Unterbringung von weiteren Geflüchteten

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel (LINKE)

1. Frage Wie beteiligt sich das Bezirksamt an der Unterbringung, der täglich zusätzlich hinzugekommenen Geflüchteten?

Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für die Unterbringung neuankommender Geflüchteter beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Entsprechend werden durch das LAF Unterkunftsbetreiber zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Geflüchteten beauftragt. Gegebenenfalls werden zusätzliche Nutzungsobjekte zur Unterbringung Geflüchteter durch das LAF akquiriert. Hier unterstützt das Bezirksamt bei Bedarf mit Akquisehinweisen zu möglichen Nutzungsobjekten im Bezirk und bei der Kommunikation mit den Eigentümern. Darüber hinaus bemüht sich das Bezirksamt um den Erhalt frühestmöglicher Informationen zu möglichen neuen vom LAF ausgewählten Unterbringungs-standorten für Geflüchtete, um deren Anbindung an die Strukturen der Regelversorgung im Bezirk schnellstmöglich zu unterstützen und zu koordinieren.

2. Frage Welche provisorischen Notfallmaßnahmen (Aufbau von Containern, Zelten, sonstige Unterbringungen) sind an welchen Orten geplant?

Dem Bezirksamt sind gegenwärtig keine konkreten provisorischen oder anderweitigen Notfallmaßnahmen durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten im Bezirk bekannt. Da die bauliche Ertüchtigung vorhandener Nutzungsobjekte viel Zeit in Anspruch nimmt, werden jedoch grundsätzlich berlinweit Standorte geprüft, an denen Zelte bzw. Leichtbauhallen errichtet werden sollen, die als Notunterbringung für Geflüchtete dienen könnten. Das Tempelhofer Feld befindet sich diesbezüglich gegenwärtig in der Planung durch das LAF.

1. Nachfrage Wie lange sollen dann die provisorischen Maßnahmen erfolgen?

Die Dauer möglicher provisorischer Maßnahmen des LAF ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

2. Nachfrage Wann werden im Bezirk die schon lange geplanten drei MUF´s gebaut und ausgestattet sein?

Ich danke dem Amt für Stadtentwicklung für die folgende Zuarbeit: „Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg sind folgende Standorte geplant: 1) General-Pape-Straße – in dem dritten, nördlichen Bereich des ehemaligen Kasernengeländes, 2) im Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-95 „Marienhöfe“ nördlich an der Röblingstraße, 3) im Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-92 „Lichterfelder Ring“ am Lichterfelder Ring. Im Bereich des B-Plans 7-95 „Marienhöfe“ gibt es auf einem brachliegenden Grundstück (südlich – etwa in Höhe des Marienhöher Wegs) bereits heute die Möglichkeit für die Errichtung einer temporären Errichtung einer Containerunterkunft für Flüchtlinge im Rahmen des geltenden Planungsrecht (hier: Baunutzungsplan). Der Bauantrag für die Errichtung einer Containerunterkunft für Flüchtlinge vom 2.8.2022 (Eingang BWA 9.8.2022) für maximal 60 Personen (befristet auf zwei Jahre) ist in Bearbeitung.

Es stehen diverse Stellungnahmen zu beteiligender Stellen aus, ebenso sind noch Fragen im Zusammenhang mit dem benachbarten Großbauvorhaben "Marienhöfe" zu klären. Daher ist derzeit nicht absehbar, wann die Baugenehmigung (BG) erteilt werden kann. Nach Erteilung der BG wird diese zwei Jahre lang gelten (mit Verlängerungsmöglichkeiten; sie erlischt jedoch, wenn das Vorhaben nicht 6 Jahre nach Erteilung das Vorhaben fertiggestellt sein sollte. Wann die Bauherrenschaft durch einen Baubeginn von der BG Gebrauch machen würde, ist hier nicht bekannt, somit auch nicht ein möglicher Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme. Ansonsten muss für die beiden im Rahmen der B-Planverfahren 7-92 und 7-95 geplanten Standorte zunächst die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung von MUFs geschaffen werden.

Für den geplanten Standort an der General-Pape-Straße liegen die planungsrechtlich Voraussetzung vor. Auch die städtebaulichen Rahmenbedingungen sind mit dem Träger abgestimmt. Eigentlich könnte sofort der Bauantrag eingereicht werden. Allerdings – und dies verzögert die Umsetzung derzeit – sind die Fragen der Grundstücksübertragung zwischen der BIMA (Bund) und der BIM (Land Berlin) noch nicht abschließend geklärt.“