Wohngeld-Antrag plus, bei zu erwartender Zahlung, Vorschuss gewährleisten

Antrag, BV Elisabeth Wissel, LINKE

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt den Bürgerinnen und Bürgern, denen nach der Reform des Wohngeldes, diese Leistung zusteht, dass ihnen, wenn die Bearbeitung des Wohngeld-Antrags länger als zwei Monate andauern sollte, ein Vorschuss von mindestens 50% des ihnen zustehenden Wohngeldes ausgezahlt wird. Der Vorschuss sollte, wenn alle vom Amt verlangten Unterlagen eigereicht wurden, unbürokratisch (mit Hinweis vom Amt auf einen Antrag) gewährt werden.

 

Begründung:

Durch das neue Wohngeld Plus Gesetz, das ab Januar 2023 in Kraft tritt wird ein bei uns im Bezirk zu erwartender Andrang von über 75% sein (Antwort gr. Anfrage 0339 XXI der letzten BVV). Da diese Reform vor allem Menschen mit hoher Miete und niedrigem Einkommen zugutekommen soll, sollte allen und unbürokratisch davon betroffenen Antragssteller:innen, den ihnen auch vom Gesetz möglichen Vorschuss gewährt werden. Da für die Verstärkung des Personals (6 VZE) in der zuständigen Fachabteilung, erst noch qualifizierte Menschen gefunden und eingestellt werden müssen, ist es erforderlich, dass die Wohngeldberechtigten keine Nachteile durch überlange Wartezeiten erfahren.