Halteverbotskontrolle in der Nähe der Baustelle Am Mühlenberg

Harald Gindra

1. Frage Wer genehmigt und kontrolliert die Art der Absperrung von öffentlichen Straßenland bei der Einrichtung von Baustellen?

Antwort auf 1. Frage Hier kommt es auf die Zuständigkeit nach dem ZustKatOrd an. Für die Straße "Am Mühlenberg" wurde unter dem Az 07-AB23-1039 eine Anordnung seitens der Straßenverkehrsbehörde Tempelhof-Schöneberg bis zum 28.11.25 genehmigt. Diese Maßnahmen werden stichprobenartig durch die Straßenverkehrsbehörde kontrolliert, auch Polizei und das Ordnungsamt werden ggf. tätig. Die technische Überwachung (Prüfung auf Verkehrssicherheit der Absperrung) erfolgt durch den Fachbereich Straßen.

2. Frage 2 Gelten für Privatfahrzeuge von Beschäftigten von Bauunternehmen, die vor einem Bauzaun parken, andere Halteverbotsregeln als für Anwohner_innen?

Antwort auf 2. Frage Haltverbote sind zweckgebunden und dienen der Rangiertätigkeit, dem Freihalten und dem störungsfreien Be-und/oder Entladen, dem kurzfristigen Abstellen von Werkstattfahrzeugen, Arbeitsmaschinen etc. Privatfahrzeuge haben innerhalb eines Baufeldes keine Parkberechtigung. Abgestellte Fz vor Bauzäunen sind ordnungswidrig geparkt, sofern sich Haltverbote Z. 283 StVO für den Bereich des Bauzaunes vor Ort befinden.

1. Nachfrage Täuscht der Eindruck eines Anwohners an der Straße „Am Mühlenberg“, dass mit zweierlei Maß bei der Verteilung von Strafzetteln vorgegangen wird (Bußgelder gegen Bauarbeiter werden an selber Stelle nicht erteilt)?

Antwort 1. Nachfrage Haltverbote gelten für alle Fahrzeuge, Anzeigen werden dementsprechend durch die Dienstkräfte des Außendienstes des Ordnungsamtes gefertigt – ausgenommen es gelten Sonderregelungen oder Einschränkungen. Denkbar sind hierbei beispielsweise Be- und Entladevorgänge. Gerne kann sich beim Ordnungsamt unter der Akut-Nummer 030 90277 - 4889 gemeldet werden, so dass im Rahmen verfügbaren Personals gezielte Kontrollen auch an dieser Örtlichkeit vorgenommen werden.