Hilfe, statt Strafe bei Schulschwänzen

Elisabeth Wissel

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, bei Bekanntwerden von schuldistanten Schülerinnen und Schülern vorrangig das Gespräch mit den Eltern der betroffenen Kinder zu suchen. Danach sollte gemeinsam mit dem Kind, den Sorgeberechtigten und den Schulsozialarbeiter:innnen über die Gründe des Fernbleibens vom Unterricht gesprochen, und eine Lösung gefunden werden.

 

Begründung

Über die Medien war zu erfahren, dass in unserem Bezirk, auffallend eher Strafen, statt andere Angebote für schuldistante Schülerinnen und Schüler vorgenommen werden. Aber es geht auch anders, wie in anderen Bezirken (FK, NK) zu sehen ist. Laut einer Aussage der Polizei heißt es: „Es liegt nur am Schulamt, wie es nach einer Schulversäumnisanzeige weitergeht“

Die Gründe sind vielschichtig. Oftmals brauchen die Eltern Hilfe, wenn sie gegenüber ihren Kindern an Autorität verloren haben. Aber häufige Gründe können auch Überforderung des Kindes in der Schule, Mobbing oder auch psychische Probleme sein. Dies sollte auf jeden Fall geklärt werden, bevor ein Kind verurteilt und stigmatisiert wird. Und für die Eltern wird nach einer Strafzahlung die Situation nicht leichter.

Der Antrag als Vorgang in der BVV findet sich unter diesem Link: Drucksache - 1346/XXI - Hilfe, statt Strafe bei Schulschwänzen