Anliegen der „Kund:innen des Jobcenters umsetzen

Antrag, BV Elisabeth Wissel, LINKE

Anliegen der „Kund:innen des Jobcenters umsetzen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, dass alle „Kund:innen“ während der regulären Öffnungszeiten unter 3-G-Regel ihre Anliegen, ohne Terminvereinbarung und ggf. mit Beistand vorbringen können.

Des Weiteren sollen alle abzugebende Unterlagen der Hilfeersuchenden am Eingangsbereich bestätigt werden.

Begründung:

Menschen, die das Jobcenter aufsuchen, brauchen Hilfe und sind auf das Jobcenter angewiesen. Es sind meist existenzielle Fragen, die schnell geklärt werden müssen. Viele Bürger:innen brauchen auch einen Beistand, um ihre Anliegen angemessen vorzubringen.

Bei der Abgabe von Unterlagen sollte das Ausstellen von Eingangsbestätigungen unterstützt werden, mit dem Ziel Freundlichkeit und Zufriedenheit der „Kund:innen“.