Panzeraufstellfläche Kleistpark

Mündliche Anfrage des Bezirksverordneten Martin Rutsch (LINKE)

1. Frage

Welche Maßnahmen müssten aus fachlicher Sicht erfüllt werden, um den Forderungen des Beschlusses 54/XXI gerecht zu werden?

Antwort auf 1. Frage

Im Zuge der Erstellung des Parkpflegewerkes für die südliche Panzeraufstellfläche wurde auch die Möglichkeit einer Calisthenics-Anlage geprüft. Um den baulichen und finanziellen Aufwand näher einschätzen zu können, sind allerdings Bohrproben der Beton- und Asphaltfläche notwendig.

 

2. Frage

Hat das Bezirksamt bereits eine Einschätzung, wie viel diese Maßnahmen kosten würden?

Antwort auf 2. Frage

Nein. Es haben noch keine Bohrungen stattgefunden, daher kann zu diesem Zeitpunkt noch keine valide Kostenschätzung geäußert werden.

 

Nachfrage 1:

Wie könnten die Anwohnenden in den Beteiligungsprozess eingebunden werden?

Antwort:

Bereits im Rahmen der Bürgerbeteiligungsveranstaltungen zur Sanierung des Kleistparks wurde die Nutzung der Flächen besprochen und es wurden Wünsche der Anwohner*innen in diese Richtung geäußert. Weitere Beteiligungsmöglichkeiten in Bezug auf die Calisthenics-Anlage werden wir eruieren, allerdings liegen im Fachbereich Grünflächen für die Umsetzung bisher keine finanziellen Mittel vor.

 

Nachfrage 2:

Welchen Stellenwert hat aus Sicht des Bezirksamtes die geschichtliche Bedeutung der Panzeraufstellfläche, um bspw. an die dortige Geschichte zu erinnern?

Antwort:

Hier bedanke ich mich für die Zuarbeit des  Stadtentwicklungsamtes, Untere Denkmalschutzbehörde,  welches folgendermaßen antwortet:

„Die Betonwege um das Rasenoval und der versiegelte parkseitige Vorplatz des Kammergerichtes zeugen als repräsentative Vorfläche inklusive der authentischen Materialität, die u.a. auch zur Befahrung für schweres Kriegsgerät ausgelegt war, von der Nutzung des Kammergerichtsgebäudes als Sitz des Alliierten Kontrollrats nach 1949 und sind für die heutige und für künftige Generationen zu bewahren. Sie sind gem. § 2 Abs. 2 des Berliner Denkmalschutzgesetzes von geschichtlicher Bedeutung, die Erhaltung liegt somit im Interesse der Allgemeinheit.“

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