Unterstützungsmaßnahmen für Familien mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren 2020

Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE)

1.

Frage

Welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen für Familien mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren hat das Bezirksamt Tempelhof Schöneberg im Jahr 2020 unternommen und umgesetzt? (bitte begründen und das Datum vom Start der jeweiligen Maßnahme nennen)

 

Antwort

Das Jugendamt stellte auch unter den besonderen Bedingungen des Jahres 2020 die grundsätzliche Erreichbarkeit seiner Dienste und Angebote sicher. Hierfür wurden – entsprechend der jeweils aktuellen Pandemielage – die Angebote soweit angepasst, dass Beratungs- und Kommunikationsangebote digital sowie auch real unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen umgesetzt werden konnten. Hierbei war der Spielraum des Bezirksamtes durch gültige Rechtverordnungen sowie durch Rundschreiben und Umsetzungsempfehlungen der Senatsverwaltungen bestimmt.

Die Anpassung des Angebotes erfolgt entsprechend der Vorgaben und der Pandemielage fließend.

Alle Projekte der Familienförderung nach § 16 SGB VIII sowie die bezirklichen Projekte der Frühen Hilfen wurden durchgängig finanziert und konnten damit – wenn auch in veränderter Form – ihre Angebote für diese Zielgruppen aufrechterhalten.

Die bezirkliche Förderung der Projekte nach § 16 SGB VIII erfolgte durchgängig und ohne finanzielle Einschränkungen. Insgesamt wurden 412.000 Euro dafür aufgewendet. Dazu gehörten auch die beiden bezirklich geförderten Familienzentren. Diese beiden Familienzentren blieben genauso wie die vier über das Land Berlin geförderten Familienzentren – allerdings mit eingeschränktem Präsenzbetrieb -  durchgängig tätig.

Während des ersten Lockdowns wurde im April eine Auflistung der veränderten Arbeitsweisen der im Bezirk geförderten Projekte der Frühen Hilfen erarbeitet und veröffentlicht, die im Kern auch im zweiten Lockdown ab November galt. Dies betrifft im Wesentlichen die Unterstützung von Familien mit Kindern im Alter bis zu drei Jahren (siehe Anlage).

2020 wurde keine Projekte für Familien mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren neu gestartet.

 

2.

Frage

Ist der Unterstützungsbedarf von Familien mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren im Jahr 2020 gestiegen und wie hat das Bezirksamt darauf reagiert?

 

Antwort

Selbstverständlich stellt die Pandemie für alle Bevölkerungsgruppen eine große Herausforderung dar. Dies betrifft nicht nur, aber eben auch im besonderen Maße Familien sowohl mit Kindern bis zu 6 Jahren, aber auch die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen.

Der für den Bezirk hieraus folgende konkrete Anstieg des Unterstützungsbedarfs für einzelne Zielgruppen ist nicht valide bestimmbar. Eine solche Einschätzung können im aktuellen Geschehen nur die unmittelbar mit den Familien und Kindern Arbeitenden treffen und ihre Tätigkeit darauf ausrichten. Hierfür haben das Land Berlin und der Bezirk die Voraussetzungen geschaffen:

Sowohl das Land Berlin als auch das bezirkliche Jugendamt haben die Finanzierung von Trägern der freien Jugendhilfe und der kommunalen Angebote vollständig abgesichert. Dort, wo die Arbeit von Einrichtungen/Diensten mit Angeboten vor Ort nur in eingeschränktem Maße erfolgen konnte, wurde auf digitale Angebote und telefonische Kommunikation umgestellt. Gleichzeitig wurden vermehrt Angebote und Beratungen auch nach draußen verlegt. Wichtig war und ist, dass möglichst keine oder wenige Kontaktabbrüche erfolgen. So gelang es, besonders zu belasteten Familien und Kindern kontinuierlich den Kontakt zu halten und das Angebot von sozialpädagogischer Unterstützung zu sichern.

 

3.

Frage

Hat sich das Bezirksamt um Unterstützung an zuständige Senatsverwaltungen

gewandt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht? (bitte begründen)

 

Antwort

Ja, das Jugendamt hat sich im Rahmen der AGBÖJ und in der Besprechungsstruktur der Berliner Jugendhilfe dafür eingesetzt, dass über die Kernaufgaben der Jugendhilfe hinaus viele Angebote und Dienste, insbesondere das Aufrechterhalten von Beratungsangeboten für Kinder, Jugendliche und Familien erfolgen konnten.

 

4.

Frage

Viele Kindertageseinrichtungen und andere Bildungs- und Pflegeeinrichtungen für Kinder im Alter von 0-6 Jahren mussten ihre Öffnungszeiten im Jahr 2020 reduzieren und auf Personal verzichten (weil das Personal z.B. zur Risikogruppe gehört). Wie hat das Bezirksamt konkret reagiert, um die o.g. Einrichtungen und das Personal zu unterstützen und zu schützen? (bitte begründen)

 

Antwort

Der Bezirk ist seiner Fürsorgepflicht nachgekommen, um z.B. Mitarbeiter_innen aus Risikogruppen oder Mitarbeiter_innen mit Kindern gerecht zu werden. Sicher fand nicht jeder Eltern-Kind-Kurs so wie geplant statt, aber für Ratsuchende und Unterstützungsbedürftige wurden modifizierte und Pandemie gerechte Angebote vorgehalten.

 

5.

Frage

Für viele Alleinerziehende und auch Eltern mit niedrigem Einkommen oder gar keiner Erwerbsarbeit ist die Situation ungleich herausfordernder als für Eltern, welche einen gut bezahlten und sicheren Job haben. Wie unterstützt das Bezirksamt insbesondere diese Familien? (bitte begründen)

 

Antwort

Personen, die anspruchsberechtigt nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch – (SGB XII) sind, erhalten vom Amt für Soziales weiterhin ihre zustehenden Regelleistungen. Diese beinhalten bei Alleinerziehenden auch einen Anspruch auf einen Mehrbedarf abhängig von der im Haushalt lebenden Kinderzahl. Zusätzliche Unterstützungsleistungen wurden im Jahre 2020 vom Gesetzgeber nicht beschlossen. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass das Amt für Soziales vorwiegend für Menschen im Rentenalter und dauerhaft voll erwerbsgeminderte sowie pflegebedürftige Personen und Menschen mit Behinderungen zuständig ist. Im Regelfall beziehen Familien daher ihre Leistungen nicht vom Amt für Soziales.

Das Jugendamt hat hier keine unmittelbare Zuständigkeit, aber es kann und hat vor allem in den eigenen Servicebereichen, z.B. der Auszahlung des Unterhaltsvorschusses und des Elterngeldes, für eine Verlässlichkeit der Dienstleistung zu sorgen. Gleichzeitig hat das Jugendamt auch beratend seine Verantwortung wahrgenommen und machte auf vorhandene Unterstützungsprogramme von Bund und Land aufmerksam, koordinierte die Trägertätigkeit und half bei der Bewältigung aktueller Probleme.

 

6.

Frage

Was wird das Bezirksamt in diesem Jahr anders machen als 2020? (bitte begründen)

 

 

Antwort

Die pandemische Lage entwickelt sich nicht vorhersehbar. Das Bezirksamt befindet sich deshalb auch weiterhin in der Rolle der lernenden Organisation. Es gibt Abläufe, die sich in der Praxis bewährt haben. Gleichzeitig stellt die Pandemie alle Beteiligten regelmäßig vor Probleme und Anforderungen, die viel Flexibilität und Improvisationsfähigkeiten der Mitarbeiter_innen benötigen. Abhängig von der pandemischen Lage werden alle geplanten Angebote, z. Bsp. auch Familienerholungen, wiederbelebt werden. Hierbei wird das Augenmerk insbesondere auf den Kindern und Familien liegen, die von den Auswirkungen der Corona-Krise am stärksten betroffen sind.