Aufklärung bei Jobcenter.digital
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV ersucht das Bezirksamt sich an die zuständigen Stellen zu wenden, damit „Kundinnen und Kunden“ des Jobcenters eindringlich darauf hingewiesen werden, dass bei der Kundeneinwilligung zu jobcenter.digital, danach Schreiben und Bescheide des Jobcenters, sowie Einreichen von Unterlagen der Betroffenen ans Jobcenter, nur noch ausschließlich digital möglich ist.
Begründung
Nach den geänderten Geschäftsbestimmungen zur Digitalisierung der Sozialverwaltung, seit November 2024, ist es den Betroffenen nicht mehr möglich in beiden Formen, analog und digital, zu kommunizieren. Sie müssen sich entscheiden. Viele „Kundinnen und Kunden“ haben zwar ein Handy, aber die meisten haben eher keinen Drucker. Auch ist der Umfang mit dem Versenden von Dokumenten ans Jobcenter für viele von ihnen eine Herausforderung. Dass sie Probleme haben stellt sich für sie etwas später heraus. Daher ist es sehr wichtig, dass dieser Hinweis bevor eine Entscheidung gefällt wird vom Jobcenter gegeben wird.
Der Antrag als Vorgang in der BVV findet sich unter diesem Link: Drucksache - 1499/XXI - Aufklärung bei Jobcenter.digital