Unterbringung von Familien in ASOG-Unterkünften
Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE)
1.) Wie viele ASOG-Unterkünfte werden insgesamt im Bezirk betrieben? Wie viele sind gemeinnützig organisiert und wie viele privatwirtschaftlich und wie viele Plätze werden jeweils bereitgestellt?
In Tempelhof-Schöneberg bieten aktuell 62 Unterbringungsbetriebe (ohne LAF-Vertragsunterkünfte) Plätze für wohnungslose Menschen an. Davon werden jeweils zwei Betriebe vom Träger KommRum e.V. und vom Internationalen Bund betrieben, die restlichen Unterkünfte sind privatwirtschaftlich organisiert. Insgesamt stellen die Betriebe ca. 2.200 Plätze zur Verfügung. Die Belegung erfolgt i.d.R. berlinweit durch alle Fachstellen Soziale Wohnhilfe.
2.) Wie hoch ist die durchschnittliche Verweildauer in ASOG-Unterkünften?
Hierzu führt die Fachstelle Soziale Wohnhilfe keine Statistik.
3.) Welche Unterkünfte in welcher Trägerschaft stehen im Bezirk Familien zur Verfügung, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder bereits wohnungslos sind?
Bei den gemeinnützig betriebenen Unterkünften handelt es sich um die drei bezirkseigenen Einrichtungen in der Czeminskistraße (für Frauen, ohne Kinder), in der Rembrandtstraße (für Männer, ohne Kinder) und am Alboinplatz (Frauen und Männer zur Beheimatung, keine Kinder). In der vierten gemeinnützigen Unterkunft „Dezentrale Wohnraumversorgung“ des IB werden auch Familien aufgenommen.
4.) Wie groß sind die jeweiligen Kapazitäten inklusive Kinder?
Hierzu kann gesondert keine Auskunft gegeben werden. Die Betriebe nennen eine Gesamtkapazität ohne gesondert nach Geschlecht bzw. Kindern zu unterscheiden.
5.) Welche besonders schutzbedürftigen Personengruppen (alleinstehende Frauen, gewaltbetroffene Frauen, LGBTQ+, Paare mit Kindern, Einelternfamilien etc.) werden den jeweiligen Unterkünften vorzugsweise oder ausschließlich zugewiesen?
Vereinzelt spezialisieren sich berlinweit Betriebe auf besondere Personengruppen (z.B. pflegebedürftige Menschen, homosexuelle Männer oder LGBTIQ+). In Tempelhof-Schöneberg haben wir mit dem „My Gay Hostel“ einen Betrieb, der ausschließlich queere Menschen aufnimmt. Die jeweilige akute Wohnungsnotlage der Menschen lässt oftmals keinen Raum für taggleich individuelle Platzsuchen. Ordnungsrechtliche Unterbringungen müssen im Rahmen der Gefahrenabwehr für die betroffenen Menschen vorzugsweise taggleich erfolgen. Dabei geht es in erster Linie darum freie Plätze zu finden.
6.) Wie viele barrierefreie Plätze stehen in den ASOG-Unterkünften im Bezirk zur Verfügung? Sind Engpässe bekannt?
Die Berliner Fachstellen sind bemüht, bei allen neu zu planenden Betrieben auf die Notwendigkeit der Barrierefreiheit hinzuweisen. Insofern nimmt die Zahl der Plätze langsam zu. Eine konkrete Zahl für die Betriebe im Bezirk steht nicht zur Verfügung. Diese Art der Erfassung wird erst erfolgen können, wenn die von der SenASGIVA zur Verfügung gestellte IT-Lösung im Rahmen von „GSTU light“ umgesetzt wird. Akute Unterbringungsengpässe gibt es immer wieder, die dann an den Folgetagen i.d.R. aufgelöst werden können.
7.) Wie viele Plätze stehen dem Bezirk zur Unterbringung von wohnungslosen im geschützten Marktsegment zur Verfügung?
Die Angebotsvergabe von GMS-Wohnungen durch das LAGeSo erfolgt nicht nach bestimmten Platzkontingenten. Insofern kann diese Frage nicht beantwortet werden.
8.) Existieren landeseigene Notunterkünfte für Familien im Bezirk? Welche Kapazitäten haben sie? Welche Stellen entscheiden unter Heranziehung welcher Kriterien über eine Unterbringung einer Familie in einer solchen Unterkunft oder in einer ASOG-Unterkunft?
Nein - entsprechende landeseigene Notunterkünfte gibt es im Bezirk nicht.
9.) Wie viele wohnungslose Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit sind in ASOG-Unterkünften untergebracht? Welchen Aufenthaltstitel haben diese? Bitte aufschlüsseln. Wie viele davon haben eine EU-Staatsangehörigkeit? Wie viele davon sind anerkannte/statusgewandelte Geflüchtete?
Die erbetenen Daten werden derzeit in der Fachstelle Soziale Wohnhilfe noch nicht für alle untergebrachten Personen erfasst. Detailliertere Daten zur Staatsbürgerschaft – nicht zum Aufenthaltsstatus – sind aktuell nur für die jeweiligen Haushaltsvorstände erfasst. Im Vorgriff auf die zu Beginn des Jahres 2027 zu erwartende Einführung eines berlinweiten IT-Fachverfahrens für die Sozialen Wohnhilfen ist die Fachstelle dabei, die Erfassung im laufenden Betrieb sukzessive umzustellen.
10.) Wie viele Kinder leben im Bezirk in ASOG-Unterkünften? (bitte aufschlüsseln nach Alterskohorten 0-2, 3-5, 6-12, 13-17 Jahre o.ä.)
Aus denselben Gründen wie in der Antwort zu Frage 9 beschrieben, kann die Fachstelle derzeit keine verlässlichen Altersangaben zu Familienangehörigen bzw. Kindern machen.
11.) Wie viele Kinder pro Familie/ Einelternfamilie leben im Bezirk durchschnittlich in ASOG-Unterkünften?
Siehe Antwort zu Frage 10.
12.) Wie hoch ist die durchschnittliche Verweildauer von Familien/Einelternfamilien mit Kindern in ASOG-Unterkünften?
Hierzu können keine Angaben gemacht werden, diese statistische Auswertung ist derzeit nicht möglich.
13.) Wie sind die Räumlichkeiten für Familien in ASOG-Unterkünften bemessen? Sind Problemanzeigen über zu geringen Wohnraum bekannt?
Die Bezirke hatten sich schon früh auf Mindeststandards bei der Unterbringung wohnungsloser Menschen geeinigt, die hinsichtlich der Wohnanteile den Mindestanforderungen der damaligen Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) entnommen sind und auch Eingang in die aktuell von der SenASGIVA im Zusammenhang mit GStU neu formulierten Mindeststandards gefunden haben.
Demzufolge beträgt die Mindestquadratmeterzahl bei der Unterbringung sich fremder Personen für ein
- Einzelzimmer = 9m²
- Doppelzimmer =15 m²
- Dreibettzimmer = 22 m²
- Vierbettzimmer = 28 m².
Die Mindestquadratmeterzahl pro Zimmer bei der Unterbringung von Familien beträgt 7 m² pro Person jeden Alters.
14.) Sind Problemlagen bekannt, die das enge Zusammenleben von Familien und anderen ASOG-Bewohnenden in einer gemeinsamen Unterkunft mit sich bringt?
Selbstverständlich sind die Standards bei der Unterbringung wohnungsloser Menschen in Notunterkünften nicht mit dem Wohnstandard eigener Wohnungen zu vergleichen. Die Fachstellen reagieren auf Geburten und Familiennachzug in der Form, dass Verlegungswünschen bei zu gering bemessenem Wohnraum entsprochen wird.
15.) Welche Stellen vermitteln von Wohnungslosigkeit bedrohte oder wohnungslose Familie im Bezirk in eigene Wohnungen? (bitte aufschlüsseln nach Wohnungsnothilfe, Sozialarbeit, individuelle Suche etc.).
Bezogen auf die Fachstelle Soziale Wohnhilfe Tempelhof-Schöneberg berät und unterstützt der Sozialdienst der Fachstelle bei der Wohnungssuche. Zudem wird versucht, über das Geschützte Marktsegment betroffene Menschen in Wohnungen zu vermitteln.
16.) Werden von Wohnungslosigkeit bedrohte oder wohnungslose Familien/Einelternfamilien im Bezirk in Bezug auf andere Wohnungslose prioritär in Wohnraum vermittelt? Inwiefern greift das Projekt „Housing First“ für Familien/Einelternfamilien?
Eine Priorisierung findet nicht statt. Einzelpersonen stehen in Bezug auf Familien nicht in einem Konkurrenzkampf. Der Bedarf hinsichtlich Wohnungsgröße richtet sich nach der jeweiligen Haushaltsgröße. Es ist kein Geheimnis, dass die Wohnungsmarktlage in Berlin vor allem in Bezug auf das Marktsegment der sozialleistungsrechtlich angemessenen Miethöhen als dramatisch bezeichnet werden darf. Insbesondere größere und große Familien haben kaum eine Chance, eine angemessen große Wohnung zu finden.
17.) Wie viele der bei den Landeseigenen Wohnungsunternehmen wiedervermieteten Wohnungen wurden im Bezirk in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils an besondere Bedarfsgruppen vermietet? (bitte aufschlüsseln nach Bedarfsgruppen, insbesondere Familien mit Kindern/Einelternfamilien).
Dieser Themenkomplex wird von der Fachstelle Soziale Wohnhilfe Tempelhof-Schöneberg nicht bearbeitet, insofern kann die Fachstelle diese Frage nicht beantworten.
18.) Wie viele der Neubauwohnungen der Landeseigenen Wohnungsunternehmen wurden im Bezirk in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils an besondere Bedarfsgruppen vermietet? (bitte aufschlüsseln nach Bedarfsgruppen, insbesondere Familien mit Kindern/Einelternfamilien).
Dieser Themenkomplex wird von der Fachstelle Soziale Wohnhilfe Tempelhof-Schöneberg nicht bearbeitet, insofern kann die Fachstelle diese Frage nicht beantworten.
19.) Wie viele Wohnungen wurden im Bezirk in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils im geschützten Marktsegment vermietet (bitte aufschlüsseln nach Berechtigtengruppen, insbesondere Familien mit Kindern/Einelternfamilien).
Diese Angaben liegen dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin nicht vor.
20.) Wie bewertet der Bezirk die gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung, insbesondere im Hinblick auf damit verbundene Unterbringung entsprechend der Bedarfe der Menschen?
Die Fachstelle Soziale Wohnhilfe Tempelhof-Schöneberg begrüßt die Bemühungen des Senats und unterstützt das Projekt GStU uneingeschränkt.
21.) War der Bezirk bei der Planung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung von wohnungslosen Menschen einbezogen?
Ja, im Rahmen der berlinweiten Projekt- und Besprechungsformate.
22.) Wie viele Familien mit Kindern /Einelternfamilien wurden im Jahr 2024 über die sogenannte Erprobungsklausel nach Ziffer 3.4 Absatz 2 der AV-Wohnen in eine Wohnung vermittelt? Wie viele wurden bisher im Jahr 2025 vermittelt?
Die Fachstelle Soziale Wohnhilfe führt hierzu keine Statistik.
23.) Wie trägt der Bezirk dazu bei, die Vermittlung über die sogenannte Erprobungsklausel bei der sozialen Wohnhilfe bzw. der Fachstellen Soziale Wohnhilfe, den ASOG-Unterkünften und den Betroffenen bekannter zu machen?
Die Regelungen sind den in der Beratung wohnungsloser Menschen tätigen Mitarbeitenden bekannt und kommen bei der Prüfung von Wohnungsangeboten zur Anwendung.
24.) Inwiefern sind ASOG-Unterkünfte mit Sozialarbeiter*innen ausgestattet? Wie viele ASOG-Unterkünfte im Bezirk bieten soziale Arbeit mit entsprechend fachlich qualifiziertem Personal an und wie viele haben kein Angebot der sozialen Arbeit?
Der Fachstelle Soziale Wohnhilfe Tempelhof-Schöneberg liegen hierzu keine Zahlen vor, in den in der Antwort zu Frage 3 genannten Einrichtungen findet aber eine Begleitung durch Sozialarbeitende statt.
25.) Gibt es Fachkräfte in ASOG-Unterkünften, die sich mit den Belangen von Kindern und Jugendlichen befassen? Wenn ja, in wie vielen Unterkünften?
Der Fachstelle Soziale Wohnhilfe Tempelhof-Schöneberg sind keine ASOG-Unterkünfte im Bezirk bekannt, die entsprechendes Personal anbieten. In den bereits erwähnten und im Zusammenhang mit der Einführung von GStU neu formulierten Mindeststandards der SenASGIVA ist die Verpflichtung notiert, dass die Unterkünfte allen kommunalen Diensten oder anderen mit der Betreuung der untergebrachten Personen betrauten Diensten und Personen jederzeit den Zutritt zu gewähren haben. Ebenso sind für die Unterkünfte, die Minderjährige aufnehmen, Hinweise zum Kinderschutz und Auflagen zur Vorlage eines Kinderschutzkonzeptes aufgenommen worden.
26.) In wie vielen ASOG-Unterkünften vermitteln Sozialarbeiter*innen formal und/oder faktisch Familien/ Einelternfamilien mit Kindern in Wohnungen, in Kitas und Schulen und in die örtliche medizinische Infrastruktur?
Die Fachstelle Soziale Wohnhilfe führt hierzu keine Statistik.
27.) Inwieweit wenden sich die ASOG-Unterkünfte an andere Stellen, wenn in den Unterkünften schwangere Frauen untergebracht werden?
Hierzu liegen der Fachstelle Soziale Wohnhilfe Tempelhof-Schöneberg keine Angaben vor.
28.) Inwiefern werden die Babylots*innen in den Entbindungsklinken tätig, wenn eine weitere Unterbringung der entbundenen Frau und ihres Kindes in einer ASOG-Unterkunft absehbar ist?
Hierzu liegen der Fachstelle Soziale Wohnhilfe Tempelhof-Schöneberg keine Angaben vor.
29.) Erfolgen die Hausbesuche nach Geburt durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) im Bezirk flächendeckend? Ist ein solcher Besuch bei Unterbringung in einer ASOG-Unterkunft zwingend?
Dieser Themenkomplex wird von der Fachstelle Soziale Wohnhilfe Tempelhof-Schöneberg nicht bearbeitet, insofern kann die Fachstelle diese Frage nicht beantworten.
30.) Wie kooperieren Sozialamt, Jugendamt und Gesundheitsamt im Hinblick auf mögliche Kindeswohlgefährdungen in ASOG-Unterkünften? Falls konkrete Handlungsanweisungen, Rundschreiben, Kooperationsvereinbarungen oder Vorschriften auf Bezirksebene existieren, fügen Sie diese der Beantwortung bei.
Die Abteilungen Jugend, Gesundheit und Soziales erarbeiten derzeit unter Federführung der Abteilung Jugend eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.
31.) Welche Verfahrensvereinbarung zwischen Jugendamt und Sozialamt, die die Meldung des Verdachtes auf Kindeswohlgefährdung in einer ASOG-Unterkunft zum Gegenstand hat, gibt es im Bezirk und wie wird sie praktisch umgesetzt?
Siehe hierzu die Antwort zu Frage 30. Ergänzend ist mitzuteilen, dass die Fachstelle Soziale Wohnhilfe ihrerseits in allen Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung die entsprechenden Dienststellen im Jugendamt informiert. Hierzu sind die Mitarbeitenden des Sozialdienstes der Fachstelle Soziale Wohnhilfe Tempelhof-Schöneberg nach § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) verpflichtet.
32.) Wie viele Fälle von Kindeswohlgefährdung in ASOG-Unterkünften wurden im Bezirk in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils an das Jugendamt gemeldet und durch wen? In wie vielen Fällen wurde das Jugendamt in welcher Weise tätig?
Die Fachstelle Soziale Wohnhilfe Tempelhof-Schöneberg führt hierzu keine Statistik.
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