EUREF-Campus: Verbindliche Verpflichtungen für Vorhabensträger in das Änderungsverfahren (B-Plan 7-29) aufnehmen

Antrag: BV Dr. Christine Scherzinger, Fraktion DIE LINKE.

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt bei dem geplanten Änderungsverfahren des B-Plans 7-29, die   noch   ausstehenden   und   angekündigten   Verpflichtungen   des   Vorhabenträgers   (u.a. Sanierung   des   Gasometers,  Begrünung/Sanierung   der   Nordspitze   des   Cheruskerparks, Ertüchtigung   der   Torgauer   Str.,   Überquerung   etc.)   in   den   städtebaulichen   Vertrag   zu übernehmen und mit einer Konventionalstrafe/ Sanktionierung bei Nichteinhalten von Fristen und dem zuvor definierten Umfang zu belegen.

Begründung:

Die Entwicklung des ehemaligen GASAG-Geländes, die Umsetzung des ursprünglichen Bebauungsplans 7-29 (BVV-Beschluss 15. Juli 2009, Drucks. Nr: 1142/XVIII) und damit verbundenen   Vereinbarungen   mit   dem   Vorhabenträger,   waren   begleitet   von   vielen Überraschungen   und   Wendungen.   Erinnert   sei   an   Verpflichtungen   zur   Sanierung   des Gasometer-Gerüsts, an Differenzen um die Erschließung und Realisierung der Planstraße (für die jahrelang öffentliche GRW-Fördermittel bereitgehalten wurden), Differenzen um die Erteilung von Baugenehmigungen, obwohl eine Realisierung und Festsetzung des B-Plan-Inhalts   nicht   absehbar   waren.   Bei   der   jetzt   geplanten   Neudefinition   von Bebauungsplaninhalten und damit verbundenen Durchführungsverträgen sind daher neben höhere Sorgfalt (u.a. gab es 2009 umfangreiche Beanstandungen in 10 Punkten und weitere 24 Hinweise durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die im Ergebnis auch eine „Festsetzung“   des   Bebauungsplans   bis   heute   aufhob)   auch   wirksamere Sanktionsmöglichkeiten notwendig.