Konsequenz aus den Rodungen im Lichtenrader Wäldchen

Mündliche Anfrage des Bezirksverordneten Martin Rutsch (LINKE)

1. Frage

Kann das Bezirksamt aus eigener Kraft Ersatzpflanzungen für die Bäume in die Wege leiten, die durch die Maßnahmen der Berliner Forsten zerstört worden sind?

Antwort auf 1. Frage

Baumfällungen in den Berliner Forsten unterliegen nicht der Berliner BaumschutzVO. Ersatzpflanzungen sind daher nicht vorgesehen. Bei Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht durch die Berliner Forsten – wie das Fällen von morschen Bäumen – kann der Wald sich normalerweise selbst regenerieren.

 

2. Frage

Gibt es die Möglichkeit für das Bezirksamt durch einen Dialog mit den Berliner Forsten zu treten, um Rodungen möglichst zu verhindern?

Antwort auf 2. Frage

Das Bezirksamt steht in Kontakt mit den Berliner Forsten. Die durchgeführten Maßnahmen wurden ausführlich erläutert und diskutiert. Vereinbart wurde das notwendige Maßnahmen innerhalb der bezirklichen Waldgebiete zukünftig vorab besser abgestimmt und kommuniziert werden.

 

Nachfrage 1

Werden die Rodungen durch die Berliner Forsten in das bezirkliche Baumsaldo eingerechnet?

Antwort

Nein

 

Nachfrage 2

Welche Reaktion des Bezirksamts erfolgte auf die Mitteilung der Maßnahmen Anfang Dezember?

Antwort

Die Berliner Forsten wurden vom Umwelt- und Naturschutzamt kontaktiert und um Erläuterung der Maßnahmen gebeten. Die Mitarbeiter- innen haben auf die nachvollziehbaren Beschwerden der Anwohner_innen hingewiesen und deutlich gemacht, dass es im Interesse des Bezirks liegt, dass zukünftig in den vorrangig zu Erholungszwecken genutzten Forstflächen im Bezirk eine schonende Bearbeitung erfolgt. Zudem hat ein Gespräch zwischen dem Leiter der Berliner Forsten und der zuständigen Stadträtin am 4.3. stattgefunden. Eine mit dem Bezirk abgestimmte Vorgehensweise und Kommunikation wurde für die Zukunft vereinbart.

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