Neubauvorhaben Röblingstr./ Attilastr. (B-Plan 7-95): Tiefe der Bebauung und mögliche Folgen

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Dr. Christine Scherzinger (LINKE)

1. Frage Wie wird bei dem Neubauvorhaben mit der in den Stellungnahmen angemerkten Grundwasserproblematik bezügl. der Marienhöhe/Grundwasserabsenkung während der Bauzeit umgegangen?

Antwort auf 1. Frage Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Grundwassersenkung durch Abpumpen und Einleiten für die Realisierung einer eingeschossigen Tiefgarage weder erforderlich noch geplant. Sollte im Rahmen der Bauausführung trotzdem lokal Schichtenwasser auftreten, werden entsprechend Maßnahmen zur Sammlung vorgesehen.

2. Frage Ist dem Bezirksamt bekannt, wie tief bei dem Handwerkerhochhaus und bei dem Tiefgaragenkomplex in den Untergrund gebaut wird/ Tiefe des Erdaushubs (ab Oberkante Baufeld bis zum Fundament/ Isolierschicht)?

Antwort auf 2. Frage Die Tiefgarage (auch unter dem Handwerkerhaus) hat eine Tiefe von -4,00m bis -5,00m. Dies variiert je nach Beschaffenheit der Tiefgarage. Das dazugehörige Fundament variiert ebenfalls (0,2m bis 0,8m).

1. Nachfrage Gibt es in den Unterlagen des B-Plans eine Querschnittszeichnung, die die Tiefe des Erdaushubs verdeutlicht?

Antwort auf die 1. Nachfrage Nein. Schnittzeichnungen befinden sich jedoch in den vorliegenden Bauantragsunterlagen.

2. Nachfrage Wie tief muss die Erdschicht beispielsweise über den Tiefgaragen sein, damit dort entsprechend eine Grünfläche mit Bäumen angelegt werden kann?

Antwort auf die 2. Nachfrage Der B-Plan 7-95 enthält folgende Textliche Festsetzung (Nr. 5.3): „Die Erdschicht über der Tiefgarage muss im Durchschnitt mind. 60cm und mind. 30cm betragen.“ (Auszug). Auf der Grundlage des Bebauungsplanes 7-95 ist vorgesehen, die Dachflächen der Tiefgaragen intensiv zu begrünen. So wird sichergestellt, dass eine Bodenfunktion aufrechterhalten bleibt und trotz der Versiegelung das Regenwasser anteilig zurückgehalten werden kann.