Aussetzung von Kostensenkungsverfahren (KdU) bei besonderen Fällen

Linksfraktion in der BVV

Antrag: Die Fraktion DIE LINKE, BV Elisabeth Wissel

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt eine vorübergehende Aussetzung von Kostensenkungsverfahren bis 31.12.2017 bei besonderen Fällen vonBetroffenen nach SGB XII bei den Kosten der Unterkunft (KdU) zu veranlassen.

Das Moratorium soll in laufenden Kostensenkungsverfahren gelten, bei denen noch keine Entscheidung getroffen wurde, sowie in Fällen, bei denen eine erneute Prüfung (z.B. durchÄnderung der Zusammensetzung der BG) ansteht.

Bei Überschreitung der Richtwerte der AV-Wohnen bis zu 20% sollen während der Geltungsdauer keine neuen Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden. 

Begründung:

Die Mietkosten von vielen ALG II-Berechtigten liegen über den Sätzen der Kosten der Unterkunft (KdU), die nach Senatsverordnung erstattet werden. Die hier Betroffenen haben daher weniger Mittel für ihren allgemeinen Lebensbedarf (z.B. Nahrung) zur Verfügung, um die Differenz für die tatsächlichen Mietkosten zu erbringen. Im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung wurde die Neuberechnung der Richtsätze und die Weiterentwicklung der AV-Wohnen angekündigt, die zum 1. Januar 2018 in Kraft treten soll. Das Ziel der Überarbeitung ist, dass möglichst viele Menschen in ihren Wohnungen bleiben können.

Berlin, den 13.06.2017

Frau Wissel, Elisabeth

Die Fraktion DIE LINKE