Antrag SPD & Linke: Frühzeitiger Abschluss städtebaulicher Verträge bereits ab 30 Wohneinheiten – auch ohne Bebauungsplanverfahren

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei Bauvorhaben ab 30 Wohneinheiten – unabhängig davon, ob ein Bebauungsplanverfahren erforderlich ist – grundsätzlich für den frühzeitigen Abschluss eines städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 BauGB einzusetzen.

Ziel ist insbesondere, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Maßnahmen zur sozialen Wohnraumversorgung, wie etwa eine verbindliche Sozialwohnungsquote von 30%, zu vereinbaren.

Der Bezirksverordnetenversammlung ist über Verhandlungen im Sinne der Drucksache jährlich zu berichten - beginnend mit Juni 2026.

Begründung

Immer mehr innerstädtische Bauprojekte erfolgen außerhalb klassischer Bebauungsplanverfahren – etwa im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Gerade bei diesen kleineren bis mittleren Vorhaben mit 30 oder mehr Wohneinheiten ist zu beobachten, dass häufig höherpreisige, eigentumsorientierte oder luxusnahe Wohnangebote entstehen.

In Gebieten außerhalb sozialer Erhaltungssatzungen (Milieuschutz) fehlt es an steuernden Instrumenten zum Schutz der sozialen Durchmischung. Die Folge: eine Turbo-Gentrifizierung, Verdrängung einkommensschwächerer Haushalte und eine zunehmende soziale Entmischung in gewachsenen Kiezen.

Ein städtebaulicher Vertrag bietet hier eine rechtlich fundierte und flexibel einsetzbare Möglichkeit, um auch ohne Bebauungsplan Einfluss auf die soziale Ausgestaltung von Bauvorhaben zu nehmen.

§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB ermöglicht ausdrücklich vertragliche Vereinbarungen zur Deckung des Bedarfs an sozialem Wohnraum. Dieser Hebel sollte auch bei kleineren Vorhaben systematisch genutzt werden, um den bezirklichen wohnungspolitischen Zielen Rechnung zu tragen.