Anliegen der „Kund:innen des Jobcenters umsetzen
Antrag, BV Elisabeth Wissel, LINKE
Anliegen der „Kund:innen des Jobcenters umsetzen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, dass alle „Kund:innen“ während der regulären Öffnungszeiten unter 3-G-Regel ihre Anliegen, ohne Terminvereinbarung und ggf. mit Beistand vorbringen können.
Des Weiteren sollen alle abzugebende Unterlagen der Hilfeersuchenden am Eingangsbereich bestätigt werden.
Begründung:
Menschen, die das Jobcenter aufsuchen, brauchen Hilfe und sind auf das Jobcenter angewiesen. Es sind meist existenzielle Fragen, die schnell geklärt werden müssen. Viele Bürger:innen brauchen auch einen Beistand, um ihre Anliegen angemessen vorzubringen.
Bei der Abgabe von Unterlagen sollte das Ausstellen von Eingangsbestätigungen unterstützt werden, mit dem Ziel Freundlichkeit und Zufriedenheit der „Kund:innen“.