Situation im BB-Hotel

Katharina Marg

Kleine Anfrage, Katharina Marg (LINKE)

1.

Frage

Welche Kriterien führten zur (Teil-)Schließung des Hauses in der Fuggerstraße durch das Gesundheitsamt?

 

Antwort

Das Gesundheitsamt hat keine (Teil-) Schließung der Einrichtung veranlasst. Es wurde vom Gesundheitsamt eine notwendige Schädlingsbekämpfung eingeleitet und begleitet. Diese erfordert i.d.R. zeitweise eine Nicht-Belegung im Bekämpfungsareal. Dazu gibt das Gesundheitsamt Empfehlungen an den Schädlingsbekämpfer, der gemeinsam mit den Betreibern und Belegungsämtern die Maßnahme koordiniert.

Zum Zeitpunkt der Begehung des Objektes durch das Gesundheitsamt und das Sozialamt am 19.08. und zur Nachkontrolle des Gesundheitsamtes am 01.09. 2025 war das Hotel nicht voll belegt, z.T. waren ganze Etagen leergezogen.

Deshalb wurde eine etagenweise Bekämpfung der leergezogenen Etagen empfohlen, da dies die effektivste Methode darstellt.

Am 18.09.2025 hat die für das BB-Hotel Fuggerstr. 13 örtlich zuständige Fachstelle Soziale Wohnhilfe Tempelhof-Schöneberg den anderen bezirklichen Fachstellen eine Warnmeldung zukommen lassen und die Bezirke darin aufgefordert, die in eigener ordnungsrechtlicher Zuständigkeit untergebrachten wohnungslosen Personen in anderen Unterkünften unterzubringen. Dieses Verfahren ist unter den 12 Berliner Fachstellen abgesprochen und die Bezirke halten sich an diese mit einer Warnmeldung formulierten Konsequenzen. Die konkrete Warnmeldung wurde auf dem monatlichen Treffen aller Berliner Fachstellen angesprochen und die Erforderlichkeit des gemeinsamen Freizuges noch einmal ausdrücklich betont. Alle Bezirke haben versichert, der Freizugsaufforderung umgehend zu entsprechen und die erteilten ordnungsrechtlichen Zuweisungen zurückzunehmen. Aufgrund der Kürze der Zeit ist eine verlässliche Rücksprache mit den anderen Bezirken nicht möglich, es ist aber davon auszugehen, dass inzwischen kein Berliner Bezirk mehr wohnungslose Personen im BB-Hotel in der Fuggerstr. 13 untergebracht hat. Zur Vervollständigung der Beantwortung sei darauf hingewiesen, dass es zwischen dem Land Berlin und der Hotelbetreiberin seit 2017 keinerlei vertragliche Geschäftsbeziehungen gegeben hat. Ebenso gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch keine gesetzliche Regelung, die die Geschäftsbeziehung zwischen Unterkunftsbetrieben und den Bezirken im Speziellen regelt. Die jeweiligen Gewerbebetriebe, die alle gewerbe-, planungs-, bau- und brandschutzrechtlichen nachweisen können, bieten ihre Unterbringungsdienstleistung den bezirklichen Fachstellen an und diese können das Angebot annehmen oder nicht.

 

2.

Frage

Wie viele Räume sind seit wann gesperrt und welche Maßnahmen wurden der Betreiberin auferlegt?

 

Antwort

Dazu liegen dem Gesundheitsamt keine detaillierten Informationen vor. Der Abschluss der Bekämpfungsmaßnahme ist dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Dies ist noch nicht erfolgt. Zwischenergebnisse sind mit dem Betreiber und dem Belegungsamt abzustimmen.

 

3.

Frage

Was wird getan, um die Räume wieder bewohnbar zu machen, wie würde die erfolgreiche Bewohnbarmachung nachgewiesen werden und wann ist dies frühestens möglich?

 

Antwort

Das Gesundheitsamt hat für die Zeit nach dem Abschluss der Bekämpfungsmaßnahmen prophylaktisch die Ausstattung der Einrichtung mit hygienisch einwandfreiem Mobiliar gefordert – entsprechend des zu Grunde liegenden Rahmenhygieneplanes der Länder für Gemeinschaftsunterkünfte für obdachlose Menschen. Eine solche Ausstattung begünstigt eine leichte Reinigung und reduziert den Schädlingsbefall.

Die Schädlingsbekämpfung ist nach derzeitig vorliegenden Informationen noch laufend, deshalb kann zur Freigabe der Räume durch den Schädlingsbekämpfer vom Gesundheitsamt keine Angabe erfolgen. Das Gesundheitsamt weist daraufhin, dass die Belegungen zwischen dem Betreiber und dem Belegungsamt zu regeln sind.

 

4.

Frage

Wie wurde zwischen dem Gesundheitsamt, dem Sozialamt, dem Jobcenter, der Polizei und der Familienkasse kommuniziert, als die Schließung der Unterkunft absehbar war? 

 

Antwort

Die Begehung durch das Gesundheitsamt am 19.08. 2025 fand gemeinsam mit dem Sozialamt statt. Maßnahmen wurden gemeinsam abgestimmt. Das Gesundheitsamt hat das Begehungsprotokoll mit dem Sozialamt geteilt.

Im weiteren Verlauf gab es keine Hinzuziehung des Gesundheitsamtes.

Es wird im Übrigen auf die Beantwortung der ersten Frage verwiesen, die Unterkunft ist nicht geschlossen, wird derzeit lediglich nicht durch die Sozialen Wohnhilfen im Rahmen des ASOG belegt.

 

5.

Frage

War dem Gesundheitsamt bekannt, dass eine Razzia mit Medienbegleitung stattfinden würde, an dem das Jobcenter Tempelhof Schöneberg Sozialbetrug vermutet, obwohl ein Großteil der Räume als nicht-bewohnbar befunden wurde?

 

 

Antwort

Nein.

 

6.

Frage

Welche internen Abstimmungen fanden im Vorfeld zwischen den beteiligten Behörden statt, um eine sensible und verhältnismäßige Vorgehensweise sicherzustellen?

 

Antwort

Aufgrund fehlender Zuständigkeit des Gesundheitsamtes gab es keine Beteiligung.

Bezirksstadtrat Steuckardt wurde am Vortag der Vor-Ort-Prüfung durch Jobcenter und Familienkasse darüber informiert, dass diese stattfinden wird, Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit oder fehlender Sensibilität der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestanden zu keinem Zeitpunkt.

Bereits seit dem 29. September 2025 lag die Information vor, dass im Rahmen der Arbeit des Projektes Berliner Initiative für berechtigten Leistungsbezug die Zahldaten hinsichtlich der Kosten der Unterkunft (KdU) bezogen auf das Objekt in der Fuggerstraße 13 einer Plausibilitätsprüfung unterzogen wurden und dabei festgestellt werden musste, dass die Anzahl der Leistungsbezieher unter Berücksichtigung der Größe des Objektes nicht plausibel erscheint.

Eine Vor-Ort-Prüfung dieses Sachverhalts wurde daher vom zuständigen Stadtrat, Herrn Steuckardt, ausdrücklich befürwortet.

 

7.

Frage

Wurden die Bewohner:innen rechtzeitig informiert?

 

Antwort

Es handelte sich um eine unangekündigte Vor-Ort-Prüfung.

 

8.

Frage

Welche alternativen Unterbringungsmöglichkeiten wurden geschaffen?

 

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die der Frage innewohnende Annahme einer Ad-hoc-Schließung ist nicht zutreffend, vielmehr wurden die nach ASOG untergebrachten Personen in andere Einrichtungen verlegt.

 

9.

Frage

Welche Rolle spielte das Bezirksamt bei der Kontrolle der Zustände vor Ort, insbesondere im Hinblick auf Hygiene, Mietpreise und soziale Betreuung?

 

Antwort

Das Gesundheitsamt führt gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz mindestens eine jährliche Hygienebegehung durch bzw. begeht die Einrichtung anlassbezogen bei Beschwerden.

Nach § 17 Absatz 1 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) i.V.m. Nummer 19 des Zuständigkeitskataloges Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) gehören zu den Aufgaben der Bezirksämter auf dem Gebiet des Sozialwesens die Ordnungsaufgaben bei Obdachlosigkeit. Insofern agiert die Fachstelle Soziale Wohnhilfe in einem Bezirksamt als Ordnungsbehörde, wenn sie wohnungslose Menschen in Notunterkünften unterbringt.

Die Ordnungsaufgabe leitet sich aus dem Grundsatz ab, dass Ordnungsbehörden die Aufgabe haben Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Unter öffentlicher Sicherheit wird hierbei die Sicherheit von Rechtsgütern, insbesondere u.a. die Unversehrtheit von Leben und Gesundheit des Einzelnen sowie der Bestand und das Funktionieren des Staates und seiner Einrichtungen verstanden. Geschützt werden demnach sowohl Individual- als auch Gemeinschaftsgüter.

Die unfreiwillige Obdachlosigkeit beeinträchtigt die öffentliche Sicherheit in ihrer individualrechtlichen Schutzrichtung. Insbesondere verpflichten Art. 2 Absatz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) den Staat, sich schützend vor die durch die Obdachlosigkeit bedrohten Rechtsgüter wie das Leben, die körperliche Gesundheit, die Menschenwürde, die Ehe und Familie und das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu stellen.

Diese grundsätzlichen Bemerkungen voranstellend wird deutlich, dass die Fachstellen Soziale Wohnhilfe der Berliner Bezirke eine sehr hohe Verantwortung tragen, wenn sie ihre Ordnungsaufgabe bei der Unterbringung wohnungsloser Menschen wahrnehmen. In allen Fällen der Menschen, die in den Fachstellen vorsprechen und geltend machen, dass sie aktuell wohnungslos sind und diesen Umstand nicht freiwillig fortsetzen möchten, haben per se erst einmal einen ordnungsrechtlichen Unterbringungsanspruch, um die akute und gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben zu beseitigen.

 

10.

Frage

Welche Schritte wurden bisher vom Bezirksamt unternommen, um die Umsetzung von Mindeststandards voranzutreiben?

 

Antwort

Das Gesundheitsamt fordert die Einhaltung der Anforderungen des Rahmen-hygieneplanes der Länder für Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge, Asylbewerber, Spätaussiedler und Obdachlose.

Das Ziel der Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU) ist die komplette Umstellung auf eine vertragliche Bindung von Unterkünften und die daraus resultierenden einheitlichen Anforderungen an die Qualitätsstandards. Jedoch ist klar, dass eine solche Umstellung nicht von jetzt auf gleich funktionieren kann. Daher müssen auf Bezirksebene die GStU schrittweise eingeführt werden. Dabei ist das IT-Fachverfahren GStU für die ordnungsrechtliche Unterbringung wohnungsloser Menschen in den Bezirken ein erster Schritt auf dem Weg zur vertraglichen Bindung aller Unterkünfte.

Dementsprechend haben die Senatsverwaltung für Soziales und die Fachstellen Soziale Wohnhilfen der Bezirke beschlossen, das IT-Fachverfahren GStU unter dem Zusatz „light“ als Zwischenschritt auch für vertragsfreie Unterkünfte einzuführen.“

„Die Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU) hat folgende Kernanliegen:

  • Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen werden unabhängig ihres staatsangehörigkeits- oder aufenthaltsrechtlichen Status bedarfsgerecht in eine für sie geeignete Unterkunft zugewiesen. Für die Wahl der Unterkunft ist nicht entscheidend, aus welchen Gründen eine Person wohnungslos ist, sondern welche Unterkunft am besten zu ihren Bedarfen passt.

  • Mit dem IT-Fachverfahren GStU wird ein gesamtstädtisches Belegungs- und Abrechnungssystem geschaffen, über das berlinweit nach GStU-Unterkünften gesucht, Personen bedarfsgerecht zugewiesen und die Unterbringung auf den Tag genau abgerechnet werden kann. Ferner ermöglicht das IT-System eine statistische Datenauswertung sowie eine gesamtstädtische Bedarfs- und Kapazitätsplanung. Die Belegung über das IT-Fachverfahren erfolgt durch das LAF und die Fachstellen Soziale Wohnhilfen der Bezirke (zuweisende Stellen) auf der Grundlage der gesetzlichen Zuständigkeit.

  • Mit der Serviceeinheit GStU wird eine neu aufgestellte Organisationseinheit in der Berliner Verwaltung etabliert, in der alle GStU-Unterkünfte vertraglich gebunden, zentral verwaltet, qualitätsgesichert und abgerechnet werden. Perspektivisch werden nur vertragsgebundene und qualitätsgesicherte Unterkünfte in die GStU aufgenommen. Im ersten Schritt der Einführung von GStU in den Bezirken („GStU light“) werden auch Unterkünfte ohne vertragliche Bindung in das IT-Fachverfahren aufgenommen, sofern sie den berlinweit gültigen Mindeststandards entsprechen.

Der Bezirk Tempelhof- Schöneberg wird zusammen mit drei weiteren Bezirken als erstes an den Start gehen und das IT-Fachverfahren „GStU light“ zeitnah praktisch einführen.

 

11.

Frage

Warum existieren bis heute keine verbindlichen Regelungen zu sozialer Betreuung, Schutzkonzepten für vulnerable Gruppen (Frauen, Kinder, queere Personen) und kindgerechten Bedingungen?

 

Antwort

Ordnungsrechtlich wird die Unterbringung wohnungsloser Menschen dem Grunde nach als eine kurzzeitige Abwehr zum Schutz vor den Gefahren eines Lebens im Freien bzw. auf der Straße bewertet.

Entsprechend dieses Grundsatzes haben sich die Hilfen daran zu orientieren, dass den betroffenen Menschen Unterkünfte einfachsten Standards vermittelt werden, aus denen heraus sich weitere Hilfemaßnahmen, vor allem die Wiederversorgung mit eigenem Wohnraum, entwickeln sollen. Höchstrichterlich entschieden hierbei ist, dass die betroffenen Menschen einen Standard zu akzeptieren haben, der zwar eine menschenwürdige Unterbringung sicherzustellen hat, der sich aber nicht an dem Standard einer eigenen Wohnung orientieren muss. 

Es ist unstrittig, dass sich die aktuellen Bedingungen des Wohnungsmarktes in den bundesdeutschen Ballungsgebieten in einer Form entwickeln, die es den Menschen, die auf den Bezug von Wohnungen im sozialleistungsrechtlich angemessenen Preissegment liegen, nahezu unmöglich machen, aus der Notunterbringung heraus in eigenen Wohnraum zu kommen.

In Berlin baut das Land bei der Unterbringung wohnungsloser Menschen seit Jahrzehnten auf die Angebote gewerblicher Anbieter, ohne Mindeststandards für die Qualität der Unterbringung und die Betreuung der dort lebenden Menschen verbindlich zu benennen. Mit der konsequenten Umsetzung der Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU) werden auch verbindliche Mindeststandards definiert, die Unterkünfte zukünftig zu erfüllen haben, wenn sie weiterhin nach dem ASOG Berlin unterzubringende wohnungslose Menschen aufnehmen möchten.

Das Gesundheitsamt bietet in den Unterkünften Impfungen an sowie niedrigschwellige Betreuung (Angebote des KJGD, KJPD und SpD in speziellen Einzelfällen).

 

12.

Frage

Wie bewertet das Bezirksamt die aktuelle Situation in der Fuggerstraße im Lichte dieser fehlenden Standards?

 

Antwort

Das Amt für Soziales – Fachstelle Soziale Wohnhilfe – hat im konkreten Einzelfall die Bedingungen in der Unterkunft derart bewertet, dass am 18.09.2025 eine Warnmeldung an die anderen Bezirke mit der Aufforderung versandt wurde, die dort in eigener ordnungsrechtlicher Zuständigkeit untergebrachten Menschen zu verlegen.

Aktuell wird das BB-Hotel in der Fuggerstraße 13 von den Berliner Bezirken nicht mehr für die ordnungsrechtliche Unterbringung wohnungsloser Menschen in Anspruch genommen.

Kritisch muss angemerkt werden, dass immer mehr Kinder in solchen Wohnformen der ASOG-Einrichtungen leben müssen.

 

  
13.

Frage

Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass Grundrechte, auch für wohnungslose und besonders schutzbedürftige Menschen im Bezirk gewahrt bleiben?

 

Antwort

Das Gesundheitsamt führt regelmäßige Hygienebegehungen durch und berät zur Basishygiene mit konkreten Lösungsvorschlägen. Insgesamt sind alle Fachbereiche mit der Problematik betraut. Der SpD legt besondere Anstrengungen in der Zusammenarbeit mit dem Sozialamt darauf, den Verlust der Wohnung zu vermeiden.

 

14.

Frage

Wie wird verhindert, dass wirtschaftliche Interessen von Unterkunftsbetreibern Vorrang vor menschenwürdigen Lebensbedingungen erhalten?

 

Antwort

Auf die ausführliche Antwort zu Frage 10 wird verwiesen: Mit der Serviceeinheit GStU wird eine neu aufgestellte Organisationseinheit in der Berliner Verwaltung etabliert, in der alle GStU-Unterkünfte vertraglich gebunden, zentral verwaltet, qualitätsgesichert und abgerechnet werden. Perspektivisch werden nur vertragsgebundene und qualitätsgesicherte Unterkünfte in die GStU aufgenommen.

 

15.

Frage

Welche psychosozialen Hilfen existieren für die ehemaligen, aktuellen und zukünftigen Menschen, die auf ASOG-Unterkünfte angewiesen sind im Bezirk?

 

Antwort

Das Gesundheitsamt ist mit allen Fachbereichen in den Einrichtungen vertreten. Es finden u.a. Impfungen, psychosoziale Beratungen, Familienhebammeneinsätze, Vorsorgeuntersuchungen für Kinder etc. statt, insbesondere subsidiär und sozialkompensatorisch.

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