Aufklärung über die Mietpreissteigerungen durch Wegfall der Sozialbindungen -Verantwortung übernehmen und mieterfreundlich werden.

Kleine Anfrage, BV Dr. Christine Scherzinger (LINKE)

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher Böltes,

die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Frage

Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele Wohnungen in den letzten drei Jahren in Tempelhof-Schöneberg aus der Sozialbindung gefallen sind?

 

Antwort

2016: 718

2015: 1.049

2014: 2.595

zu 2.

Frage

Wie viele Wohnungen werden bis Ende des Jahres 2017 aus der Sozialbindung fallen? (Aufschlüsselung bitte nach Monaten, Eigentümern (Wohnungsbaugesellschaften/privat) und Planungsräumen (alternativ: Ortsteile))

 

Antwort

Insgesamt in 2017: 635

Januar: 3 (je eine Mariendorf, Marienfelde, Lichtenrade)

März: 1 (Tempelhof)

Alle 4 geförderte Eigentumsmaßnahmen (private)

 

Februar und April bis November: keine

 

Dezember: 631

 

Nach Ortsteilen:

 

Schöneberg: 112

73 GEWOBAG

28 BAVARIA Immobilienmanagement GmbH & Co. Bayrischer Platz KG

10 Immobilienfonds Nr. 2 Roland Weiss KG

1 SIAG Erste Wohnen GmbH

 

Mariendorf: 34

16 APH Projektgesellschaft für Hausbesitz mbH und Co. Prühßstraße KG

18 verschiedene private Eigentümer

 

Marienfelde: 57

57 GbR an den Klostergärten 33-45

 

Lichtenrade: 428

423 Wohnungsgesellschaft Lichtenrade mbH

4 GSW Immobilien AG

1 geförderte Eigentumsmaßnahmen (privat)

zu 3.

Frage

Ist dem Bezirksamt bekannt, ob die Mieter und Mieterinnen über den Auslauf der Sozialbindungen informiert sind bzw. informiert werden?
Wenn ja,
 a) auf welchem Wege?
b) wurden die betreffenden Mieter und Mieterinnen über resultierende rechtliche Möglichkeiten unterrichtet?

 

Antwort

Das ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Der Vermieter steht im Falle eines Mieterhöhungsverlangens in der Pflicht, das Auslaufen der öffentlichen Förderung im Rahmen seiner Begründung bekanntzugeben.

zu 4.

Frage

Wie viel  beträgt die durchschnittliche Mietpreissteigerung nach dem Wegfall der Sozialbindungen pro Eigentümer im Jahr 2016 (privat, öffentlich)?

 

Antwort

Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Daten vor.

zu 5.

Frage

Wie viele Zwangsräumungen gab es in den letzten drei Jahren bei öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften in Tempelhof-Schöneberg?

 

Antwort (BildKultSozDez)

Eine Statistik zu Zwangsräumungen existiert weder im Bezirk Tempelhof-Schöneberg noch im gesamten Land Berlin.

zu 6.

Frage

Sind dem Bezirksamt Fälle von Zwangsräumungen bekannt, die in den letzten Jahren aufgrund des unmittelbaren Wegfalls der Sozialbindungen und der damit angepassten Miete durchgeführt worden sind? (Aufschlüsseln nach Eigentümer (Wohnungsbaugesellschaften/ privat) und Planungsraum)

 

Antwort (BildKultSozDez)

Wie unter 5. erwähnt, gibt es hierzu keine Statistik. Soweit etwaige Betroffene auf Grund von Mietschulden vorgesprochen haben, käme eine Räumung lediglich wegen einer festgesetzten Miete und damit verbundener Ablehnung einer Mietschuldübernahme in Betracht. Die Gründe für Mietfestsetzungen werden statistisch nicht gesondert erfasst.

zu 7.

Frage

Ist dem Bezirksamt bekannt, ob Wohnungen aufgrund des unmittelbaren Wegfalls der Sozialbindungen geteilt und/oder verkauft wurden? (Aufschlüsseln nach Eigentümern und Planungsraum)

 

Antwort

Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Daten vor.

zu 8.

Frage

Ist dem Bezirksamt die Möglichkeit bekannt, eine soziale Mieterberatung in Auftrag zu geben, wie es in Friedrichhain-Kreuzberg der Fall ist?(http://soziale-mieterberatung-fhain-xberg.de/).[https://deref-web-02.de/mail/client/dQZYsOgAsAE/dereferrer/?redirectUrl=http%3A%2F%2Fsoziale-mieterberatung-fhain-xberg.de%2F] und wenn ja, wie wird das Bezirksamt, diesen Vorschlag umsetzen?

 

Antwort (BildKultSozDez)

Bei der Eröffnung des Nachbarschaftstreffpunktes „Berliner Bär“ im Germania-Kiez wurde dort eine Umfrage gestartet, ob eine kostenfreie Mieterberatung an diesem Standort angeboten werden soll. Es wurden lediglich 3 Fragebögen ausgefüllt und in die Box eingeworfen, wobei sich ein Teilnehmer gegen dieses Angebot ausgesprochen hat. Der Kontakt mit dem Berliner Mieterverein ergab, dass dieser ein solches Angebot nur über deren Rechtsanwälte realisieren könnte, wenn sie freie Kapazitäten haben. Diese waren durchaus zu einer Zusammenarbeit bereit, konnten das Angebot zu der angedachten Zeit jedoch nicht ermöglichen. Da bei den Besucherinnen und Besuchern des Nachbarschaftstreffpunktes kein gesteigertes Interesse zu erkennen war, wurde die Idee nicht weiter verfolgt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Heiß

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