EUREF-Campus: Verbindliche Verpflichtungen für Vorhabensträger in das Änderungsverfahren (B-Plan 7-29) aufnehmen
Antrag: BV Dr. Christine Scherzinger, Fraktion DIE LINKE.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV ersucht das Bezirksamt bei dem geplanten Änderungsverfahren des B-Plans 7-29, die noch ausstehenden und angekündigten Verpflichtungen des Vorhabenträgers (u.a. Sanierung des Gasometers, Begrünung/Sanierung der Nordspitze des Cheruskerparks, Ertüchtigung der Torgauer Str., Überquerung etc.) in den städtebaulichen Vertrag zu übernehmen und mit einer Konventionalstrafe/ Sanktionierung bei Nichteinhalten von Fristen und dem zuvor definierten Umfang zu belegen.
Begründung:
Die Entwicklung des ehemaligen GASAG-Geländes, die Umsetzung des ursprünglichen Bebauungsplans 7-29 (BVV-Beschluss 15. Juli 2009, Drucks. Nr: 1142/XVIII) und damit verbundenen Vereinbarungen mit dem Vorhabenträger, waren begleitet von vielen Überraschungen und Wendungen. Erinnert sei an Verpflichtungen zur Sanierung des Gasometer-Gerüsts, an Differenzen um die Erschließung und Realisierung der Planstraße (für die jahrelang öffentliche GRW-Fördermittel bereitgehalten wurden), Differenzen um die Erteilung von Baugenehmigungen, obwohl eine Realisierung und Festsetzung des B-Plan-Inhalts nicht absehbar waren. Bei der jetzt geplanten Neudefinition von Bebauungsplaninhalten und damit verbundenen Durchführungsverträgen sind daher neben höhere Sorgfalt (u.a. gab es 2009 umfangreiche Beanstandungen in 10 Punkten und weitere 24 Hinweise durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die im Ergebnis auch eine „Festsetzung“ des Bebauungsplans bis heute aufhob) auch wirksamere Sanktionsmöglichkeiten notwendig.