Gemeinschaftsgärten – Stand und Entwicklungsmöglichkeiten
Kleine Anfrage, Harald Gindra (LINKE)
Frage 1:
Wie bewertet das Bezirksamt grundsätzlich Gemeinschaftsgärten und sieht es einen Bedarf im Bezirk?
Antwort auf Frage 1:
Als Konzept, das über gemeinsame Organisation und geteilte Ressourcennutzung die Gemeinschaft und den Zusammenhalt im Kiez sowie potentiell darüber hinaus stärkt sowie Orte der Weitergabe ökologisch relevanten Wissens schafft, werden Gemeinschaftsgärten durch das Bezirksamt positiv bewertet. An demokratiestärkenden und Projekten der Umweltbildung besteht grundsätzlich großer Bedarf. In der Regel werden Gemeinschaftsgärten durch Bürger_innen oder Vereine getragen. Das Bezirksamt unterstützt diese Intiativen auf ganz unterschiedliche Weise, zum Beispiel durch die Bereitstellung der Flächen wie beim Gemeinschaftsgarten Blohmstraße in Lichtenrade oder im Lilly Flora-Park in Schöneberg, durch die Genehmigung von Gemeinschaftsflächen im Rahmen von Kleingartenanlagen oder durch die Kooperation mit engagierten Bürger*innen über Pflegepatenschaften. Weitere Gemeinschaftsgartenprojekte bestehen auch auf privaten Flächen, die zum Teil öffentliche Förderungen erhalten können.
Frage 2:
Welche Gemeinschaftsgärten sind dem Bezirk bekannt (bitte Anschrift, Betreiber und Größe angeben)?
Antwort auf Frage 2:
Eine Übersicht über die unterschiedlichen Formen von Gemeinschaftsgärten besteht aufgrund der unterschiedlichen Kooperationformen und Eigentümerschaften im Bezirksamt
Auf der Plattform Produktives Stadtgrün auf berlin.de (https://www.berlin.de/gemeinschaftsgaertnern/karte/index.php/term/bezirk/Tempelhof-Sch%C3%B6neberg#searchresults) können Interessierte einen Überblick über die Berliner Gemeinschaftsgärten erhalten. Die Ergebnisse sind jedoch dezentral und community-based zusammengetragen, so dass weder der Anspruch auf Vollständigkeit noch Aktualität erfüllt sein in muss.
Frage 3:
Welche Möglichkeiten bestehen, evtl. öffentliche Rand-/Restflächen dem Gemeinschaftsgärtnern zur Verfügung zu stellen (Beispiel: "Neuer St. Jacobi Friedhof", Neukölln vom Ev. Friedhofsverband)?
Antwort auf Frage 3:
Es ist im Einzelfall durchaus möglich, Flächen des SGA - die geeignet erscheinen und weder öffentliches Straßenland noch öffentliche Grünanlage sind - für die Nutzung als Gemeinschaftsgärten zur Verfügung zu stellen. Allerdings sind die Randbedingungen für das Gärtnern hier nicht optimal: Es liegen weder Wasser- noch Stromanschlüsse an diesen Flächen an. Mit der Herrichtung wären also ggf. erhebliche Kosten verbunden, die von den Nutzenden selbst getragen werden müssen. Andernfalls wäre eine gärtnerische Bewirtschaftung nur schwer möglich.
Frage 4:
Unterstützt das Bezirksamt bei Änderungen auf Friedhöfen (öffentlichen oder in kirchlicher Trägerschaft), dass auch Gemeinschaftsgärten-Optionen geprüft werden?
Antwort auf Frage 4:
Nach dem Friedhofsentwicklungsplan sollen grundsätzlich alle geschlossenen Friedhöfe zu öffentlichen Grünanlagen umgewandelt werden. Damit soll den Versorgungslücken in der Stadt mit wohnungsnahen Grünanlagen entgegengewirkt werden. Ob davon wiederrum auch Flächen für Gemeinschaftsgärten verwendet werden, muss im Einzelfall - u.a. auch durch BA-Beschlüsse - entschieden werden. Diese Flächen wären dann keine öffentliche Grünanlage sondern würden einem Verein oder einer Initiative in einem Pachtmodell zur Verfügung gestellt werden. Für die Entwicklung des Tempelhofer Parkfriedhofes werden solche Ideen durch das Bezirksamt in die weitere Konzeptplanung grundsätzlich mit aufgenommen. Allerdings werden solche Ideen nur dann erfolgreich sein, wenn es interessierte Vereine, Träger oder sonstige Gemeinschaften gibt, die dort aktiv werden wollen und eine längerfristige Kooperation eingehen möchten - so wie es beispielsweise seit vielen Jahren bereits im Blohmgarten erfolgreich praktiziert wird.
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