Baumfällung durch Neubau – frühzeitige Information des Stadtentwicklungsausschuss bei Antragstellung

Antrag,BV Dr. Christine Scherzinger, BV Martin Rutsch, LINKE

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, bereits bei Antragstellung auf Baumfällung im Rahmen geplanter Bauvorhaben neben der Baumschutzkommission den Stadtentwicklungsausschuss (ggf. BVV) in Kenntnis zu setzen.

Begründung

Der Baumbestand auf freien Flächen und in Innenhöfen verbessert das Mikroklima und damit die Wohnqualität in Städten wesentlich. Dies ist gerade in einem so dicht besiedelten Bezirk wie Tempelhof-Schöneberg besonders wichtig. Es ist daher weitgehend unstrittig und gemeinsames Interesse aller Fraktionen, die den Klimawandel nicht leugnen, dass der Baumbestand im Bezirk möglichst geschützt und gepflegt werden muss - dies insbesondere nach dem trockenen Sommer 2021, infolgedessen laut Bezirksamt ein negativer Saldo des Baumbestandes zur Folge hatte.

Wie nicht zuletzt stadtweite und bezirkliche Auseinandersetzungen um Baumfällung wegen Neubauvorhaben zeigen (Pintschstr, Beyrodtstr., Barbarossadreieck etc.), muss dem Anliegen von Anwohner:innen am Erhalt des Baumbestandes mehr Augenmerk gewidmet werden. Der Stadtentwicklungsausschuss sollte daher früh darüber informiert werden. Die Information über die Baumschutzkommission ist dafür zu spät, wenn bereits die Entscheidungen über die Baumfällungen getroffen wurden.

Wenn Bauherren zur Durchführung ihrer Bauvorhaben Baumfällungen beantragen, so erfolgt dies zusammen mit der Einreichung des Bauantrags. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens muss für die Fällgenehmigung die untere Naturschutzbehörde von der verfahrensleitenden Bauaufsichtsbehörde beteiligt werden. Das Umwelt- und Naturschutzamt im Bezirk erteilt die Genehmigung oder verweigert sie.

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