Fertiggestellte Wohnungen in Tempelhof-Schöneberg im Jahr 2019
Kleine Anfrage, Christine Scherzinger (LINKE)
- Wie viele Wohnungen wurden im Jahr 2019 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg fertiggestellt?
- Wie viele der 2019 fertiggestellten Wohnungen unterliegen einer öffentlichen Förderung?
- Wie viele der 2019 fertiggestellten Wohnungen sind nach den Bestimmungen des Berliner Modells der Kooperativen Baulandentwicklung als förderfähige Sozialwohnungen errichtet?
- Für wie viele der 2019 fertiggestellten Wohnungen wurde Baurecht durch Aufstellung eines Bebauungsplans geschaffen?
- Wie viele der 2019 fertiggestellten Wohnungen sind im Besitz von
a) landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften,
b) Genossenschaften
c) anderen privaten Wohnungsbaugesellschaften?
- Wie viele der 2019 fertiggestellte Wohnungen werden nach Ablauf 30 Jahren öffentlicher Förderungen (durch das Modell der Kooperative Baulandentwicklung) nach jetzigem Kenntnisstand dem privaten Wohnungsmarkt zugeführt?
- Wie stellt sich vor dem Hintergrund der in 2019 fertiggestellten Wohnungen der Umsetzungsstand der bezirklichen Neubauverpflichtungen /-konzepte aus den
Vereinbarungen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen dar?
Kleine Anfrage gem. § 39 GO BVV, lfd. Nr. 0569/XX der Bezirksverordneten Dr. Christine Scherzinger (DIE LINKE)
Betr. Fertiggestellte Wohnungen in Tempelhof-Schöneberg im Jahr 2019
Sehr geehrter Herr Böltes,
die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie viele Wohnungen wurden im Jahr 2019 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg fertiggestellt?
Lt. Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 14.5.2020 wurden in 2019 1028 WE im Bezirk Tempelhof-Schöneberg fertiggestellt.
2. Wie viele der 2019 fertiggestellten Wohnungen unterliegen einer öffentlichen Förderung?
Nach Angabe der Seantsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurden in 2019 55 öffentlich geförderte Wohnungen bezugsfertig.
3. Wie viele der 2019 fertiggestellten Wohnungen sind nach den Bestimmungen des Berliner Modells der Kooperativen Baulandentwicklung als förderfähige Sozialwohnungen errichtet?
Dies traf auf alle in zu 2. genannten WE zu (ein Vorhaben).
4. Für wie viele der 2019 fertiggestellten Wohnungen wurde Baurecht durch Aufstellung eines Bebauungsplans geschaffen?
Die Adressen der fertiggestellten und in zu 1. bezifferten Wohnungen sind hier nicht bekannt, denn eingehende Fertigstellungsanzeigen werden hier nicht systemtisch gesammelt, erfasst und ausgewertet, für eine solche Zusatzarbeit besteht keine Veranlassung und keine Kapazität. Daher kann die Frage nicht beantwortet werden.
5. Wie viele der 2019 fertiggestellten Wohnungen sind im Besitz von
a) landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften,
b) Genossenschaften
c) anderen privaten Wohnungsbaugesellschaften?
Gem. § 3 Abs. 1 des Hochbaustatistikgesetzes (HBauStatG) sind Erhebungsmerkmale hinsichtlich der der Eigentümer:
private Haushalte, Unternehmen nach Art, öffentlichen Eigentümern, Organisationen ohne Erwerbscharakter. Weitere Differenzierungen sind nicht vorgesehen.
Demzufolge konnte das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg an Baufertigstellungen von Wohnungen insgesamt mitteilen für das Jahr 2019 von
Öffentlichen Bauherren 36
Wohnungsunternehmen 407
Immobilienfondes 31
Handel, Kreditinst., Versich. u.a. 211
Organisationen o. Erwerbszweck -7
Hierzu erläutert das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg in der genannten PM vom 14.5.2020:
„Die Anzahl der Neubauwohnungenn kann höher sein als die Gesamtzahl der Wohnungen in genehmigten Bauvorhaben insgesamt, oder die Anzahl der Wohnungen kann einen negativen Wert ausweisen, wenn Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden zu einer Verringerung der Wohungsanzahl, z.B. durch Zusammenlegungen, führen.“
Wohnungsbaugenossenschaften sind hierbei unter den Wohungsunternehmen erfasst.
6. Wie viele der 2019 fertiggestellte Wohnungen werden nach Ablauf 30 Jahren öffentlicher Förderungen (durch das Modell der Kooperative Baulandentwicklung) nach jetzigem Kenntnisstand dem privaten Wohnungsmarkt zugeführt?
Beim Modell der Kooperative Baulandentwicklung werden Verträge zwischen dem Bezirk und dem Bauherren geschlossen. Die Dauer der Bindungen ergibt sich aus den Verträgen oder den diesen zugrunde liegenden Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB) des Senats. Die WFB 2014 und 2015 sahen eine Bindung von 20 Jahren vor. Seit den WFB 2017 sehen die Bestimmungen eine Bindung von 30 Jahren vor (Zuarbeit von BürgOSGrün, Wohn).
Da es sich wie in Frage 3 dargelegt um ein Vorhaben handelt, konnte ermittelt werden, dass hierfür die Bestimmungen der WFB in der Fassung von 2015 zur Geltung kamen.
7. Wie stellt sich vor dem Hintergrund der in 2019 fertiggestellten Wohnungen der Umsetzungsstand der bezirklichen Neubauverpflichtungen /-konzepte aus den Vereinbarungen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen dar?
Das vereinbarte Neubaupotenziale (Baugenehmigungen) im Bündniszeitraum 2018 – 2021 liegt bei 5675 Wohnungen.
Im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2019 (Daten Amt für Statistik) wurden Baugenehmigungen für 4255 Wohneinheiten erteilt.
Damit liegt der prozentuale Anteil an erteilte Baugenehmigungen im Verhältnis zu den vereinbarten Neubaupotenzialen bei 74,98%.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Oltmann
Stellvertretender Bezirksbürgermeister
Stadtrat für Stadtentwicklung und Bauen
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