BVV: 20. Februar 2019

Verunsicherte Mieter-innen wenden sich vermehrt ans Bezirksamt

Immer mehr Mieter_innen suchen Rat und Unterstützung beim Bezirksamt, wenn es um anstehenden Besitzerwechsel ihrer Mietwohnhäuser geht. Gleich mehrere Einwohneranfragen aus der Hohenfriedbergstraße 11 handelten u.a. vom Vorkaufsrecht des Bezirks bzw. davon, welche Art von Verhandlungen das Bezirksamt mit dem Eigentümer geführt hat. Stadtrat Oltmann (Grüne) erläuterte das Verfahren bei sozialen Erhaltungsgebieten und die Möglichkeit von Abwendungsvereinbarungen mit dem Käufer, da in der Regel das Vorkaufsrecht nicht wahrgenommen wird. Das Ziel, so Oltmann, sei nicht vorrangig, das Vorkaufsrecht auszuüben, sondern eine Abwendungsvereinbarung (mäßige, nicht miettreibende Modernisierung) mit dem Käufer abzuschließen. In diesem konkreten Fall wird es keine Abwendungsvereinbarung geben, da es seitens des Käufers zum Widerspruchsverfahren kam. Es besteht aber noch die Möglichkeit einer Vergleichsvereinbarung, dann aber zwischen dem Land Berlin und dem Käufer, wobei der Käufer dann aber auf die Mitwirkung des Landes angewiesen ist. DIE LINKE befürwortet vorrangig das Vorkaufsrecht der Kommune, damit Mieter_innen vor ausufernden Mieten geschützt werden können.

Potse wartet immer noch auf annehmbare Räume durch das Bezirksamt

In einer Großen Anfrage (Drs. 1020) wollte die CDU Auskunft von Stadtrat Schworck (SPD) bezüglich der „Weiternutzung“ von Potse in der Potsdamer Straße 180 und darüber, was das Bezirksamt den Jugendeinrichtungen (Potse und Drugstore) jetzt anbiete. Die Bilanz ist durchweg negativ: Die Räume für die „leisen“ Nutzungen in der Potsdamer Straße 134 sind noch lange nicht umgebaut, und bei den Räumen in der Potsdamer Straße 140, die für Konzertnutzungen versprochen wurden, mauert der Finanzsenator, weil man nun eine andere Nutzung für das Finanzamt vorziehe. Auch Probe- und Konzertnutzung in Hangar 1 und der Alten Zollgarage stehen nicht mehr zur Verfügung, „aufgrund der Architektur und Akustik sei die Nutzung nur eingeschränkt“ und nur mit „baulichen Veränderungen möglich.“

DIE LINKE findet das Lavieren des Bezirksamts unerträglich und hat Zweifel daran, dass es überhaupt eine Lösung für die Jugendeinrichtungen wünscht.

Willensbekundung zum Frauenstreik 2019 wurde abgelehnt

Mit der Willensbekundung (Drs. 1026) wollte DIE LINKE vor allem Solidarität mit den Zielen des Aufrufs zum Frauenstreiktag am 8. März, dem Internationalen Frauentag, erreichen. In dem Aufruf heißt es: „Der Streik kann vielfältig und an jedem Ort sein.“ Und: „Frauen streiken, weil ihre Arbeit nicht wertgeschätzt wird, weil sie sich nicht länger ausbeuten lassen wollen, weder zu Hause noch bei der Arbeit“ und noch viele Forderungen mehr. Hetzreden kamen vor allem von der AfD. Die Grünen wollten die Willensbekundung auch nicht unterstützen. Die SPD hat schließlich halbherzig zugestimmt. Vor allem störte sie das Wort Streik. Das bedeutet letztendlich, sie stehen nicht hinter den (im Antrag und in der Debatte genannten) Forderungen, da sie auch nicht wirklich etwas ändern wollen, sondern nur reden, statt mal konsequent zu handeln.

Elisabeth Wissel