Odenwaldstr. 69: Gutachten vorhanden und von wem?

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Dr. Christine Scherzinger (LINKE)

1. Frage Inwieweit liegt dem Bezirksamt ein Gutachten über den Zustand des Gebäudes vor? (Inhalt, Datum)

Antwort auf 1. Frage Mit Datum vom 22.02.2022 wurde eine Untersuchung übersandt, welches von der Eigentümerin als „gutachterliche Stellungnahme“, vom Gutachter selbst als „Einschätzung zu Mängeln und zur Stand- und Verkehrssicherheit“ bezeichnet wird. Derzeit wird geprüft, ob damit der Anordnung auf weitere Sachverhaltsermittlung hinreichend entsprochen wurde.

2. Frage Wenn nicht, wann ist mit dem Gutachten zu rechnen?

Antwort auf 2. Frage Entfällt.

1. Nachfrage Inwieweit erwägt das Bezirksamt selbst ein Gutachten in Auftrag zu geben, falls die Besitzerin dieses nicht zeitnah aushändigt? (Beschleunigung des Prozesses, Handlungsfähigkeit)

Antwort auf die 1. Nachfrage Entfällt (zunächst). Sollte die unter zu 1. genannte Prüfung ergeben, dass das Papier nicht der Anordnung hinreichend Genüge tut, sind die weiteren Schritte zu klären. Mindestens wäre eine Nachfrist für Nachbesserungen zu setzen.

2. Nachfrage Welche weiteren Schritte würde das Bezirksamt dann unternehmen, falls das Gutachten vorliegt?

Antwort auf die 2. Nachfrage Das Bezirksamt beabsichtigt wie bereits wiederholt dargelegt, auf Basis der festgestellten Mängel und Schäden Anordnungen zur Beseitigung gem. Wohnungsaufsichtsgesetz zu erlassen.