmen zum Erhalt und Schaffung von Schulplätzen.

Es befinden sich derzeit 8 Investitionsmaßnahmen im schulischen Bereich mit einem Gesamtvolumen von rund 220.000 T € in der Vorbereitung. Entschließt sich der Bezirk eine weitere Investitionsmaßnahme der gezielten Zuweisung (> 5.000 T €) zu beginnen und dar keine zusätzlichen Mitarbeiter_innen einzustellen, übernehmen die vorhandenen Kolleg_innen die entsprechend ihrer Fachdisziplin erforderlichen Aufgaben. Andere Baumaßnahmen der pauschalen Zuweisung (< 5.000 T €) können von diesen Mitarbeitenden dann nicht oder zumindest nicht in gleicher Intensität betreut werden. Gleichwohl stellt der Fachbereich Baumanagement sicher, dass die vorgenannten Prioritäten erfüllt werden oder die zu realisierende Großmaßnahme selbst der Schwerpunktsetzung dient.

 

Gibt es die Möglichkeit bei der Großmaßnahme Unterstützungsleistungen durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bzw. durch in der Schulbauoffensive beteiligte landeseigne Firmen zu erhalten?

Wie bereits in der Antwort zu Frage 1) dargestellt, gibt es im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive eine Zuständigkeitsregelung, die grundsätzlich Unterstützungs­glichkeiten durch die Senatsbauverwaltung zulässt. Diese konnten jedoch aus den oben genannten Gründen für die Johanna-Eck-Schule nicht in Anspruch genommen werden.  Ohnehin erscheint es fraglich, ob eine Amtshilfe für die Johanna-Eck-Schule durch SenSBW die erhoffte Projektbeschleunigung bewirkt hätte. Denn auch dort sind die personellen Kapazitäten begrenzt. Dies zeigt sich zum einen daran, dass nicht alle Maßnahmen, die der Bezirk für die Amtshilfe angemeldet hatte, durch die SenSBW übernommen wurden. Zum anderen ist noch keine Großsanierungsmaßnahmen, für die die SenSBW in Amtshilfe des Bezirks tätig ist, bis dato zur Umsetzung gebracht bzw. begonnen worden.

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