Neue Gangart beim Jobcenter: Amt geht hart gegen Bürgergeldbezieher vor

Obwohl man täglich über die Medien erfährt, dass immer mehr Firmen pleitegehen, behaupten gleichzeitig die Konservativen in der Politik ALG-II-Bezieher wollten nicht arbeiten und nur dem Staat auf der Tasche liegen. Dabei ist es eher so, dass es tatsächlich immer weniger Arbeitsplätze gibt und schon gar nicht welche, die nach Tarif bezahlt werden. Auch gegen einen behaupteten massiven Sozialbetrug, wolle man jetzt verstärkt Gegenmaßnahmen einleiten. 

Das will die schwarz-rote Bundesregierung, die dieses Jahr neu ins Amt gekommen ist, und Stimmung gegen die Ärmsten macht. Dass die Zahlen von ihr drastisch hochgerechnet wurden ist längst belegt, es betreffe nur ganz wenige Bürgergeldbezieher, die sich damit Mehreinnahmen organisieren, dennoch bleiben die verschärften Maßnahmen bestehen. Eigentlich müsste bei den derzeit vom Jobcenter Sanktionierten mal genauer benannt werden, was die Umstände sind, warum Termine nicht eingehalten werden können oder miese angebotene Jobs aufgegeben werden. 

Psychische oder körperliche Beeinträchtigungen oder Jobs, die ausbeuten und die Würde eines Menschen mit Füßen treten, das sind in der Regel die Gründe und nicht die Unterstellung: Faulheit. Aber leider sind diese Behauptungen Anlass für härtere Sanktionsmaßnahmen, wenn Betroffene nicht „spuren“. Der Bund will sparen, denn Ausgaben im größeren Stil sind für das Militärische vorgesehen wie u.a. extreme Aufrüstung in allen Sparten. 

Gespart wird dann bei Leistungsbeziehenden, danach wird nach dem 2. verpassten Termin die Leistung vom Jobcenter um 30% gekürzt, nach dem 3. Termin soll die komplette Streichung folgen. „In diesem Fall soll das Grundsicherungsgeld, soweit es für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung erbracht wird, für die gesamte Bedarfsgemeinschaft an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden.“ Die Karenzzeit für Miete soll jedoch weiterhin für ein Jahr gelten. 

Auch bei diesem Sanktionsinstrument rechnen CDU/CSU und SPD mit einer Ersparnis von über 58 Mio. Eine vorprogrammierte Wohnungslosigkeit wird damit kurzsichtig in Kauf genommen. Des Weiteren, und das betrifft insbesondere junge Leute, soll das Jobcenter entscheiden können, ob ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsangebot nahegelegt wird. 

Von Fördern („Fördern und Fordern“) ist beim Jobcenter nicht mehr viel übrig, lediglich in begrenztem Rahmen Zuverdienst-Maßnahmen nach §16e und §16i, die bundesweit, nach dem Referentenentwurf Stand 16.10.2025, bei 700 Mio. pro Jahr betragen dürfen. Die Zumutbarkeit für Jobsuchende/Leistungsbeziehende insgesamt hat vermehrt autoritäre Formen angenommen. 

Die Linke steht für eine gerechte, demokratische Gesellschaft, in der jeder Mensch eine Chance hat und Menschen mit Problemen unterstützt und nicht bestraft und ausgegrenzt werden.

Elisabeth Wissel