BVV: 21. Juni 2017

Elisabeth Wissel
Linksfraktion in der BVV

Großbaustelle ist Ärgernis für Anwohner_innen

Einwohneranfragen werden von Bürger_innen oft als letzte Möglichkeit gesehen, wenn sie auf anderen Wegen kein Gehör finden. Ganz so ist es offensichtlich auch bei dieser Anfrage, zu Lärmbelästigung und Immissionen durch eine Großbaustelle in der Bautzener Straße gewesen. Ein gütliches Gespräch das am 16. Mai betroffene Anwohner_innen mit den Verantwortlichen der Baustelle führten, brachten trotz Zusage keine wirklichen Änderungen. Stadtrat Oltmann (Grüne) erläuterte zu der Problemlage, dass es hierzu bestimmte Rechtsvorschriften gibt, die jedoch in unterschiedlicher Zuständigkeit liegen. Es gelte allgemein, dass Baustellen so eingerichtet werden müssen, dass Anwohner_innen nur minimaler Belästigung ausgesetzt sind. Er wird von Bezirksamts-Seite darauf drängen, dass alle Vorschriften eingehalten werden. DIE LINKE hatte hierzu auch eine Mündliche Anfrage gestellt, die aus Zeitgründen schriftlich beantwortet wurde. Zum Punkt Immissionen heißt es : „Der Bezirk hat keine ordnungsrechtliche Zuständigkeit bezüglich Immissionen ausgehend von Baustellen.“ Einen Antrag (Drs. 276) von Grüne und CDU „Belastungen an Großbaustelle an der Bautzener Straße reduzieren“ hat DIE LINKE mit unterstützt. U.a. sollen dann öffentliche Baubesprechungen mit dem Eigentümer und beauftragten Unternehmen, Vertreter_innen des Bezirksamts und unter Beteiligung der Anwohner_innen stattfinden,  um Belastungen zu minimieren.

 

Bezirksamt tut sich schwer bei Wohnberechtigungsschein für Flüchtlinge

In einer Mündlichen Anfrage von BV Behrenwald (DIE LINKE) ging es um die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen an Geflüchtete. Wie aus den Medien bekannt, gibt es einige Bezirke, die die neue AV (Ausführungsvorschrift) nicht akzeptieren wollen, zu denen auch unser Bezirk zählt. Stadträtin Heiß (Grüne) will hier päpstlicher als der Papst sein. „Das Bezirksamt hat...Bedenken inwieweit die Ausführungsvorschrift zulässig ist.“ Bei der Voraussetzung für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) geht es um den Aufenthaltstitel eines Geflüchteten. Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) kann nicht sofort erteilt werden, weil die Ausländerbehörde hierzu die benötigten Orginalpässe der Asylbewerber_innen vom BAMF braucht und die Bearbeitung länger dauert. Um diesen Missstand zu ändern wurde die  Laufzeit für ein überbrückendes Schreiben auf 15 Monate verlängert und damit ist die geforderte Restlaufzeit von 12 Monaten vorhanden. Die Senatsverwaltungen für Soziales, für Wohnen, für Integration, für Inneres und ebenso die Ausländerbehörde vertreten die klare Auffassung, dass eine Laufzeit von

15 Monaten eine ausreichende Grundlage zur Erteilung eines WBS ist. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg setzt sich somit über die fachliche Weisung der Senatsverwaltung hinweg. Hinzu kommt, dass die Bearbeitungszeit für einen WBS im Bezirk nochmals sechs Monate dauert. Eine merkwürdige Rechtsauffassung des Bezirks verhindert hier die Möglichkeit, dass Geflüchtete auf schnellstem Weg Wohnungen anmieten können.

Elisabeth Wissel