Sachstand Aldihaus am Dürerplatz

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Dr. Christine Scherzinger (LINKE)

1. Frage Inwieweit hat das Bezirksamt in den letzten drei Monaten bei dem Aldihaus agiert?

Antwort auf 1. Frage Das Bezirksamt, Bauaufsicht, hat zuletzt am 21.7.2022 eine Besichtigung vorgenommen. Derzeit liegen Anträge auf Verlängerung der im Dezember 2020 erteilten planungsrechtlichen Befreiungen, Ausnahmen und Ermessensentscheidungen vor (Eingang 2.11.2022) und befinden sich in Bearbeitung; es sind keine baurechtlichen Gründe ersichtlich, diese nicht kurzfristig zu genehmigen. Im Übrigen bestand Kontakt zu der Bauherrenschaft bzw. dem beauftragen Architekten, jedoch nur hinsichtlich formaler Fragen. Das Wohnungsamt teilt mit, dass es in Kontakt mit der Eigentümerin steht.

2. Frage Warum wurde dort ein Abriss genehmigt?

Antwort auf 2. Frage Das Vorhaben wurde bauaufsichtlich genehmigt, da im Verfahren zu prüfende öffentlichrechtliche Belange nicht entgegenstanden. Das Wohnungsamt teilt mit: „Das Gebäude ist mit öffentlichen Mitteln gefördert worden und unterliegt der Wohnungsbindung. Nach § 27 Abs. 7 Satz 4 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) kann eine Abrissgenehmigung erteilt werden, wenn und soweit ein überwiegendes öffentliches Interesse oder ein überwiegendes berechtigtes Interesse des Verfügungsberechtigten besteht; die Genehmigung kann unter der Verpflichtung zu einem Geldausgleich in angemessener Höhe oder zur vertraglichen Einräumung eines Belegungsrechts für eine andere nicht gebundene Wohnung (Ersatzwohnung) erteilt werden. Das Wohnungsamt hat einen Rückbau von sechs Wohnungen im Jahr 2017 genehmigt. Die Eigentümerin hat sich in diesem Rahmen verpflichtet, das Gebäude durch einen aufgesattelten, neuen Baukörper zu erweitern. Durch diese Maßnahme sollen insgesamt 50 neue Wohnungen entstehen. Von diesen 50 Wohnungen werden neun Wohnungen als gebundene Wohnungen ausschließlich Inhabern von Wohnberechtigungsscheinen vorbehalten sein (Ersatzwohnungen für die sechs rückgebauten Wohnungen). Die Bindungsfristen, die ursprünglich nur bis zum 31.12.2028 liefen, verlängern sich auf 14 Jahre nach dem Jahr der Bezugsfertigkeit. Zudem ist für die Ersatzwohnungen eine Mietpreisbindung vereinbart worden. Insgesamt bietet das Vorhaben für den Wohnungsmarkt deutliche Vorteile, so dass eine wohnungsbindungsrechtliche Genehmigung im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt.“

1. Nachfrage Hat das Bezirksamt Möglichkeiten, bei einem Sanierungstopp des Investors zu intervenieren?

Antwort auf die 1. Nachfrage Bauordnungsrechtlich bestehen keine Möglichkeiten, auf eine Beschleunigung der Bauarbeiten hinzuwirken. In dem Begleitschreiben zu den Anträgen auf Verlängerung wurde angegeben, „dass aufgrund aktueller Entwicklungen auf dem Markt für Bauleistungen in Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg der Beginn der Ausführung verschoben werden muss. Die enorme Preissteigerung bei Baumaterialien und Lieferengpässe machen es derzeit nicht möglich, das Konzept in der avisierten Zeit umzusetzen." Das Wohnungsamt teilt mit: Die Eigentümerin ist verpflichtet, den Neubau zu errichten. Das Wohnungsamt steht mit der Eigentümerin in Kontakt, um diese Verpflichtung durchzusetzen.

2. Nachfrage Wie bewertet das Bezirksamt die derzeitige Situation rund um das Aldihaus am Dürerplatz?

Antwort auf die 2. Nachfrage Das Bezirksamt ist der Auffassung, dass die wild angebrachte Graffiti im Erdgeschoss nicht unbedingt ansprechend ist, und auch die Teilabrisskante wirkt natürlich unfertig. Das Bezirksamt ist nicht der Auffassung, dass dies die Situation ringsum dadurch in erheblichem Ausmaß belasten könnte. Das Bezirksamt hat jedoch in der Vergangenheit häufig Nachfragen bzw. Beschwerden erreicht, woraus erkennbar ist, dass der geschlossene Discount-Markt, dessen Erweiterung und Neueröffnung antragsgemäß beabsichtigt ist, von der Wohnbevölkerung sehr vermisst wird; dies kann das Bezirksamt nachvollziehen und stuft diesem Umstand ebenfalls als sehr bedauerlich ein.