Planungen für das „Haus der Jugend“ zeitnah vorlegen

Antrag, BV Martin Rutsch, LINKE

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, aufbauend auf dem Beschluss 2029/XX einen Zeit- und Finazierungsplan für die Errichtung eines „Haus der Jugend“ für selbstverwaltete Angebote der Jugendhilfe im Bezirk bis zum Ende des Jahres der BVV vorzulegen. Hieraus soll der bisherige Arbeitsstand sowie die nächsten konkreten planerischen Maßnahmen hervorgehen. Ebenfalls soll die geplante Finanzierung durch Land und Bezirk dargestellt werden.

 

Begründung:

Die BVV hat bereits mehrfach sich für die Errichtung eines eigenen Standorts für Jugendarbeit ausgesprochen (vgl. 0744/XX, 1441/XX und 2029/XX) und mit dem Sachsendamm 64 sogar einen entsprechenden Ort benannt.

Es ist mehrheitlicher Wille der BVV, das Gebäude noch in dieser Wahlperiode zu errichten. Die Planung ist durchaus komplex, da mehrere Abteilungen des Bezirksamt daran beteiligt sind. Außerdem sind bei der inhaltlichen Konzeptionierung externe Akteure einzubeziehen (vgl. KA 0546/XX, Frage 18). Da allerdings im Juni 2020 vom Bezirksamt mitgeteilt wurde, dass „hinsichtlich der vakanten Flächen erste Planungsideen erarbeitet werden“ (Antwort auf Frage 19), ist es mehr als zwei Jahre danach an der Zeit, die Zwischenergebnisse transparent zu machen. So kann seriös eingeschätzt werden, wann endlich das Gebäude stehen wird. Dies scheint redlich zu sein bspw. gegenüber den Jugendlichen des Drugstores, die bereits seit mehreren Jahren auf die Fertigstellung des Standorts in der Potsdamer Straße 134/36 warten müssen.

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