Cafe Julia - die Räume denen, die sie brauchen?
1. Frage Hat die Gewobag mittlerweile Ersatz-Räume zur Verfügung gestellt, nachdem überraschend die vereinbarten Räume in der Frobenstr. 22 anderweitig vermietet wurden?
Mit meinem jüngsten Schreiben an die Gewobag hatte ich die Gewobag u.a. auf eine freie Gewerbeeinheit der Gewobag in der Bülowstraße aufmerksam gemacht und um Unterstützung gebeten. Leider habe ich bis heute keine Antwort erhalten.
2. Frage Widerspricht das Vorgehen der Gewobag aus Sicht des Bezirksamts der Kooperationsvereinbarung mit dem Senat, in der „Quartiersentwicklung und Kommunikation“ in der eine „enge Kooperation mit den relevanten Akteuren“ festgeschrieben ist?
Nachdem die Stadtmission einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 100.000 € für die Umsetzung der Maßnahmen in der Frobenstraße 22 bereits am 23.12.2024 erhalten hat, war die Gewobag aufgerufen, letzte interne Schritte zu prüfen und sich mit der Stadtmission in Verbindung zu setzen. Am 21.01.2025 meldete sich die Gewobag zurück und teilte mit, dass nunmehr ein Mietvertrag zur Nutzung als Zahnlabor abgeschlossen wurde. Diese anderweitige Vermietung der Räumlichkeiten kam für das Bezirksamt überraschend. Das Bezirksamt hätte sich hier eine frühzeitige Rückmeldung der Gewobag gewünscht, um etwaige Probleme zu lösen. Das Vorgehen der Gewobag ist aus meiner Sicht nicht mit den Festlegungen in der Kooperationsvereinbarung in Einklang zu bringen.
1. Nachfrage Was sind nächste Schritte, um das bereits finanzierte und konzipierte Projekt einer Beratungsstelle und Nachtcafés der Berliner Stadtmission u.a. als Rückzugsort für sexarbeitende, drogenkranke und obdachlose Menschen schaffen zu können?
Der Zuwendungsbescheid wird nun widerrufen und weitere Schritte werden geprüft. Dabei bleibt die Stadtmission der erste Ansprechpartner und die gemeinsame Suche nach anderen Gewerberäumen geht weiter.
2. Nachfrage Wann verfällt die Finanzierung?
Für die Finanzierungszusage der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung gilt der Grundsatz der Jährlichkeit.
Dateien
- Antwort auf die mündliche Anfrage Nr. 27 der BV Marg
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