Keine Zwangsräumungen von Sozialleistungsbeziehenden während der Coronapandemie

Antrag, BV Wissel, Fraktion DIE LINKE.

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt sich an die zuständigen Stellen zu wenden, um zu bewirken, dass während der gesamten Pandemiezeit keine Zwangsräumungen wegen Mietschulden, Eigenbedarf oder anderer Gründe sowohl bei privaten Vermietern als auch bei den landeseigenen Wohnungsgesellschaften, stattfinden dürfen. Sobald das Bezirksamt von einer Zwangsräumung erfährt, muss es aktiv in den Prozesseingreifen, eine Räumung verhindern und Hilfsmaßnahmen / Unterstützung anbieten.

Begründung: In Ausnahmesituationen müssen auch Ausnahmeregeln gelten. Eine Zwangsräumung ist einharter Eingriff in das Leben eines Menschen und bedeutet insbesondere während derCoronakrise eine zusätzliche Härte. Zusätzliche Wohnungslose müssen verhindert werden.

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