Befugnisse des Ordnungsamtes ausweiten

Elisabeth Wissel

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich an zuständiger Stelle und unter der Voraussetzung von ausreichend Personal, für die Aufgabenerweiterung des Ordnungsamtes einzusetzen, wie beispielsweise Radarkontrollen an definierten Straßen.  

Begründung:


Die Befugnisse des Ordnungsamtes liegen u.a. vor allem in der Kontrolle des ruhenden Verkehrs. Dennoch nimmt das Ordnungsamt deutschlandweit unterschiedliche Aufgaben wahr. So können Mitarbeitende die Polizei bei Geschwindigkeitskontrollen unterstützen.
Dadurch könnten auch mehr Radarkontrollen in Nebenstraßen durchgeführt werden, und damit mehr Verkehrssicherheit und ein besserer Schutz des Rad- und Fußverkehrs erreicht werden.

Der Antrag als Vorgang in der BVV findet sich unter diesem Link.