Wohnberechtigungsschein für anerkannte Flüchtlinge

Linksfraktion in der BVV

Antrag: Fraktion DIE LINKE

Antrag

Fraktion DIE LINKE

Wohnberechtigungsschein für anerkannte Flüchtlinge 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, dass Asylsuchende deren Aufenthaltserlaubnis bereits erteilt ist, das Recht auf einen Wohnberechtigungsschein erhalten.

Begründung:

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) kann nicht sofort erteilt werden, weil die Ausländerbehörde hierzu die benötigten Orginalpässe der Asylbewerber_innen vom BAMF braucht. Die Laufzeit dieses überbrückenden Schreibens wurde daher auf 15 Monate verlängert. Damit ist die geforderte Mindest-Restlaufzeit der Aufenthaltserlaubnis (von 12 Monaten) vorhanden. Manche Bezirke weigern sich dennoch , den WBS trotzt klarer Rechtsgrundlage Menschen deren Aufenthaltserlaubnis durch das BAMF bereits erteilt ist auszuhändigen.

Die Senatsverwaltungen für Soziales, für Wohnen und die für Integration, für Inneres vertritt die klare Auffassung, ebenso wie die Ausländerbehörde, dass eine Laufzeit von 15 Monaten eine ausreichende Grundlage zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) ist.

Geflüchtete, die eine Wohnung finden oder angeboten bekommen, sollte es erleichtert werden diese anzumieten. Eine fundamentale Integrationsmaßnahme ist die Möglichkeit zu bieten, dass diese Bevölkerungsgruppe so dezentral wie möglich Wohnungen anmieten kann.

Berlin, den 06. Februar 2017

Frau Wissel Elisabeth

Fraktion DIE LINKE, Frau Wissel Elisabeth