Gesetzliche Absicherung von Mieterbeiräten bei landeseigenen Wohnungsunternehmen – Mitbestimmung ernst nehmen

Antrag, BV Christine Scherzinger, LINKE

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich gegenüber den zuständigen Stellen für eine Novelle des Wohnraumversorgungsgesetzes (WoVG) einzusetzen, die die Mitwirkung und Mitgestaltung von Mieterbeiräten bei landeseigenen Wohnungsunternehmen im Gesetz verankert und die allgemeinen Beteiligungsrechte auch für die Mieterräte verbessert. Der BVV ist bis Ende April zu berichten.

 

Begründung:

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) sind mit ihren berlinweit 340.000 Wohnungen Anker der sozialen Wohnraumversorgung. Im Sinne einer sozialen, demokratischen und ökologischen Unternehmenspolitik muss neben einer sozialen Bestandsbewirtschaftung und bezahlbarem Neubau, auch die umfassende Mitbestimmung von Mieter:innen in den Unternehmen verankert werden. Nach dem Mietenvolksentscheid 2015 und der Einführung des Wohnraumversorgungsgesetzes wurden unternehmensweite Mieterräte etabliert, die mit einem Sitz in den jeweiligen Aufsichtsräten der Unternehmen vertreten sind. Ihre Beteiligungsrechte sollten verstärkt werden.

Auf Quartiersebene verfolgen die Mieterbeiräte eine lokale Interessenvertretung mit
dem Ziel, die Wohnsituation und -qualität in den Quartieren in sozialen, kulturellen und
nachbarschaftlichen Fragen zu gestalten und zu verbessern und die Mieter:innen vor Ort in die aktive Gestaltung ihres Quartiers einzubeziehen. Damit tragen die Mieterbeiräte zum partizipativen und beteiligungsorientieren Politikansatz des Bezirks bei. Die BVV sieht es daher als notwendig an, die Mieterbeiräte im Wohnraumversorgungsgesetz gesetzlich zu verankern, um Mitbestimmung durch Mieter:innenvertretungen ernsthaft umzusetzen.