Gleiche Versorgungsstandards bei Bürgerämtern in den Bezirken Berlins!

Antrag, BV Harald Gindra, LINKE

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt sich bei dem Senat für einheitlichere Standards in den Bezirken bei der Versorgung mit Bürgeramtsterminen einzusetzen. Zielvereinbarungen zwischen Senat und Bezirken sollten sich auch an einer sinnvollen Relation Einwohner_innen-Anzahl zu angebotenen Terminen orientieren.

Begründung:

Laut einer Auswertung der Terminangebote der vier Quartale 2021 und I. Quartal 2022 ergeben sich erhebliche Unterschiede bei den bezirklichen Terminangeboten. Legt man als Vergleichszahl Einwohner_innen / Terminangebot zugrunde, ergäbe sich theoretisch für Tempelhof-Schöneberg, dass 77 % der Einwohner_innen versorgbar waren (268.208 Termine gesamt – Spitzenreiter!). Bei den bezirklichen „Schlusslichtern“ Steglitz-Zehlendorf (121.761 Termine) und Charlottenburg-Wilmersdorf (110.434 Termine) ergibt die Relation einen (theoretischen) Versorgungsgrad von nur 40 % bzw. 33 %.

Bürgerämter sollten weiterhin gesamtstädtisch Termine anbieten. Dazu sollten sich aber auch alle Bezirke gleichermaßen an dem Angebot beteiligen. Sonst sparen manche Bezirke an Personal und Sachkosten zum Nachteil anderer Bezirke und auf Kosten der Terminverfügbarkeit / Wartezeit für die Bürger_innen.

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