Welche Betriebe und Vereine sind von einer erhöhten Grundsteuer existentiell betroffen
Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE)
Frage 1:
Sind im Bezirk Betriebe bzw. Fälle bekannt, die von einer massiven Grundsteuer-Erhöhung betroffen sind? Wenn ja, wie viele und welche? In welchem Rahmen bewegen sich diese Erhöhungen (prozentual)?
Antwort auf Frage 1:
Das Bezirksamt ist nicht für die Berechnung oder Festlegung der Grundsteuer zuständig. Diese Fragen sollten an die Senatsverwaltung für Finanzen oder das zuständige Finanzamt gerichtet werden, da diese Stellen die Verantwortung für die Grundsteuer und ihre Anpassungen tragen.
Frage 2:
Haben sich bereits Betroffene und hilfesuchend an das Bezirksamt gewandt? Wenn ja, wie viele und welche?
Antwort auf Frage 2:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Bietet das Bezirksamt, das zuständige Finanzamt oder eine andere Stelle Beratung und Unterstützung für betroffene Betriebe bzw. Grundsteuerschuldner an? Wenn ja, wie wird dies kommuniziert und an welche Stelle können sich Betroffene wenden? Welche Unterstützung wird Betroffenen angeboten bzw. welche Handlungsmöglichkeiten werden den Betroffenen an die Hand gegeben?
Antwort auf Frage 3:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 4:
Ist dem Bezirk der koordinierte Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 24.Juni 2024, BStBI 2024 I S. 1073 „Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab 1. Januar 2025, Aussetzung der Vollziehung (§361 AO) von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts“ bekannt? Wenn ja, wie wird über diesen informiert?
Antwort auf Frage 4:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 5:
Steht das Bezirksamt mit dem Senat in Verbindung, um eine nachhaltige Lösung für betroffene Betriebe zu finden? Wenn ja, was strebt das Bezirksamt für die Betriebe an? Wie oft fand ein entsprechender Austausch mit dem Senat statt? Wenn nein, warum nicht?
Antwort auf Frage 5:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 6:
Welche Auswirkungen wird die neu berechnete Grundsteuer erwartungsgemäß auf den Haushalt des Bezirks haben und gibt es Gespräche mit der Senatsverwaltung für Finanzen über eine ggf. angebrachte Basiskorrektur?
Antwort auf Frage 6:
Schul- und Sportamt:
Die genauen Auswirkungen auf den Haushalt des Bezirks können derzeit noch nicht beziffert werden. Im Schul- und Sportamt sind erst sehr wenige Bescheide zur Festsetzung der Grundsteuer eingegangen. Die Verwaltung und Bezahlung der Grundsteuerbescheide erfolgt durch die SE Facility Management - Fachbereich Objektmanagement.
Jugend und Gesundheit:
Laut Mitteilung des Fachbereich Objektmanagement wurde für das Jahr 2024 keine Grundsteuer, für die Grundstücke, welche sich im Fachvermögen des Jugendamtes befinden gezahlt, da diese Grundstücke wegen öffentlicher Nutzung grundsteuerbefreit sind.
Zuarbeit SE FM:
Die genauen Auswirkungen auf den Haushalt des Bezirks können noch nicht beziffert werden, da erst wenige Grundsteuerbescheide eingegangen sind. Die konkrete Mehrbelastung durch die neuen Grundsteuerbeträge ist bisher nicht bekannt. Bei den Prognosen zur Haushaltsplanaufstellung 2024/ 2025 wurde eine durchschnittliche Erhöhung von rund 20 % angesetzt. Inwieweit diese prozentuale Erhöhung insgesamt valide ist, kann erst bei Vorliegen einer Mehrzahl der Grundsteuerbescheide beurteilt werden.
Bei den drei bisher für die SE FM eingegangenen Steuerbescheide haben sich die zu zahlenden Steuerbeträge um mehr als 20 % erhöht. Die Herabsetzung des Hebesatzes im Land Berlin hat demzufolge (bisher) nicht den gewünschten Effekt gebracht, eine übermäßige Grundsteuerbelastung zu verhindern.
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