Bessere Aufklärung und Verbot von Lachgas an Minderjährige
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt sich an die zuständigen Stellen zu wenden, um ein Verkaufsverbot des Verkaufs von Lachgas an Minderjährige zu erwirken.
Des Weiteren ersucht die BVV das Bezirksamt die Heranwachsenden über die Gefahren von Lachgas regelmäßig an Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen zu informieren.
Begründung
Lachgas wird verharmlost als Partydroge in vielen Spätis verkauft. Zwar sollte noch ein bundesweites Verbot vom scheidenden Gesundheitsminister kommen, jedoch ist ein Bundesgesetz noch nicht verabschiedet. Seit 1.1.25 gilt in Hamburg ein Verkaufs-Verbot von Distickstoffmonoxid (Lachgas) an Minderjährige, das auch in Berlin dringend geboten wäre. Neurologische Schäden, Lähmungen und psychische Abhängigkeit können die Folge des Konsums sein. Von der Suchtprävention wird gewarnt, dass gerade junge Menschen diese heftigen Rauschzustände meiden sollten, da sich ihr Gehirn noch entwickelt. Bei regelmäßigem Konsum kann durch den Sauerstoffmangel das Nervensystem nachhaltig geschädigt werden.
Insgesamt wäre es wünschenswert Lachgas überhaupt zu verbieten, denn außer diesen Problemen sind es auch nicht entleerte Lachgas-Kartuschen die große Schäden in Müllheizkraftwerken verursachen und eine Gefahr für Mitarbeitende sind.
Der Antrag als Vorgang in der BVV findet sich unter diesem Link: 1570/XXI - Antrag - Bessere Aufklärung und Verbot von Lachgas an Minderjährige