Keine Rückforderungsansprüche an Mieter:innen der kommunalen Senioreneinrichtungen stellen

Antrag, BV Elisabeth Wissel, LINKE

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt auf die Mietrückforderungen, gegenüber den Mieter:innen, der zwei bezirklichen Senior:innen-Einrichtungen (Rudolf-Wissell-Haus, Huzur) zu verzichten, die aufgrund des gescheiterten Mietendeckels entstanden sind.

Begründung: Menschen mit wenig Einkommen geraten sehr schnell in finanzielle Bedrängnis, wenn sie Hunderte von Euro jetzt nachzahlen sollen. Die Durchschnittsrente liegt bei 900-1200 Euro. Das Bezirksamt sollte so wie die städtischen Wohnungsunternehmen Rückforderungsan-sprüche nicht erheben.